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Autor Thema: Ökoboom hebt Hartz-IV-Erhöhung auf  (Gelesen 2061 mal)

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Ökoboom hebt Hartz-IV-Erhöhung auf
« am: 15. Oktober 2010, 11:52:11 »
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,723177,00.html

und so wird mal wieder 2 x beim Verbraucher abkassiert. Erst über die EEG-Quote 4,20 ct/kWh, denn ich muss Umsatzsteuer zahlen, auch auf Quote, und dann über höhere Steuern und Abgaben, damit die H-4 Gelder erhöht werden können, weil die Leute unter der Teuerung ja noch stärker leiden.

Erfolgsstory EEG!, die Armen finanzieren\'s den Reichen, und die können (bei PV natürlich) sich mit Selbstverbrauch sogar noch aus der Umlage raushalten und zahlen nichts dazu ein sondern entnehmen nur. Das sind echte Sozialschmarotzer. Alles unter dem Deckmäntelchen \"ökologische Stromerzeugung\".

Gruß

NN

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Ökoboom hebt Hartz-IV-Erhöhung auf
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2010, 12:32:46 »
Mal die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Zitat
Erhöhung der EEG-Umlage
Bundesnetzagentur nimmt Stellung zur Erhöhung der EEG-Umlage  
Kurth: \"Verbraucher sollten nicht in vollem Umfang mit der erhöhten EEG-Umlage belastet werden\"  
Ausgabejahr     2010
Erscheinungsdatum     15.10.2010

Die EEG-Umlage steigt 2011 um rund 1,5 ct/kWh auf 3,53 ct/kWh. Dies haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) heute bekanntgegeben. Für das Jahr 2010 beträgt die EEG-Umlage 2,047 ct/kWh. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB jährlich bis zum 15. Oktober für das folgende Kalenderjahr ermittelt. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, die ordnungsgemäße Ermittlung der EEG-Umlage zu kontrollieren.

\"Der starke Anstieg der EEG-Umlage ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Vor allem wirkt sich hier die gestiegene Gesamtsumme der Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber aus. Für 2010 lag die Prognose bei 12,7 Mrd. Euro, für 2011 liegt sie bei 17,1 Mrd. Euro. Davon entfallen allein acht Mrd. Euro auf Zahlungen an die Betreiber von Solaranlagen. Aufgrund der in diesem Jahr erfolgten Änderung des EEG sinkt die durchschnittliche Vergütung für die Einspeisung von Solarenergie aber voraussichtlich um mehr als 5 ct/kWh\", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.  

Die ÜNB sind verpflichtet, den EEG-Strom an der Börse zu vermarkten. Die Differenz zwischen der Einspeisevergütung für den EEG-Strom und den Einnahmen aus seiner Vermarktung an der Börse wird über die EEG-Umlage finanziert. Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die Differenz zu den EEG-Vergütungssätzen.  

\"Verbraucher sollten nicht in vollem Umfang mit der erhöhten EEG-Umlage belastet werden. Die zunehmende Menge an erneuerbarer Energie bewirkt sinkende Großhandelspreise, weil sukzessive teuere Kraftwerke aus dem Markt gedrängt werden. So sind trotz Konjunkturbelebung die Börsenpreise für langfristige Kontrakte gesunken. Bei vielen Stromanbietern, die längerfristig eingekauft hatten, spiegelten sich die hohen Preisspitzen vom Frühjahr und Sommer 2008 in den Endkundenpreisen für 2010 wider. Diese Preisspitzen dürften für die Kalkulation der Strompreise 2011 aber nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Nach unseren Berechnungen müsste der Beschaffungskostenanteil bei den Haushaltskunden 2011 durchschnittlich um etwa einen halben Cent pro Kilowattstunde sinken. Ich rufe die Verbraucher auf, die Angebote am Strommarkt genau zu prüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln\", betonte Kurth.

Online nachzulesen (wenn nicht grad der Besucheransturm ist):
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/101015ErhoehungEEGUmlage.html?nn=65116

 

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