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Autor Thema: EEG - Kürzung PV-Vergütung  (Gelesen 2460 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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EEG - Kürzung PV-Vergütung
« am: 01. Oktober 2010, 18:57:46 »
Wie nicht anders zu erwarten, war der Zubau bislang in 2010 wiederum so hoch, dass die 13%ige Kürzung der Einspeisevergütung zum 1.1.2011 greift.

http://www.heise.de/tp/blogs/2/148487

In den Monaten Juni/Juli/August wurden 3156 MWp installiert, insgesamt in 2010 bislang rund 4883 MWp.

Des weiteren soll auch weiterhin das Risiko negativer Preisspitzen begrenzt werden.

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/100922_NeuregelungEEGStrom.html

Zitat
\" (...) Dies liegt vor allem im Interesse der Verbraucher, weil negative Preise für EEG Strom die EEG-Umlage erhöhen und damit auch die Strompreise belasten\", sagte Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Cremer

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EEG - Kürzung PV-Vergütung
« Antwort #1 am: 29. Oktober 2010, 17:21:24 »
und man sollte nicht verkennen:

bei Netzeinspeisung von PV-Strom sind Sie Unternehmer, müssen eine Umsatzsteuervorauszahlung tätigen (Abführung der Mehrwertsteuer) und müssen bei der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)  abgeben. :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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EEG - Kürzung PV-Vergütung
« Antwort #2 am: 29. Oktober 2010, 17:46:20 »
\"Absenkung\" ist nicht einmal mehr die halbe Wahrheit. Sie gilt, was oft nicht deutlich gesagt wird,  nur für neue Anlagen und hat somit eine immer geringere Wirkung. Die sogenannte \"Absenkung\" ist halt kein Korken und kein Deckel!

Den teueren deutschen Sonnenstromgeist hat die lobbygestützte Politik längst aus der Flasche gelassen. Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte ihn wieder eintreiben und einen Korken setzen wenn die gesamte Veranstaltung für verfassungswidrig erklärt würde. Ansonsten sind die irrsinnigen Einspeisevergütungen (acht- bis zehnfacher Marktpreis - im Zivilen wäre das Wucher) für zwanzig Jahre garantiert und belasten mindestens solange auch die Strompreise. Dazu kommen noch die Folgekosten (Netzausbau, Speicherausbau, Ersatzkraftwerke).

Man muss  für die Verbraucher einen Deckel setzen, z.B. maximal 1 cent/kWh EE-Umlagenbelastung dann ist Schluß!  Die Differenz könnte aus den Gewinnen der AKW-Laufzeitverlängerungen bezahlt werden. Das wäre nicht mehr als recht und billig, das Geld stammt ja von den Verbrauchern. Diese Verwendung wäre zudem wettbewerbsneutral, die Stadtwerke müssten keine Krokodilstränen mehr vergiessen. Denen geht es auch nur um den Profit und weniger um die AKWs. Man baut ja selbst trotz Klima und Solarweltmeisterschaft noch gigantische Importkohlekraftwerke. Das so am Rande zur Glaubwürdigkeit. Was macht die Politk, sie kassiert das \"AKW-Verlängerungsgeld\" und verwendet es zweckfremd.

Der Deckel ist zwingend notwendig, wir haben schon die höchsten Strompreise in Europa. Wenn keine Vernunft einkehrt, muss diese schädliche Energiepolitik eben mit Steuermitteln korrigiert werden. Der Steuerzahler steht auch für andere politische Fehler gerade. Dass die Verbraucher die Milliarden-Zeche alleine bezahlen sollen, ist nicht akzeptabel. Klima- Umweltschutz und die Zukunftssicherung sind allgemeine Aufgaben, sie gehören auch allgemein finanziert. Ich halte die Umverteilung zu Lasten von  Mietern, Rentern, Familien über die EEG-Umlage zu Gunsten  zwanzig Jahre garantierter zweistelliger Renditen und die Finanzierung einer unwirtschaftlichen Stromerzeugung für verfassungswidrig. Die EEG-Umlage wirkt wie eine schleichende Enteignung und eine solche ist mit unserem Grundrecht unvereinbar.

Ab Jahresbeginn 1.1.11 zahlt jeder Haushaltsstromverbraucher 4,20 cent je Kilowattstunde zusätzlich für den EE-Strom. Da sollte man Kerzen anzünden statt Böller verschiessen. ;)

 

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