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Autor Thema: GVG- Preiserhöhung für GAS zum 01.10.05  (Gelesen 7572 mal)

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Offline xalo

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GVG- Preiserhöhung für GAS zum 01.10.05
« am: 04. Oktober 2005, 09:43:17 »
Hallo,

ich bin Kunde der GVG (Rhein-Erft-Kreis) und habe ein Schreiben bekommen, dass zum 01.10.05 eine Erhöhung des Gaspreises ansteht.

Vor etwa einem Jahr habe ich die damalige Erhöhung für unbillig erklärt und die Einzugermächtigung zurückgezogen. Seitdem habe ich die Beiträge selber monatlich überwiesen (etwa um 2% höher als der bis dato ausgewiesene Abschlag).

Man hatte mich damals in einem Schreiben unterrichtet, das sich die Gaspreise an dem Ölpreis orinetieren usw.. bla bla.

In dem aktuellen Schreiben kündigt die GVG die Preiserhöhung an und verweist auf die \"Anpassung des monatlichen Abschlags\", damit sich \"keine hohen  Nachzahlungen bei der nächsten Jahresabrechnung ergeben.\" und bittet mich den hohen Abschlag zu zahlen.

Ich habe leider seit meinem ersten Schreiben an die GVG nichts mehr unternommen und möchte gerne wissen, wie ich jetzt weiter vorgehen soll. Müsste ich ein erneutes Schreiben an die GVG aufsetzen und ganz wichtig für mich: Welchen Betrag sollte ich wirklich an die GVG überweisen???

Wie gehe ich mit Nachforderungen am Jahresende um? Kann ich einfach die alte Rechung von 2003 nehmen und 2% drauf addieren?

MfG

Offline Cremer

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GVG- Preiserhöhung für GAS zum 01.10.05
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2005, 10:47:48 »
hallo xalo,

Informieren Sie sich bitte auf den Seiten von energienetz und gaspreise-runter.de
Lesen Sie bitte auch die Beiträge aus den letzten 2 Monaten.

Legen Sie auch gegen die jetzige Preiserhöhung gemäß Musterbrief Widerspruch ein.

Sie hätten schon längst die Abschläge auf den alten Betrag kürzen sollen, damit Sie bei der Jahresendrechnung keine Überzahlung über den Gesamtbetrag auf der Preisbasis der alten Preise, Sie haben dies wohl getan.  Auch den 2%tigen Zuschlag hätten Sie nicht zugestehen sollen, ist aber weiter nicht schlimm, solange noch keine Jahrerechnung vorliegt.

Wann ist denn die nächste Jahresrechnung?

Dann geht es zur Sache.  Verbrauch auf der Basis des alten Preises errechnen und nur auf diesen Betrag die Nachzahlung leisten. Sollten Sie da ein Guthaben haben, ist es leider fort. Der Versorger wird Ihnen bestimmt dieses Guthaben nicht erstatten. Sie wären auf einen Rückforderungsprozess angewiesen und da sehen die Aussichten leider schlecht aus, dass man das Geld zurückerlangt.

Deshalb besser der umgekehrte Weg. Sie müssen auf alle Fälle eine Nachzahlung haben. Sollte die Hochrechnung (11 auf 12 Monate) erbringen, dass ein Guthaben herauskommt, sollten Sie den letzten Abschlag vor der Jahresrechnung nochmals einkürzen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline lunatic71

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GVG- Preiserhöhung für GAS zum 01.10.05
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2005, 13:27:12 »
Hallo Xalo,

ich bin auch Kunde bei der GVG.
Auch die letzt Preiserhoehung zum 15.12.2004 habe ich nicht gezahlt. Der jetzigen Gaspreiserhoehung (01.10.05) werde ich heute per Musterbrief und Einschreiben nach Paragraph 315 widersprechen.

Die 2% Aufschlag werde ich nicht bezahlen. Ich werde defakto nur die Preise zahlen, die bis zum 15.12.2004 gueltig hatten.

Am Jahreende (bzw. die Jahresabrechnung kommt bei der GVG im Mai / Juni) werde ich meine eigene Rechnung aufmachen.

Wenn es dann soweit ist, koennen wir uns ja hier uebers Forum kurzschliessen und Erfahrungen austauschen.

Gruss

Lunatic

Offline Cremer

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GVG- Preiserhöhung für GAS zum 01.10.05
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2005, 15:29:52 »
@xalo,

Nach lunatic 71 war die Jahresrechnung im Juni gewesen.

Haben Sie da die Preise auf der Jahresrechnung des Versorgers anerkannt der habe Sie nach den alten Preisen abgerechnet?

Wenn Sie schreiben, sie haben nichts mehr gehört, schließe ich daraus, dass sie dann die Preiserhöhung zum 1.10.2004 trotz Widerspruch dann auf der Jahresrechnung akzeptiert haben. Schade für das Geld.

Also neuer Widferspruch auf die Erhöhung zum 1.10.2005 und Kürzung der Abschläge
MFG
Gerd Cremer
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Offline xalo

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GVG- Preiserhöhung für GAS zum 01.10.05
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2005, 14:03:35 »
Hallo Cremer,

ich habe die Rechnung diesen Jahres (Ende April) nachträglich angefordert und musste feststellen, dass ich in der Tat die Nachforderung bezahlt habe ;-(

Das Geld werde ich vermutlich nicht wieder sehen... oder?

Ich habe bereits der Erhöhung vom 01.10.2005 per Musterschreiben widersprochen und werde darauf achten, dass ich bei der nächsten Jahresabrechnung deutlich im Minus bin.

Ich werde dann die Preise pro kWh vom 12.2004 nehmen und vielleicht 2 Prozent drauflegen und die Differenz bezahlen.

Kann ich jetzt noch den Abschlag verringern? Die Einzugsermächtigung habe ich ja zurückgezogen...

@lunatic: wenn es soweit ist, können wir uns natürlich kurzschließen.

Danke.

Offline lunatic71

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GVG- Preiserhöhung für GAS zum 01.10.05
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2005, 14:23:46 »
hi xalo,

natuerlich koennen Sie noch den Abschlag verringern. Laut GVG Schreiben von letzter Woche soll mein Abschlag (Einfamilienhaus) bei € 83 liegen. Ich werde aber nur € 70 zahlen (halt die Preise von 2004).

Ich denke die GVG wird mir schreiben, dass es Aufgrund Ihres Buchhaltungssystems nicht moeglich ist den Abschlag zu reduzieren und mich dann endgueltig aus dem Lastschriftverfahren rausnehmen!
Dieses stoert mich allerdings nicht wirklich, es gibt ja noch andere Moeglichkeiten zu zahlen!

Gruss

Lunatic

 

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