Energiepreis-Protest > eprimo
gaspreiswucher
userD0010:
Für jede Energielieferung existiert ein Vertrag bzw. eine Vertragsbestätigung.
Darin und in nachfolgenden Veröffentlichungen (Brief/Zeitung) ist der Preis je kWh. genannt, ebenso jede Preisanhebung.
Für unbillige gehaltene Preiserhöhungen (nicht Vertragspreis !) bietet sich der sog. Unbilligkeitseinwand gem. BGB § 315.
Und wenn einem Verbraucher das Preisgebahren des Energieversorgers nicht passt, steht ihm doch unstreitig ein Wechselrecht zu,
Das für sich allein stellt die sog. Rechtssicherheit dar, die aber nichts mit der Meinung eines Beantworters zu tun hat.
Ihre Preisangaben mit 1.501,00 Euro bei Verbrauch von 18.483 kWh Energiemenge sind eigentlich wenig logisch, wenn man die Preise von eprimo, wie sie derzeit gültig zu sein scheinen, nachvollziehen will.
Kann es evtl. sein, dass sich diese Rechnungssumme aus dem Energiepreis zuzügl. eines offenstehenden Saldo´s erklären lässt.
Wenn das nicht der Fall ist, sollte man die Rechnung als sachlich und rechnerisch falsch zurückweisen und zurückschicken und Aufklärung fordern.
Dass der Energielieferant ein Idiot ist, weil er zu einem für seine Kunden ungünstigen Preis eingekauft hat, mag nach Ihrem persönlichen Eindruck und für Sie berechtigt sein.
Wenn wir aber davon ausgehen, dass alle Energieversorger nach dem Empfinden der Kunden zu ungünstigen Preisen einkaufen, dann müssten gemäß Ihrer Logik all diese Unternehmen und deren Mitarbeiter ausgesprochene Idioten sein.
Leider ist dies immer ausschließlich ein persönliches Empfinden, wobei eigentlich ein kundiger Energieverbraucher doch die Möglichkeiten eines Unbilligkeitseinwands nutzen kann, wenn der der Auffassung ist, dass Preiserhöhungen nicht berechtigt sein sollen, oder er kündigt gleich.
Nun aber die Gründe in Preisgestaltungen für die Ukraine oder gar den Grenzübertrittspreis zu suchen und darauf baiserend dann den für sich individuell passenden Preis zu konstruieren, ist aber ein wenig weit hergeholt.
Importpreis-Schwankungen über einen mittelfristigen Zeitraum wird jeder Energieversorger entweder mitteln oder den höchsten Import-Preis für sich als Kalkulationsgrundlage nehmen, wobei nicht zu vergessen sein darf, dass nach dem Importpreis noch eine große Zahl von Kostenfaktoren (staatl. und regionale Abgaben, Verteil- und Netzkosten, Administration etc., aber auch eine gewisse Gewinnmarge Einfluss auf den letztendlichen Rechnungspreis nehmen.
Aber danke für Ihre Empörung.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln