Energiepreis-Protest > energieGUT
Strompreiserhöhung ab 01.01.2011
PLUS:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
... Der eigentliche Skandal ist doch, dass die massiv gesunkenen Börsenpreise bisher nicht an die Kunden weitergegeben wurden.
Die Erhöhung der EEG-Umlage wäre damit doch schon kompensiert worden.
--- Ende Zitat ---
Das ist mit großer Wahrscheinlichkeit so. Nur, was bei solchen \"Verrechnungen\" immer mitschwingt, ist die unterschwellige Verteidigung und Verniedlichung dieser unvergleichlichen Umlage, die insbesondere durch die irrsinnige Solarförderung auf diese horrende Höhe angewachsen ist.
Beides entspringt einer Profitorientierung bei der Energieversorgung und steht im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers in mehreren Gesetzen und Verordnungen. Das beginnt beim §1 des EnWG.
Weder die nicht erfolgte Weitergabe von Beschaffungspreisen noch diese preistreibende grenzenlose Solarförderung ist akzeptabel. Nur um keine Zweifel aufkommen zu lassen, eine Art \"Quersubventionierung\" durch Verrechnung ist für Verbraucher auch hier nicht zu dulden. Wenn Energiepreise fallen. muss das auch bei den Verbrauchern ankommen und nicht in irgendeiner Verrechnung versickern, ansonsten kennen deutsche Energiepreise immer nur eine Richtung, die nach oben. X(
Emsländer:
--- Zitat ---Fazit: Als Kunde wird man wohl um die Preiserhöhung trotz Fixpreisvertrag m. E. nach nicht herumkommen. Leider.
--- Ende Zitat ---
aus den Geschäftsbedingungen der EnergieGUT...
Unabhängig von der vereinbarten Laufzeit steht dem Kunden im Fall einer
Preisanpassung das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf
das Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen. Die Preisanpassung
wird gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgerechten Kündigung des Vertrages gegenüber der energieGUT GmbH die
Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist...
Dann sollte man das auch tun, und sich in Ruhe einen Versorger suchen, der trotzdem günstiger liefern möchte....
mschmitz:
Stimmt, idR wird ein EVU dem Kunden bei Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Zu beachten ist, dass der neue Versorger auch entsprechend schnell \"liefern\" (oder vielmehr durchleiten) können müsste, was gerade im Privatkundenbereich nicht der Fall ist; M. E. nach sind hier \"Wartezeiten\" von acht bis zwölf Wochen keine Seltenheit...
Mir stellt sich die Frage, ob überhaupt ein EVU auf Gewinn verzichten wird und die Steuer nicht 1:1 durchreichen wird... :-/
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