Original von wartifan
Und wenn sie eben nicht zeitnah abrechnen: Was hat das für Konsequenzen?
Zunächst einmal besteht keine Klarheit darüber, in welcher Höhe eine Forderung existiert. Ich würde daher mit den Verbräuchen der Abrechnungsperiode (die Sie hoffentlich aufgeschrieben haben) eine eigene Rechnung aufmachen. Da Sie ja widersprechen, hoffe ich mal für Sie, dass Sie auch Ihre Abschläge entsprechend kürzen. Ich würde nun schauen, ob ich unter den gegebenen Umständen eine Überzahlung vorgenommen habe oder nicht. Wenn ja, würde ich die nächsten Abschläge soweit kürzen, dass der überzahlte Betrag einbehalten ist, wenn nein, würde ich es so belassen. Diesen ganzen Sachverhalt (incl. Verbräuchen) würde ich dem Versorger schriftlich mitteilen und dabei unter Hinweis auf § 40 EnWG nochmals um umgehende Abrechnung bitten. Das alles natürlich mit Empfangsnachweis.
Erfolgt diese Abrechnung über einen längeren Zeitraum nicht, kommt ggf. nach einigen Jahren eine Verwirkung für den versorger in Betracht, wenn er dann mal irgendwann diese Abrechnung erstellt.
Original von wartifan
Und ist Mahnung eine Ausnahme nicht abrechnen zu müssen?
Warum sollte die Mahnung für eine ALTE Rechnung einen Grund darstellen, für einen ANDEREN Abrechungszeitraum keine Rechnung gem. § 40 EnWG erstellen zu müssen ? Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.