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Autor Thema: Stromsperre trotz Absprache  (Gelesen 3989 mal)

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Offline Ecret

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Stromsperre trotz Absprache
« am: 13. Oktober 2010, 23:20:19 »
moin moin,

bin neu hier und weiss auch leider net, ob das hier hin gehört. wenn nicht, dann schonmal ein entschuldigung!

mein problem bezieht sich auf eine stromsperre. aber von vorn...

anfang des jahres habe ich meine zähler abgelesen und eine abrechnung bekommen, in der ich auf wundersame weise das 4 fache meines vorjahres verbrauches haben sollte. allein das war schon sehr seltsam, zumal ich letztes jahr nie wirklich daheim war. aber gut, zu dem zeitpunkt war ich arbeitslos, also seis mal dahin gestellt. die abrechnung habe ich weiter gegeben an meinen sachbearbeiter beim zuständigen amt, der mir versicherte, er würde sich darum kümmern. eine woche später hatte er mich angerufen und meinte, es wäre geklärt und ich würde noch etwas schriftliches über die abrechnung bekommen. so viel dazu...

letzte woche nun, hatte ich einen sperrauftrag der stadtwerke im briefkasten mit einer forderung von 260 euro. aufgeführt war ein restbestand aus der nachforderung der endabrechnung letzten jahres von 216 euro und eine teilzeahlungsrate von knapp 45 euro. ich bin am nächsten tag natürlich sofort zur zuständigen person bei den stadtwerken gerannt, um klarheit zu bekommen. die abschlagszahlung ist hinfällig in der höhe von 75 euro, da ich früher nachtspeicheröfen hatte, diese aber nun gegen zentralheizung vom vermieter getauscht wurden. also wurde die rate von 75 auf 35 euro gesetzt. verständlich, diskutiert und abgesegnet vom sachbearbeiter. nun ist da noch die restforderung von knapp 216 euro. da der zuständige sachbearbeiter beim kreisjobcenters nicht erreichbar war, haben wir uns erstmal geeinigt, dass ich ab dem 1.11.2010 jeweils eine rate von 50 euro zusätzlich bezahle und mir das geld vom arbeitsamt bzw. kjc wiederhole. kein thema. alles diskutiert, für gut befunden und unterschrieben.

heute komm ich nach hause und man siehe da....alles tot. im briefkasten ein brief der stadtwerke, dass mir der strom abgestellt wurde.

nun meine frage: obwohl eine ratenzahlung vereinbart wurde, ich ausdrücklich gesagt habe, dass es mir diesen monat nicht möglich ist, einen abschlag zu bezahlen und wir für die nächsten 4 monate eine rate von 3 x 50 euro und 1 x den rest ausgemacht haben, dürfen sie trotzdem den strom sperren? ich habe es schriftlich von der zuständigen sachbearbeiterin der stadtwerke, dass ich da war, das die raten ausgehandelt wurden und ab wann die erste zahlung erfolgt.

in meinen augen vollkommener irrsinn, was hier passiert ist. oder täusche ich mich da?

kann ich eine sofortige entsperrung verlangen, da ja eigentlich alles mit der sachbearbeiterin abgeklärt wurde? in meinen augen schon, oder?!

kann ich mich irgendwie anders gegen die sperrung wehren, sofern die stadtwerke wieder quer schießen?

danke für die antworten schonmal im vorraus!

gruß
Ecret

Offline bjo

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Stromsperre trotz Absprache
« Antwort #1 am: 14. Oktober 2010, 00:00:55 »
Hallo,
Frage entsprach der abgelesende Wert dem der Rechnung oder besser ist die Rechnung schlüssig und nachvollziehbar?
Wenn nein Widersprechen! Auch wenn das Amt die Stromrechnung zahlt sollte es nicht mehr sein als erforderlich!

Zur Sperrung!
kam 14 Tage vorher eine Sperrandrohung mit Termin?
wenn nein.

1 dem Anbieter schriftlich mitteilen das
- dei Sperrung rechtswidrig ist
- eine Absprache besteht
- Kopien der Schreiben an VZ und an Die Bundesnetzagentur!

Offline Ecret

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Stromsperre trotz Absprache
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2010, 00:32:19 »
moin,

die rechnung war für mich nicht schlüssig, deshalb war ich damals auch da und hab es gesagt und die abrechnung mit dem fallmanager beim kjc besprochen.

nein, es kam keine androhung. bei den stadtwerken hat sie mir zwar mahnungen gezeigt, die ich aber nie in meinem briefkasten hatte. sie meinte, dass diese an mich geschickt wurden, habe sie aber nie erhalten.

das erste was ich bekommen habe, nach nun knapp 9 monaten war letzte woche der sperrauftrag, mit dem ich ja wie geschrieben am nächsten tag sofort zur sachbearbeiterin gegangen bin und mit ihr die ratenzahlung vereinbart hatte. also war das schreiben der sperrung für mich vom tisch, da der restbetrag in raten ab dem nächsten monat bezahlt werden sollte bzw. wird.

Offline AKW NEE

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Stromsperre trotz Absprache
« Antwort #3 am: 14. Oktober 2010, 09:40:13 »
Die Unterbrechung muss minimum 4 Wochen  vorher angedroht werden. Der genaue Termin ist drei Tage vorher anzukündigen!
§ 19 StromGVV
http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__19.html

Auch scheint die Bestimmung in § 17 StromGVV interesant zu sein:
Zitat
Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,...der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist
http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__17.html

Es ist ratsam sich an einen Anwalt zu wenden!

Offline AKW NEE

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Stromsperre trotz Absprache
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2010, 11:19:15 »
@ Ecret

Gibt es etwas neues?

 

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