Original von cawa
Hallo Backbeat,
in einem Anbeiterwechsel sehe ich derzeit keinen Sinn! Letzlich würde ich damit meinen bisherigen Widerspruch einfach aufgeben! Und wer weiss schon was beim neuen Versorger so in Zukunft geplant ist!
Nein, den bisherigen Widerspruch geben Sie mit einem Anbieterwechsel nicht auf. Die Änderung des
zukünftigen Vertrasverhältnisses hat nichts mit eventuellen Ansprüchen (Rückforderungen) aus dem
bisherigen Vertragsverhältnis zu tun. die können Sie unabhängig voneinander geltend machen.
Die Frage stellt sich allein: Hat man schon eine ordentliche Kündigung erhalten oder nur die berühmten Drohschreiben oder sogenannte Umstufungen (der Versorger teilt einem mit, dass man ab sofort in einem anderen Tarif ist). Bei letzterem lohnt sicher ein Verbleib beim bisherigen Versorger, vor allem, wenn man einen Sondervertrag (mit wahrscheinlich unwirksamer Preisanpassungsklausel hat
). In ersterem Fall ist zu Bedenken, dass man bei Nichtabschluss eines neuen vertrages möglicherweise in die gesetzliche Grundversorgung kommt, die ggf. teurer ist. Es ist noch nicht endgültig geklärt, wie es sich mit dem Sockelpreis bei vorherigem Widerspruch gegen den Preis in der GV verhält, ansonsten gilt der Anfangspreis als Sockelpreis, von dem man nicht mehr runterkommt, zumindest nach Meinung des VIII. BGH-Senats.
Also gut überlegen, wie man vorgeht, zumal derzeit der eine oder andere \"gute\" Preis zu erzielen ist, je nach Wohnort.