Liebe Mit-Streiter,
mit dem Auftauchen der e.vita GmbH gibt es wohl nun einen alternativen Anbieter von Nachtstrom für das Ruhrgebiet (zur Zeit ~17 ct / KW/h für NT). Das ist ätzend teuer!
Frage: Wird es für meinen Versorger nun leichter, mich aus seiner Versorgungsverpflichtung trotz gekürzten Zahlungen (nach erfolgtem Abschieben in die Grundversorgung) heraus zu drängen?
Meine Absicht ist bisher, meinen Preisprotest nach eventuellem Abschieben in die Grundversorgung unter Beibehalten der Kürzung einfach fortzusetzen und es auf eine Klage ankommen zu lassen, wie mehrfach im Forum diskutiert.
Ich habe einen Sondervertrag für Nachtstrom mit getrenntem Zähler für NT+HT und mit wirksamer Kündigungsklausel auch für den Versorger.
Mein gekürzter (Anfangs-)Tarif ist viel günstiger als der Tarif von e.vita, weshalb ich ihn natürlich beibehalten möchte
Besteht nun ein erhöhtes Risiko wegen entfallender Monopolstellung auch aus der Grundversorgung abgeschoben zu werden?