Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.On Avacon ignoriert §366 - mögliche Folgen für den Kunden  (Gelesen 4218 mal)

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Offline Simon72

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Hallo,
zunächst möchte ich ein herzliches Dankeschön an dieses Forum richten für die vielen Ratschläge und tollen Hilfestellungen im Rahmen meines Gaspreiswiderspruches. Die eigene Unsicherheit war anfangs sehr groß. Umso mehr möchte ich den Fachleuten hier im Forum für ihr Engagement und eingebrachtes KnowHow danken, welches von mir oft hilfreich als Leitfaden genutzt wurde!

Ich bin bisher Kunde bei E.On Avacon im Tarif ErdgasClassic. Ende Juni wurde von E.On Avacon ein Schreiben zur Beendigung des Vertragsverhältnisses \"Erdgas\" zum 31. Juli 2010 verschickt. Ich habe diese Kündigung als Eingeständnis eines bisherigen Sondervertrags gewertet und werde ab dem 01.09. bei einem anderen günstigen EV in die Grundversorgung gehen. Ein Monat Grundversorgung bei E.On war leider nicht zu verhindern.

Nun zum konkreten Problem ....
In den letzten Jahren hat E.On Avacon widerholt Abschläge für Wasser / Abwasser und Strom entgegen einer von mir angewiesenen Verrechnung nach § 366 BGB mit offenen Forderungen für Gas verrechnet. Anfangs habe ich ohne Erfolg schriftlich um Korrektur gebeten, das letzte Jahr habe ich die Mahnungen mit den bekannten Zahlentricksereien ignoriert und nur im Rahmen des jährlichen Widerspruchs korrigiert, einseitig versteht sich.

Seit Januar bezieht die Stadt die Abschläge für Abwasser direkt. E.On hat der Stadt nun angebliche Rückstände gemeldet, sodass ich aktuell eine Mahnung direkt von der Stadt mit einer Zahlungsaufforderung binnen einer Woche bekommen habe. Da ich bei der willkürlichen Verrechnung der Abschläge durch den EV im Jahr 2009 bereits diese Folge vermutet habe, bestätigte mir die Stadt auf Anfrage im Jahr 2009 schriftlich, dass so ein Sachverhalt nicht passieren könnte  :rolleyes: Ich vermute heute, meine Anfrage wurde gar nicht verstanden.

Ich fand diesen Zusammenhang interessant und wollte das Forum darüber informieren, da ich Ähnliches hier bisher nicht gelesen habe. In der kommenden Woche werde ich erneut die Stadt kontaktieren und notfalls die original Überweisungsträger mit den Abschlägen vorlegen. Über den Verlauf werde ich berichten. Das kreativ-willkürliche Verhalten des EV ist leider immer noch zum :evil: :evil:

Viele Grüße
Simon

Offline Simon72

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E.On Avacon ignoriert §366 - mögliche Folgen für den Kunden
« Antwort #1 am: 26. September 2010, 14:15:42 »
Update

Die Stadt ist sehr kooperativ und hat selber bei E.ON nachgefragt, ich warte seitdem auf Rückmeldung.

Nun ist letzte Woche eine Sperrandrohung für Frischwasser per Post von E.ON gekommen. Die Forderung mahnt denselben Betrag für Frischwasser an, welcher der Stadt als Rückstand für Abwasser mitgeteilt wurde.
Als Antwort auf meine Widersprüche bezüglich der Forderungen für Frischwasser / Abwasser für das letzte Abrechnungsjahr habe ich von E.ON schriftlich bestätigt bekommen, dass diverse Abschläge entgegen meiner Anweisung anderweitig verrechnet wurden. Eine Korrektur sei aufgrund der Systemumstellung aber nicht möglich.  
Der EV kann also willkürlich die Abschläge verrechnen, daraus resultierende eingestandene Fehler in der Buchführung werden nicht korrigiert, sondern führen beim Kunden zur Sperrandrohung.

Auch wenn ich als juristischer Laie gerne Strafanzeige wegen Betruges stellen würde,  erklärte mir mein Anwalt, dass der Vorsatz wohl kaum nachgewiesen werden kann. Sofern in den kommenden 14 Tagen die Sperrandrohung nicht zurückgenommen wird, muss eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
Vielleicht gibt es hier im Forum Erfahrungen, ob noch ein anderer juristischer Hebel möglich ist, über die Suche bin ich nicht wirklich fündig geworden ....

Viele Grüße
Simon

Offline Christian Guhl

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E.On Avacon ignoriert §366 - mögliche Folgen für den Kunden
« Antwort #2 am: 26. September 2010, 14:45:36 »
Einen anderen \"Hebel\" als die einstweilige Verfügung wird es nicht geben. Aber warum 14 Tage warten ? Frist von 2-3 Werktagen reicht. Es ist doch vor Kurzem entschieden worden (EuGH ?) das der Zugang zu Trinkwasser ein Menschenrecht ist. Dann dürfte eine Sperre des Wassers sowieso unrechtmässig sein. Betrug werden Sie tatsächlich nicht nachweisen können. Bei Eon-Avacon glaubt jeder machen zu können, was er will. Von der chaotischen \"Service-Hotline\" wurde sogar mal behauptet, man bräuchte sich nicht an angegebene Verwendungszwecke zu halten. Informieren Sie die Landeszeitung über diesen unglaublichen Vorgang ! Dieser Laden muss in der Öffentlichkeit dermaßen angeprangert werden, dass die Kunden scharenweise weglaufen !

Offline Simon72

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E.On Avacon ignoriert §366 - mögliche Folgen für den Kunden
« Antwort #3 am: 26. September 2010, 14:59:54 »
Hallo und vielen Dank für das Feedback!

Natürlich ist eine Fristsetzung von 2-3 Tagen korrekt. Ich sollte mir ein Fax für schnelle Kommunikation zulegen ;) Die Aufforderung zur Rücknahme der Sperrandrohung geht erst morgen auf dem Postweg an E.ON. Ich gehe aber davon aus, dass E.ON nicht bis zum geforderten Zeitpunkt reagieren wird. Der Besuch beim Amtsgericht ist somit schon eingeplant. Wenigstens die vier Wochen Vorlaufzeit bei der Androhung einer Versorgungssperre wurden korrekt eingehalten .....

Einen schönen Sonntag wünscht
Simon

Offline Christian Guhl

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E.On Avacon ignoriert §366 - mögliche Folgen für den Kunden
« Antwort #4 am: 26. September 2010, 17:54:30 »
Ein Tipp : Schicken Sie die Aufforderung an den Vorstand der Vertrieb GmbH mit \"Übergabe-Einschreiben/Eigenhändig\". Dann weiss man wenigstens auch in der Führungsetage wie mit den Kunden umgegangen wird. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Sachbearbeiter schneller reagieren, wenn Ihnen das Schreiben vom Vorstand zur Bearbeitung übergeben wird.

Offline Simon72

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E.On Avacon ignoriert §366 - mögliche Folgen für den Kunden
« Antwort #5 am: 08. November 2010, 12:24:03 »
Hallo, folgendes Fazit ...
Sofern der Energieversorger die Abwasserabschläge vom Endverbraucher für die Kommune einbezieht und das Geld weiterleitet, haben diese Abschlagszahlungen grundsätzlich Priorität vor allen anderen Verrechnungen.
Da die Abschläge nachweislich gezahlt und der Verwendungszweck angewiesen wurde, hat E.ON Avacon nun nach vielen Wochen ein freundliches Einsehen  :rolleyes: und zahlt den Betrag natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an die Stadt. Sofern die Stadt hier nicht selber kulant und hilfsbereit (auch im Eigeninteresse) unterstützt hätte, bin ich sicher, das Ganze wäre nicht so \"einfach\" abgelaufen.

Sperrandrohung:
Da E.ON Avacon nicht auf meine Schreiben reagierte, war eine einstweilige Verfügung notwendig. Die Formulierungswünsche der Rechtspflegerin im Amtsgericht waren eine kleine Herausforderung für mich als juristischen Laien, aber letztendlich hat alles funktioniert. Das Wasser wurde nicht abgestellt! Ob nun eine Korrektur der fehlerhaften Buchungsgrundlagen bei E.ON durchgeführt wird, bleibt abzuwarten .....

Gruß
Simon

 

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