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LG Bonn, Urt. v. 03.11.10 Az. 5 S 218/09 Rückforderung ohne Widerspruch (Regionalgas Euskirchen)

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RR-E-ft:
Der Urteilstext ist hier veröffentlicht:

LG Bonn, Urt. v. 03.11.10 Az. 5 S 218/09 - Rückforderung ohne Widerspruch (Regionalgas Euskirchen)

Veröffentlichung in NRW-E

Regionalgas Euskirchen muss Rückzahlung an Kunden leisten.

Überzeugend arbeitet das LG Bonn heraus, dass der Versorger auch im streitgegenständlichen Zeitraum gem. § 433 BGB zu Gaslieferungen zum anfänglich vereinbarten Gaspreis verpflichtet war und deshalb Überzahlungen des Kunden Rückforderungsansprüche gegen den Versorger begründen.

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