Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)

Drohung Vertragskündigung Nachtstrom

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Elohim.Vista:
Liebe Mit-Streiter,

mit dem Auftauchen der e.vita GmbH gibt es wohl nun einen alternativen Anbieter von Nachtstrom für das Ruhrgebiet (zur Zeit ~17 ct / KW/h für NT). Das ist ätzend teuer!

Frage: Wird es für meinen Versorger nun leichter, mich aus seiner Versorgungsverpflichtung trotz gekürzten Zahlungen (nach erfolgtem Abschieben in die Grundversorgung) heraus zu drängen?

Meine Absicht ist bisher, meinen Preisprotest nach eventuellem Abschieben in die Grundversorgung unter Beibehalten der Kürzung einfach fortzusetzen und es auf eine Klage ankommen zu lassen, wie mehrfach im Forum diskutiert.

Ich habe einen Sondervertrag für Nachtstrom mit getrenntem Zähler für NT+HT und  mit wirksamer Kündigungsklausel auch für den Versorger.
Mein gekürzter (Anfangs-)Tarif ist viel günstiger als der Tarif von e.vita, weshalb ich ihn natürlich beibehalten möchte  ;)

Besteht nun ein erhöhtes Risiko wegen entfallender Monopolstellung auch aus der Grundversorgung abgeschoben zu werden?

bjo:

--- Zitat ---Original von Elohim.Vista
Liebe Mit-Streiter,

Besteht nun ein erhöhtes Risiko wegen entfallender Monopolstellung auch aus der Grundversorgung abgeschoben zu werden?
--- Ende Zitat ---

Aus der Grundversorung kann man nicht abgeschoben werden!

Christian Guhl:
NT ist keine Grundversorgung ! Auch wenn die Versorger es den Kunden einreden wollen. Werden doch mancherorts die NT-Verträge als \"Heizstrom-Grundversorgung\" bezeichnet. Durch die von der GVV abweichenden Lieferbedingungen (NT-Zeiten, stundenweise abschalten möglich) liegt m.E. immer ein Sondervertrag vor, auch wenn nichts schriftlich vereinbart wurde. Und dieser kann ordentlich gekündigt werden. Wenn man dann tatsächlich in die Grundversorgung kommt und ca. 23ct/kwh zahlen soll, sehen die von e.vita verlangten 17 ct/kwh schon viel freundlicher aus. Billiger geht es allerdings bei den Genossenschaften Nord oder Süd.

Elohim.Vista:
Liebe Mitstreiter,

zunächst herzlivhen Dank für die Antworten!

Nach heftigem Säbelrasseln und Drohungen bekam ich von RWE nun die Ankündigung einer Rückerstattung (Betrag entspricht genau der Differenz zum Anfangspreis).

Zitat aus dem Schreiben:
\"Warum erhalten Sie die Gutschrift? Das Bundeskartellamt hat bundesweit die Heizstrom-Preise für die Jahre 2007 bis 2009 untersucht. Um ein ggf. langjähriges Verfahren zu vermeiden, haben wir uns mit dem Bundeskartellamt auf die pragmatische Vorgehensweise verständigt, Ihnen diese einmalige Gutschrift schon im nächsten Jahr zukommen zu lassen.
Wie funktioniert es? Sie brauchen selbst nicht aktiv zu werden, Ihre Gutschrift wird bis spätestens Ende 2011 erfolgen und im Regelfall automatisch und praktischerweise mit Ihrer Jahresstromrechnung verrechnet\"

- Kann dies als Verzichtserklärung bezgl. der letzten Preiserhöhungen verstanden werden?  :]
- Auf welche Untersuchrung des Bundeskartellamtes bezieht sich RWE?

Hat noch jemand ein derartiges Schreiben erhalten?

bjo:

--- Zitat ---Original von Elohim.Vista
Liebe Mitstreiter,
 Ihre Gutschrift wird bis spätestens Ende 2011 erfolgen und im Regelfall automatisch und praktischerweise mit Ihrer Jahresstromrechnung verrechnet\"
?
--- Ende Zitat ---


Hallo,

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/presse/2010_09_29.php

ich würde das nciht so hinnehmen, schließlich entgehen dir Zinsen!
- ausrechnen wieviel Zinsen dir entgehen und diese abzeihen von der Jahresrechnung!
- das ganze natürlich vorher schriftlich ankündigen mit bitte um bestätigung!
= > sollen die doch schwitzen für unser Geld

PS: habe kein NT

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