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Autor Thema: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid  (Gelesen 23005 mal)

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Offline pffffffff

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« am: 11. November 2010, 10:42:04 »
Nachdem ich den Gaspreiserhöhungen der Gasag am 14. September wie üblich widersprochen habe (ich mache das seit Anfang 2006) bekam ich am 28. September eine 14-seitige \"korrigierte Rechnung\" mit einer Berichtigung aller Rechnungen seit 2006. Ich habe den Brief einfach ignoriert weil ich ja selbst schon alle Rechnungen berichtigt und komplett gezahlt hatte. Meine Kürzungen wegen Widerspruch hat die Gasag natürlich wie üblich ignoriert. Gestern, am 10. November kam ein gerichtlicher Mahnbescheid (1.028,68 Euro) der sich explizit auf die \"korrigierte Gasrechnung\" vom 28. September berief.

Was tun? Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gasag es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt?

Hätte ich den \"korrigierten Rechnungen\" auch widersprechen müssen, obwohl ich ja selbst bereits die Rechnungen korrigiert/gekürzt habe? Kann ich um die Sache zu verzögern einfach behaupten ich hätte die Rechnung nicht bekommen (sie wurde ganz normal per Post geschickt)?

Offline PLUS

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #1 am: 11. November 2010, 11:02:03 »
Zitat
Original von pffffffff
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gasag es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt?
Die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit bringt überhaupt nichts. Ein Gerichtsverfahren ist möglich, darauf gilt es sich einzustellen. Jetzt ist zunächst der Widerspruch zum Mahnbescheid das nächste Handlungsgebot. Dazu steht ja alles ausreichend erläutert im Mahnbescheid.
Zitat
Original von pffffffff
Hätte ich den \"korrigierten Rechnungen\" auch widersprechen müssen, obwohl ich ja selbst bereits die Rechnungen korrigiert/gekürzt habe? Kann ich um die Sache zu verzögern einfach behaupten ich hätte die Rechnung nicht bekommen (sie wurde ganz normal per Post geschickt)?
Nein, fair bleiben, die falsche Behauptung, man hätte Post nicht bekommen, ist nicht in Ordnung und bringt überhaupt nichts, der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist jetzt angesagt.

Offline pffffffff

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #2 am: 11. November 2010, 11:21:23 »
Gut danke!

Auch wenn die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit wie die Gasag generell vorgeht angeblich nichts bringt würde es mich trotzdem interessieren. Hat jemand Erfahrungen damit?

Offline userD0009

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #3 am: 11. November 2010, 11:31:20 »
Durch Angabe des genauen angemahnten Betrages, sowie der weiteren individualisierten Angaben, ist es ein Leichtes Sie zu identifizieren.

Grüße
belkin

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #4 am: 11. November 2010, 11:35:55 »
Zitat
Original von pffffffff
Gut danke!

Auch wenn die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit wie die Gasag generell vorgeht angeblich nichts bringt würde es mich trotzdem interessieren. Hat jemand Erfahrungen damit?

Bitte, aber die Frage war \"Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gasag es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt?\"

Wie die Gasag in der Vergangenheit vorgegangen ist, ist hier im Forum ja schon mehrfach dokumentiert:

hier mal klicken und die diversen Beiträge lesen

...und wie @belkin schon deutlich gemacht hat, mit der \"nicht erhaltenen Post\" wird das jetzt ohnehin nichts mehr.  ;)

Offline Cremer

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #5 am: 11. November 2010, 12:45:27 »
@pffffffff,

die Rechnungen mit Datum aus 2006 sind verjährt.

Haben Sie einen Sondervertrag?
Wenn ja, dann dem Mahnbescheid komplett widersprechen (Kreuzchen an der richtigen Stelle setzen).

Sodann obliegt es dem Versorger den Mahnbescheid weiter zu verfolgen, sprich Klage zu erheben. Sollte die Klage später als 6 Monate erhoben werden, dann könnte ggf. auch eine Verjährung des Mahnbescheides eingetreten sein, so bei meiner Mutter, ist abhängig vom Gericht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline pffffffff

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #6 am: 11. November 2010, 14:52:11 »
@PLUS:

\"Vielen Dank\" für den Link zum allgemeinen Gasag-Forum was ich mir schon angeschaut habe. Ich weiß übrigens auch durchaus wie die Suche funktioniert und habe Sie auch bevor ich hier gepostet habe benutzt. Leider kann ich dort nur einen einzigen ähnlichen Fall (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=13782) finden, wobei der Thread nach kurzer Zeit vom eigentlichen Thema abschweift.

An alle anderen:

Vielen Dank für die Hinweise!

Offline wartifan

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #7 am: 22. Dezember 2010, 17:37:19 »
So jetzt hats mich auch \"erwischt\": Heute  gerichtlicher Mahnbescheid! Wird natürlich widersprochen.

Nachdem vor Wochen die 3 letzte Jahres-Abrechnungen von der GASAG als von ihnen korrigiert zugeschickt worden sind. Denen hab ich natürlich auch widersprochen.

Startet die GASAG nun die weitere Eskalationsstufe?

Offline superhaase

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #8 am: 22. Dezember 2010, 18:31:50 »
Diese Masche scheint bei den Versorgern wohl ein neuer rechtlicher Trick zu sein - zumindest erhoffen die sich das wohl.

Auch ich habe vor einiger Zeit eine korrigierte Rechnung für einen Teil des Widerspruchzeitraums von den SWM erhalten.
Auch ich habe diese bisher ignoriert, weil ich derzeit einfach keine Lust und Zeit habe, nachzuprüfen, was da inwieweit \"korrigiert\" wurde und welche Zahlungen da wie verrechnet wurden. Das würde schon einige Stunden Arbeit bedeuten.
Jedenfalls ist der eingeforderte Betrag nicht identisch mit dem des vor einigen Wochen zurückgezogenen Mahnbescheids (der den gesamten Kürzungsbetrag der Widerspruchszeit umfasste).

Die sollen endlich klagen, oder aber aufhören, mich weiter mit Papiermüll einzudecken.  X(

Bin ja gespannt, ob nun einer neuer Mahnbescheid kommt.
Vielleicht dient das ganze dazu, trotz des Zurückziehens des ersten Mahnbescheids nun einen weiteren Mahnbescheid in derselben Sache veranlassen zu können?
Kann damit die Verjährung, die für einen Teil der Forderungen wohl Ende 2010 eintreten würde, weiter gehemmt werden?

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline wartifan

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #9 am: 22. Dezember 2010, 20:42:07 »
Denke auch, daß es nur darum geht (Verjährung verschleppen).
Auch typisch kurz vor Weihnachten. Hatten wohl gehofft ich wär nicht da.

Offline berghaus

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #10 am: 23. Dezember 2010, 01:10:56 »
@pffffffff

Zitat
von pffffffff
....., bekam ich am 28. September eine 14-seitige \"korrigierte Rechnung\" mit einer Berichtigung aller Rechnungen seit 2006.

Was wurde denn in den Rechnungen von der GASAG korrigiert bzw.berichtigt?

Und was hatten Sie früher schon berichtigt? - An einer Versorgerrechnung kann man doch nicht rumfummeln :D. Man kann nur eine Gegenrechnung aufstellen und diese dem Versorger schicken.

berghaus 23.12.10

Offline anpestal

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #11 am: 07. Januar 2011, 23:33:23 »
Hallo,

auch uns geht es jetzt wie einigen Vorrednern:

Im November erhielten wir \"berichtigte Rechnungen 2006 bis 2010\" (mehrere Seiten), in denen angeblich unsere Zahlungen nunmehr gemäß unseren Vorgaben neu eingerechnet wurden. Dies war aber nicht der Fall, lediglich hier und da sind eigenartigerweise und nicht nachvollziehbar Verbrauchsdaten (Beispiel Verbrauch vom 22.02.2006-24.02.2007 - alt, jetzt neu 22.02.2006 bis 19.02.2007) geändert worden. Mehr nicht! Natürlich haben wir wie üblich Widerspruch eingelegt. Nun habe wir auch den Mahnbescheid erhalten. Natürlich legen wir auch hier Widerspruch ein.

Nun meine Frage bei bei den ähnlich gelagerter Fällen: Ist Klage erhoben worden?

Meine 2. Frage: Welcher der genannten Anwälte im Anwaltsverzeichnis des Vereins der Energieverbraucher wird empfohlen und hat mit solchen Fällen bereits Erfahrung. Würden uns dann gern diesem anschließen.

Vielen Dank!

Es grüßt anpestal
anpestal aus 13465 Berlin

Offline DieAdmin

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #12 am: 10. Januar 2011, 08:44:51 »
@anpestal,

es wäre prima, wenn Sie nicht jedesmal einen neuen Thread eröffnen. Ihr Beitrag ist an den schon vorhandenen Thread zu den Mahnbescheiden angehangen.

Offline pffffffff

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #13 am: 10. Februar 2011, 22:50:33 »
Nur kurz zur Info: Bisher gab es keine Klage der Gasag nach meinem Widerspruch.

Offline anpestal

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Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
« Antwort #14 am: 19. Februar 2011, 00:11:27 »
Vielen Dank für die Antwort. Meines Wissens hat die Gasag 6 Monate Zeit für ihre Klage. Wäre schön, wenn sie weiter berichten könnten. Auch wir haben zwischenzeitlich Widerspruch eingelegt und auch bereits die Abgabenachricht vom Gericht erhalten. Jetzt heißt es abwarten!
Es grüßt
anpestal
anpestal aus 13465 Berlin

 

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