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Autor Thema: Darf man Adressdaten veröffentlichen?  (Gelesen 2915 mal)

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Offline ESG-Rebell

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Darf man Adressdaten veröffentlichen?
« am: 22. Oktober 2010, 18:51:05 »
Mir stellt sich derzeit folgende Frage:

Darf man eigentlich Adressdaten anderer Personen veröffentlichen, ohne die Betroffenen ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten?

Konkret geht es um eine Liste von Anwälten, bei denen jeweils Name, Anschrift, Telefon, Fax, und Email genannt werden.

Alle Daten stammen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen und nicht gesondert geschützten Quellen.

Wer könnte sich aus welchem Grund über eine solche Veröffentlichung (etwa hier im Forum) beschweren?

Gruss,
ESG-Rebell

Offline Kampfzwerg

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Darf man Adressdaten veröffentlichen?
« Antwort #1 am: 23. Oktober 2010, 19:57:10 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Darf man eigentlich Adressdaten anderer Personen veröffentlichen, ohne die Betroffenen ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten?
...
Alle Daten stammen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen und nicht gesondert geschützten Quellen.

Soweit ich mich erinnere, hatten wir eine ähnliche Fragestellung (vielleicht in anderem Zusammenhang) schon einmal, leider weiss ich aber nicht mehr, wann und in welchem, sorry.
Nach meinem Verständnis, ich bin kein Jurist,  kann man die, einmal mit Genehmigung, oder auf Veranlassung der Person/Firma/Organisation, in allgemein zugänglichen Verzeichnissen veröffentlichten Daten, verwenden.

 

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