Hier das komplette Antwortschreiben meines Energieversorgers auf meinen Widerspruch:
Sehr geehrter Herr Dolze,
wir haben uns - als rein kommunal getragenes Unternehmen - stets bemüht, alle unsere
Kunden mit möglichst niedrigen Gaspreisen zu belasten und dadurch in der Vergangenheit
gegen unseren Hauptkonkurrenten Heizöl erhebliche Marktanteile hinzugewonnen. Diese
Preispolitik setzen wir fort und werden wir auch in Zukunft beibehalten.
In Ihrer diesjährigen Jahresverbrauchsrechnung geht in wesentlichen Teilen auch unsere
Preiserhöhung vom 01.11.2004 ein. Diese Preisanhebung wurde von der zuständigen
Kartellbehörde zu Jahresbeginn überprüft. Dabei ergaben sich keine Beanstandungen. Sie
erhalten die entsprechende Mitteilung der Kartellbehörde als Anlage.
Die weltweit massiv (und nocht steigenden!) Energiepreise haben im vergangenen
Jahr auch die Erdgaspreise erfasst. Von diesen Erhöhungen können wir uns nicht abkoppeln.
Einer ebenfalls in der Anlage beigefügten Grafik entnehmen Sie bitte, das die von Ihnen
beanstandete Preiserhöhung vergleichsweise moderat ausfiel.
Nach einer Preisabfrage des Verbands der Gas- und Wasserwerke Baden-Württembergs vom
Frühsommer 2005 lagen unsere Preise um knapp 7% unter dem Landesdurchschnitt Baden-
Württemberg.
Damit steht außer Zweifel, dass unsere Preise weder überhöht noch unsere Preisfindung gar
missbräuchlich ist.
Wir verstehen Ihren Ärger über die steigenden Energiekosten. Leider ist es uns nur in sehr
beschränktem Maße möglich, Preissprünge aufzufangen bzw. erst verzögert weiterzugeben.
Das weltweit drastisch gestiegene Energieniveau hat uns einen erfreulichen
Absatzzuwachs gebracht. Die Zusatzerlöse daraus nutzen wir zur Preisstützung; sie reichen
jedoch nicht aus, die generelle Tendenz auch steigender Gaspreise zu stoppen, so dass wir auf
die Gaspreiserhöhung zum 01.09.2005 leider nicht verzichten können und zum 01.11.2004
nicht verzichten konnten.
Im Sinne der Gleichbehandlung all unserer Kunden müssen wir auf Ausgleich unserer
berechtigten Forderungen inklusive aller vollständigen Preisanhebungen bestehen. Wir bitten
dafür um Verständnis. Bei fristgerechtem Ausgleich unserer Forderungen werden wir auf
Verzugszinsen verzichten.
Ihren Widerruf der Einzugsermächtigung haben wir entsprechend vermerkt.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter o.a. Tel-Nr. zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Energieversorgung Filstal
Als Anhang war noch dieser Schriftwechsel beigefügt:
Erdgaspreise der Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF)
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte sich die Landeskartellbehörde für die ausführlichen Erläuterungen und
Unterlagen zu den jüngsten Gaspreiserhöhungen bedanken.
Von den Gasversorgern, so auch von Ihrem Unternehmem werden die Preiserhöhungen mit
stark gestiegenen Gasbezugskosten begründet, deren Ursache in deutlich höheren
Heizölpreisen in 2004 und bisher 2005 gegenüber dem Vorjahreszeitraum liegen.
Bei der Auswertung Ihrer Unterlagen hat die Landeskartellbehörde vor allem darauf ab-
gestellt, inwieweit die vorgenommenen Preiserhöhungen tatsächlich durch höhere Gas-
bezugspreise des Vorlieferanten gerechtfertigt sind. Sofern die gestiegenen Gasbezugs-
preise nahezu eins zu eins, d.h. preisgleich über die erhöhten Preise weitergegeben
worden sein, so sieht die Landeskartellbehörde im hier gegebenen Zusammenhang
grundsätzlich keine Anhaltspunkte für missbräuchlich gestaltete Gaspreise.
Nach Erkenntnis der Landeskartellbehörde werden von der EVF die höheren Gasbe-
zugskosten vom Vorlieferanten GVS praktisch preisgleich durch die jüngsten Preiserhö-
hungen an die Endkunden weitergegeben. Die zum 01.11.2004 vorgenommene Gas-
preiserhöhung von 0,38 Cent/kWh liegt, bei Betrachtung des Zeitraumes Oktober 2004
bis einschließlich April 2005 sogar unter den von der GVS bereits mitgeteilten Bezugs-
preiserhöhungen.
Aus Sicht der Landeskartellbehörde liegen daher keine Anhaltspunkte für eine miss-
bräuchliche Erhöhung des Erdgaspreise durch die EVF vor, insbesondere keine willkürli-
che Preisanpassung und willkürliche Variabilität des Preiserhöhungszeitpunktes.
Die EVF wird gebeten, das angesprochene Gutachten der WIBERA zur Erlösneutralität
der jüngsten Gaspreiserhöhung, der Landeskartellbehörde nach Erstellung zu über-
senden.
Mit freundlichen Grüßen
Landeskartellamt
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Aufgrund des Urteils des LG Mannheim, Abschnitt Entscheidungsgründe Punkt 2 weiss ich, das eine Billigkeitskontrolle eine Offenlegung der Preiskalkulation vorraussetzt.
Dennoch denke ich, ist es vielleicht für den einen oder anderen interessant zu wissen, welche Antwortschreiben verteilt werden.
Gruß
Joe_D