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Kenntnis AVB/GVV - Zugangsvermutung ?!

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bolli:

--- Zitat ---Original von tangocharly

--- Zitat ---Original von bolli
@opferlamm-ma
Wenn sonst keine Beschäftigung da ist, ist das ne prima Aufgabe. Lobenswert!!!  ;)
--- Ende Zitat ---

Ich habe den Beitrag eher als sarkastisch gesehen.
--- Ende Zitat ---
Ich auch, deswegen:  ;)


--- Zitat ---Original von tangocharly
Andrerseits soll es Richter geben, die (ein etwas anderer Sachverhalt) dem Empfänger einer Benachrichtigung über einen Zustellungsversuch per Zustellungsurkunde (z.B. § 132 Abs. 1 BGB) abverlangt haben, nach mehrtägiger Abwesenheit sämtlichen Müll in seinem Briefkasten (Werbung, Zeitschriften, Bananenschalen, etc.) zu durchsuchen (Blatt für Blatt), bevor dieser weggeworfen wird (Stichwort: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung).

Wohlgemerkt, hier geht es um ganz normale Briefsendungen, die Tag für Tag millionenfach in Briefkästen bundesdeutscher Haushaltungen eingeworfen werden.
--- Ende Zitat ---

Hm, ist das ungewöhnlich? Werfen Sie nach einem Urlaub den Briefkasteninhalt unbesehen weg. Das ist mir aber wirklich etwas \"grob aussortiert\".

Wenn ich aus einem 14-tägigem Urlaub zurück komme, hab ich ca. 20-30 Minuten damit zu tun, tatsächlich \"Blatt für Blatt\" durchzusehen und Werbung von anderen Schreiben zu trennen und weitere 30 Minuten, um die kouvertierten Schreiben zu öffnen und zu lesen (zumindest meistens). Das finde ich jetzt nicht unbedingt unzumutbar. Die Sorge, dass da die Benachrichtigung über den Millionengewinn (woher auch immer) verloren gehen würde, wäre mir viel zu groß!  ;)

Das gilt aber natürlich nur für die Post, die mir meine beauftragte Person auch hingelegt hat. Geht eine solche Mitteilung, warum auch immer verloren, kann ich erstmal auch nichts wissen und bin auf dem Stand von demjenigen, der seinen Zettel in den Müll geschmissen hat.  :evil:

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