hallo xalo,
Informieren Sie sich bitte auf den Seiten von energienetz und gaspreise-runter.de
Lesen Sie bitte auch die Beiträge aus den letzten 2 Monaten.
Legen Sie auch gegen die jetzige Preiserhöhung gemäß Musterbrief Widerspruch ein.
Sie hätten schon längst die Abschläge auf den alten Betrag kürzen sollen, damit Sie bei der Jahresendrechnung keine Überzahlung über den Gesamtbetrag auf der Preisbasis der alten Preise, Sie haben dies wohl getan. Auch den 2%tigen Zuschlag hätten Sie nicht zugestehen sollen, ist aber weiter nicht schlimm, solange noch keine Jahrerechnung vorliegt.
Wann ist denn die nächste Jahresrechnung?
Dann geht es zur Sache. Verbrauch auf der Basis des alten Preises errechnen und nur auf diesen Betrag die Nachzahlung leisten. Sollten Sie da ein Guthaben haben, ist es leider fort. Der Versorger wird Ihnen bestimmt dieses Guthaben nicht erstatten. Sie wären auf einen Rückforderungsprozess angewiesen und da sehen die Aussichten leider schlecht aus, dass man das Geld zurückerlangt.
Deshalb besser der umgekehrte Weg. Sie müssen auf alle Fälle eine Nachzahlung haben. Sollte die Hochrechnung (11 auf 12 Monate) erbringen, dass ein Guthaben herauskommt, sollten Sie den letzten Abschlag vor der Jahresrechnung nochmals einkürzen.