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Autor Thema: Wieder ein Monopol gebrochen  (Gelesen 5521 mal)

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Offline Gridpem

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Wieder ein Monopol gebrochen
« am: 29. Oktober 2010, 20:12:43 »
Die Bundesnetzagentur hat einen Beschluss gefasst, nach dem die Kunden, die am Netz der Deutschen Bahn angeschlossen sind ab 01.02.2011 ebenfalls die freie Lieferantenwahl haben, da die DB-Energie Iht netz öffnen muss.
Nachzulesen hier:

http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/161256/publicationFile/8886/BK6-10-136_Verpflichtung_Netzzugang.pdf

Gruß aus Meck-Pomm

Offline DieAdmin

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Wieder ein Monopol gebrochen
« Antwort #1 am: 30. Oktober 2010, 10:29:51 »
Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur:

Zitat
Bundesnetzagentur verpflichtet DB Energie zur Gewährung von Netzzugang

Kurth: \"Bahnhofsnetze sind kein regulierungsfreier Raum\"

Ausgabejahr
    2010
Erscheinungsdatum
    28.10.2010

Die Bundesnetzagentur hat jetzt das Deutsche Bahn-Tochterunternehmen DB Energie GmbH dazu verpflichtet, in seinen Stromnetzen spätestens ab dem 1. Februar 2011 den Wechsel des Energielieferanten für Letztverbraucher zu ermöglichen.

\"Unsere Entscheidung macht der DB Energie GmbH klare zeitliche und inhaltliche Vorgaben, wie der Netzzugang bereitzustellen ist\", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. \"Die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle Lieferanten ist ein Kernelement unserer Regulierungstätigkeit. Vor diesem Hintergrund dürfen Stromversorgungsnetze mit einem Energieumschlag von so großer wirtschaftlicher Bedeutung kein regulierungsfreier Raum bleiben.\"

Die DB Energie GmbH betreibt an über 5.000 Standorten in Deutschland 50Hz Stromversorgungsnetze. Diese dienen in erster Linie der Versorgung konzerneigener Einrichtungen auf Bahnhöfen und Bahnanlagen. Zugleich werden hierüber auch Dritte mit elektrischer Energie versorgt. Auf den meisten Bahnhöfen betrifft dies Kioske, Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte. An großen Standorten ist die Versorgungssituation durchaus mit Einkaufscentern vergleichbar.

Die DB Energie GmbH vertritt seit mehreren Jahren den Standpunkt, diese Netze seien als Objektnetze im Sinne von § 110 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu qualifizieren. Deshalb sei das Unternehmen grundsätzlich nicht verpflichtet, dritten Stromlieferanten Zugang zu gewähren.

Bereits im Mai 2008 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Ausschluss des Lieferantenwechsels in Objektnetzen nicht mit der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vereinbar ist. Dennoch kam die DB Energie GmbH wiederholten Aufforderungen der Bundesnetzagentur zur Öffnung ihrer Netze gem. den Vorgaben des EnWG nicht nach.

zu finden auf: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/101028DBEnergieNetzzugang.html?nn=65116

Apropos Thema Bahn und ihr Verhalten gegenüber Mitbewerbern, passt grad dazu:

Deutsche Bahn gegen DeinBus.de - kommt die Busmitfahrzentrale auf das Abstellgleis?
http://www.deinbus.de/klage/

 

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