Energiepreis-Protest > eins energie in sachsen
Antwortschreiben Erdgas Südsachsen
mAcg:
Wer von euch hat ein ähnliches Schreiben erhalten und wie soll am Besten weiter verfahren werden?
Ich habe von der Erdgas Südsachsen, nach Kürzung der Abschläge und dem Billigkeitseinwand folgenden Brief bekommen:
Sehr geehrter Kunde,
<<am Anfang das übliche Bedauern der Preiserhöung usw.>>
Dass Sie diesen Argumenten nicht folgen möchten und einen Nachweis der Billigkeit unserer Preise fordern, führt aus unserer Sicht jedoch nicht zu einer Offenlegungspflicht unserer Preiskalkulation, denn kein Unternehmen in der freien Wirtschaft legt seine Kalkulation offen. Das was für andere gilt möchten wir auch für uns in Anspruch nehmen. Darüber hinaus hatten wir noch nie kalkulierte Preise, sondern Wettbewerbspreise. Gerade deshalb werden bei der Überprüfung der Billigkeit von Gaspreisen auch die Marktpreise miteinander verglichen. Erdgas steht bei der Wohnraumheizung im Wettbewerb zum leichten Heizöl, denn jeder Kunde - ob er eine Heizung neu errichten oder diese modernisieren lässt - hat die Wahl, ob er sich für Erdgas oder Heizöl entscheidet. Der Erdgaspreis steht somit im Wettbewerb mit dem aktuellen Energiepreisniveau.
Darüber hinaus vertreten wir die Meinung, dass eine Billigkeitsprüfung der Erdgaspreise nach § 315 BGB auf das vorliegende Versorgungsverhälnis nicht anwendbar ist. Die Frage sowie die Feststellung der Unbilligkeit der Preiserhöhung kann letztendlich nur durch ein Gericht entschieden werden. Selbstverständlich sind wir bereit und auch in der Lage nachzuweisen, dass die Preiserhöhungen nur aus der Umlage unserer gestiegenen Bezugskosten resultieren und in diesem Umfang gerechtfertigt sind.
Natürlich sind wir bemüht, mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Notfalls sind wir aber auch bereit, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen. Erste Klagen dazu haben wir gezwungenermaßen bereits eingereicht. Das heißt, eine gerichtliche Klärung ist in absehbarer Zeit in Sicht.
Im Übrigen sind die Preise von Erdgas Südsachsen auch von Seiten des Kartellamtes nicht zu beanstanden. Zu diesem Ergebnis ist die Landeskartellbehörde nach eingehender Prüfung aller Erdgasanbieter im Freistaat Sachsen gekommen und das gleich zweimal - zum 1. April und zum 1. August 2005. Damit bestätigt die Landeskartellbehörde das korrekte Vorgehen von Erdgas Südsachsen. Wir verhalten uns marktgerecht und geben nur die Preiserhöhungen an die Kunden weiter, die durch die Entwicklungen auf dem Weltenergiemarkt ausgelöst werden.
Wir würden Ihnen gerne unsere Sicht in einem persönlichen Gespräch näher erläutern.
Wenn Sie daran Interesse haben, setzen Sie sich bitte mit uns,<<Telefonnummer>> , in Verbindung.
<<Ende des Briefes>>
Cremer:
@mAcg
na, dann soll Erdgas Südsachsen klagen, wenn sie möchten.
Sollen doch mal zitieren, wo bereits Klage von Erdgas Südsachsen eingereicht wurden.
Kartellamt, siehe hierzu die Verfahrensweise durch den Wirtschaftminister Riehl in Hessen. Mainova hat bereits eingelenkt
RR-E-ft:
@mAcg
Dann lassen Sie sich mal von Ihrem Versorger erklären, weshalb Heizöl in Sachsen viel teurer sein soll als in anderen Teilen Deutschlands, weshalb es entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze von Sachsen zu Bayern ein großes Preisgefälle gibt, welches dann ja auch beim Heizöl gelten müsste- ohne dass hierfür ein sachlicher Grund ersichtlich wäre.
Zudem sollte Ihr Versorger dann auch, was für andere gilt, für sich in Anspruch nehmen:
Die Landgerichte Mannheim und Hamburg fordern von einem Gasversorgungsunternehmen die Offenlegung der Preiskalkulation zum Nachweis der Billigkeit, ebenso Amtsgericht Heilbronn.
Nur zu dumm, wenn Ihr Versorger jetzt schon mitteilt, dass er gar keine Preiskalkulation hat, die er einem Gericht zeigen könnte....
Fragen Sie Ihren Versorger insbesondere, was er mit der Werbebotschaft:
\"Wir geben Euch unser letztes Hemd\".
eigentlich tatsächlich meint.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
mAcg:
Danke für die schnellen Antworten. Die Frage ist nur, ob ich dem Versorger nun einen erneuten Brief zukommen lassen soll oder ob ich keine Reaktion zeige und dies dann evtl. als Desinteresse an einer einvernehmlichen Lösung gewertet werden kann.
Ist derzeit absehbar welchen rechtlichen Stellenwert die Prüfungen der Landeskartellbehörde auf spätere Urteile haben?
RR-E-ft:
@mAcg
Antworten Sie Ihrem Versorger doch und verweisen Sie dabei gern auf folgenden umfangreichen Aufsatz zu der Problematik:
Fricke, \"Zivilrechtliche Billigkeitskontrolle von Erdgaspreisen gem. § 315 BGB- Sind Energieverbraucher den laufenden Preiserhöhungen schutzlos ausgeliefert?\", veröffentlicht in: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WM) Heft 9/2005, S. 547 - 552, fast bei allen Gerichten in der Bibliothek erhältlich, im Übrigen beim örtlichen Mieterverein und beim Deutschen Mieterbund.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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