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Autor Thema: EEG-Zuschlag/-aufpreis  (Gelesen 6363 mal)

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Offline berghaus

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EEG-Zuschlag/-aufpreis
« Antwort #15 am: 27. Dezember 2010, 23:26:18 »
Auf eine solche Antwort hätten wir mal wieder gerne verzichtet!

Dann stelle ich die Frage mal einfacher:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass bei Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, die AGB wirksam einbezogen worden sind?

berghaus 27.12.10

Offline RR-E-ft

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EEG-Zuschlag/-aufpreis
« Antwort #16 am: 28. Dezember 2010, 11:34:31 »
Zitat
Original von berghaus
Auf eine solche Antwort hätten wir mal wieder gerne verzichtet!

Dann stelle ich die Frage mal einfacher:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass bei Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, die AGB wirksam einbezogen worden sind?

berghaus 27.12.10



Es ist nun mal Sache des Versorgers, für die wirksame Einbeziehung von AGB Sorge zu tragen. Das mag einige nicht interessieren.

Der Hinweis darauf ist jedoch wichtig, weil sich daraus auch ergibt, dass der Versorger im Streitfall die Darlegungs- und Beweislast insoweit trifft.

Bei Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern ist für die wirksame Einbeziehung von AGB in einen Vertrag gem. § 305 Abs. 2 BGB- wie hier bereits mehrfach ausgeführt wurde- erforderlich,  dass der Kunde

- vor Vertragsabschluss auf die AGB hingewiesen wurde, ferner
- vor Vertragsabschluss  die einfache Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte und zudem
- bei Vertragsabschluss mit der Einbeziehung dieser AGB einverstanden war.


Der Versorger ist für jeden einzelnen Punkt im Streitfall darlegungs- und beweispflichtig.

Ein Hinweis erst in einer Vertragsbestätigung, die einen bereits erfolgten Vertragsabschluss bestätigen soll, kann deshalb nicht genügen.

(Eselsbrücke: vor-vor-bei oder schon vorbei)

Wir haben keinerlei Veranlassung, uns darüber Gedanken zu machen, wie der Versorger das sicherstellt.

Mal einfacher:
Darüber zerbrechen sich ganz andere gegen ausgesprochen gute Bezahlung den Kopf.

Das sollte wohl - jedenfalls an dieser Stelle - einfach genug sein.

 

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