Update
Die Stadt ist sehr kooperativ und hat selber bei E.ON nachgefragt, ich warte seitdem auf Rückmeldung.
Nun ist letzte Woche eine Sperrandrohung für Frischwasser per Post von E.ON gekommen. Die Forderung mahnt denselben Betrag für Frischwasser an, welcher der Stadt als Rückstand für Abwasser mitgeteilt wurde.
Als Antwort auf meine Widersprüche bezüglich der Forderungen für Frischwasser / Abwasser für das letzte Abrechnungsjahr habe ich von E.ON schriftlich bestätigt bekommen, dass diverse Abschläge entgegen meiner Anweisung anderweitig verrechnet wurden. Eine Korrektur sei aufgrund der Systemumstellung aber nicht möglich.
Der EV kann also willkürlich die Abschläge verrechnen, daraus resultierende eingestandene Fehler in der Buchführung werden nicht korrigiert, sondern führen beim Kunden zur Sperrandrohung.
Auch wenn ich als juristischer Laie gerne Strafanzeige wegen Betruges stellen würde, erklärte mir mein Anwalt, dass der Vorsatz wohl kaum nachgewiesen werden kann. Sofern in den kommenden 14 Tagen die Sperrandrohung nicht zurückgenommen wird, muss eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
Vielleicht gibt es hier im Forum Erfahrungen, ob noch ein anderer juristischer Hebel möglich ist, über die Suche bin ich nicht wirklich fündig geworden ....
Viele Grüße
Simon