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BDEW-Seminar \"Preisanpassungsklauseln und Rückforderungsansprüche\", 09.12.10, Bonn
bolli:
--- Zitat ---Original von jofri46
Aber immerhin, wer den Preis atmen lässt, besitzt vielleicht auch eine gewisse Affinität zur Esoterik, die ihn zu neuer Erkenntnis führt.
--- Ende Zitat ---
Na, bei den Preisen in Sonderverträgen mit unwirksamen oder nicht wirksam einbezogenen Preisanpassungsklauseln dürfte der (Versorger-)Patient mittlerweile wohl nicht mehr atmen und \"das Zeitliche gesegnet\" haben. Hier kann wohl nur noch eine Teilreanimation des BGH weiterhelfen. ;)
Warten wir es mal ab.
RR-E-ft:
Hanseatisches OLG Hamburg: Unwahrscheinlich, dass der Preis atmet
--- Zitat ---Die E.ON-Anwälte kämpfen auf verlorenem Posten. Die Verbraucher hätten keinen Festpreis abgeschlossen, sondern gewusst, dass die Preise auf dem Energiemarkt schwanken, argumentierten die Rechtsvertreter des Konzerns vor Gericht. Die Kunden seien ja auch bereit gewesen, höhere Preise zu bezahlen, sofern sie angemessen seien.
--- Ende Zitat ---
Fraglich, was die Kunden denn sonst abgeschlossen haben sollten, wenn nicht einen Sondervertrag mit einem bei Vertragsabschluss feststehenden Sonderpreis.
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