Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: gaspreiswucher  (Gelesen 19043 mal)

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Offline sarahanna

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gaspreiswucher
« am: 06. Oktober 2010, 22:31:41 »
Eprimo mein bisheriger Gasanbieter (habe im Oktober gewechselt )verlangt von mir 1501,00 Euro für 18483 KWH Gas!!!!
Die gleiche Gasmenge Kostet auf der Eprimo Internetseite 1055,00 Euro(nach Kontrolle im Internet gibt es keinen
Anbieter der Senationelle 1501 Euro für diese Gasmenge verlangt )
Wie soll ich mich jetzt dagegen wehren???
Ist es nicht Unbillig und Sittenwiedrig so einen Preis zu verlangen????.

Offline RR-E-ft

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gaspreiswucher
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2010, 23:03:24 »
18.483 kWh ist keine Gasmenge, sondern eine Energiemenge, möglicherweise verkörpert in einem gelieferten Gasvolumen, also einer gelieferten Gasmenge, die am Zähler angezeigt wird.

Fraglich schon, welcher Preis für die Gaslieferung vertraglich vereinbart worden war.
Einen vertraglich vereinbarten Preis muss man grundsätzlich zahlen, § 433 II BGB.

Ausnahmsweise kann eine vertragliche Preisvereinbarung gem. § 134 BGB iVm. §§ 1, 19, 29, 33  GWB unwirkam sein, etwa wenn und soweit ein karellrechtswidriger Preishöhenmissbrauch eines marktbeherrschenden Gasversorgers vorliegt.

Eine marktbeherrschende Stellung wird ab einem Marktanteil von einem Drittel gesetzlich vermutet, setzt also keine Monopolstellung voraus.

Ein solcher kartellrechtswidriger Preishöhenmissbrauch kann dann vorliegen, wenn das marktbeherrschende Unternehmen von anderen Kunden für eine vergleichbare Leistung erheblich niedrigere Preise verlangt (Erheblichkeitsschwelle 10 Prozent) und die Preisdifferenz vom marktbeherrschenden Unternehmen nicht sachlich gerechtfertigt werden kann.

Eine sachliche Rechtfertigung für eine Preisdifferenz kann in höheren Konzessionsabgaben in der Grundversorgung gegenüber Sondervertragslieferungen liegen. Ob in conreto etwa die unterschiedliche Höhe der Konzessionsabgabe überhaupt und ggf. allein die beobachtete  Preisdifferenz rechtfertigen kann, lässt sich ohne weiteres nicht beurteilen und muss ggf. von einem Kartellgericht beurteilt werden.

Zur weiteren inhaltlichen Prüfung sollte man sich anwaltlich beraten lassen.

Den Preis, den man trotz möglicher Unwirksamkeit der vertraglichen Preisvereinbarung für noch angemessen hält, sollte man wohl zahlen.  

Kürzt man nach Lieferantenwechsel die Schlussrechnung, so kann der bisherige Versorger die umstrittene Forderung nur gerichtlich geltend machen. Man sollte vorher klären, wie erfolgversprechend die Verteidigung gegen eine enstprechede Zahlungsklage ist und welche Kosten zu erwarten stehen. Danach wird man sich zu entscheiden haben, ob man einen Rechtsstreit deshalb  riskieren möchte.

Preisvergleich

eprimo scheint im örtlichen Verteilnetz nicht Grundversorger zu sein, gehört indes zum selben Konzern wie RWE Vertrieb GmbH, was bedeutsam sein könnte.

Offline vevokri

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gaspreiswucher
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2010, 18:48:26 »
Hallo,

ich würde glatt denken daß Wucher hier auch eine Rolle spielt, und nicht unbedingt davon abhängt daß der Anbieter Monopolist ist.

Ich denke man müßte alle Anbieter über 6 ct/kWh in die Schranken weisen können solange andere Anbieter - teldafax z.B. - für 3,73 ct/kWh wirklich liefern! (Wuchergrenze 50%), wobei es problematisch sein kann wenn man Vorauszahlungs- mit normalen Tarifen vergleicht, aber der Preis von Teldafax immerhin einen Hinweis auf den echten Einkaufpreis liefert.

Dazu gab es auch damals beim Streik der Ukraine interessante Infos die vielfach übersehen wurden, ich hatte mir das interessehalber mal notiert. Die Ukraine zahlte 180 USD pro 1000 m³, das sollte auf europäisches Niveau von 270 USD / 1000 m³ angehoben werden, sie wollten aber maximal 205 USD rausrücken.

Europäisches Niveau von 270 USD bedeutet: geteilt durch 1,36 für den damaligen Dollarpreis ergibt EUR, geteilt durch 1000 wgen der Kubikmeter ergibt den Preis für einen m³, geteilt durch 11 wegen dem Energieinhalt von ungefähr 11 kWh pro m³ ergibt ungefähr 1,805 ct pro kWh.

Wenn uns das jemand für 3,6 ct. weiterverkauft hat er schon 100 Prozent draufgeschalgen, die Konzerne mit 6 ct haben 200 Prozent draufgeschlagen (ok, abzüglich Durchleitungsgebühren, Steuern und echtem Aufwand, aber das ist immer noch ein echt einfaches Milliardengeschäft!!!).

Bei deinem Preis müßte man noch wissen in welcher Zeit das verbraucht wurde, also wieviel davon Grundpreis sein könnte, mal angedacht ein Jahr a 8 EUR/ Monat bleiben 7,6 ct. pro kWh, das würde ich nur akzeptieren wenn ich mich irgendwo vertraglich verpflichtet hätte eprimo reichlich mit Geld zu beschenken, oder wenn ich die irgendwie ganz ganz ganz doll lieb und zuviel Geld hätte.

Viel Spaß trotzdem, ich war eigentlich nur hier weil ich irgendwo meinen Ärger über irreführende Angebote von verivox über eprimo loswerden will, mach dafür aber wohl \'nen neuen thread auf ...



vevokri

Offline bolli

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gaspreiswucher
« Antwort #3 am: 06. Dezember 2010, 08:29:42 »
Zitat
Original von vevokri
Hallo,

ich würde glatt denken daß Wucher hier auch eine Rolle spielt, und nicht unbedingt davon abhängt daß der Anbieter Monopolist ist.
Tja, dass ist der Unterschied zwischen Ihrer Meinung und der Rechtswirklichkeit.
Wenn Sie einen freiwiliig einen Sondervertrag abgeschlossen haben und sich zwischen mehreren Anbietern entscheiden (können), dass ist das freier Wettbewerb und individuelles Vertragsrecht. Die Theorie sagt, dass Sie sich frei entscheiden können und das die Anbieter wegen der Wettbewerbssituation schon selbst ein Interesse daran haben, möglichst der güsntigste Anbieter zu sein. Das das in der Realität nicht immer klappt, wissen alle Beteiligten und sehen wir ja auch an der Tankstelle jeden tag auf\'s neue. Aber solange Sie keine Beweise für illegale Absprachen  haben, läuft da wenig, zumindest im Sondervertrag.
In der Grundversorgung sollte dass auf der Vorgaben des § 1 EnWG anders aussehen (preisgünstige, verbraucherfreundliche Energieversorgung) und mittels Unbilligkeitseinwand auch nachprüfbar sein, aber dank dem VIII. BGH-Senat und seinem Sockelpreis-Prinzip sieht es auch hier nicht so rosig aus.

Auch würde ich Teldafax jetzt mal nicht gerade als Vergleichsmaßstab nehmen. Bekannterweise stehen die gerade in Verruf, kurz vor der Insolvenz zu stehen, und das teilweise trotz gestiegener Umsatzzahlen. Da kann durchaus auch ein zu geringer Preis (um neue Verbraucher anzulocken) für verantwortlich sein.

Zitat
Original von vevokri
Europäisches Niveau von 270 USD bedeutet: geteilt durch 1,36 für den damaligen Dollarpreis ergibt EUR, geteilt durch 1000 wgen der Kubikmeter ergibt den Preis für einen m³, geteilt durch 11 wegen dem Energieinhalt von ungefähr 11 kWh pro m³ ergibt ungefähr 1,805 ct pro kWh.

Wenn uns das jemand für 3,6 ct. weiterverkauft hat er schon 100 Prozent draufgeschalgen, die Konzerne mit 6 ct haben 200 Prozent draufgeschlagen (ok, abzüglich Durchleitungsgebühren, Steuern und echtem Aufwand, aber das ist immer noch ein echt einfaches Milliardengeschäft!!!).
Ihre Rechenkünste in Ehren, aber weder kennen Sie den Lieferursprung des Gases, welches Sie beziehen noch die vertraglichen Konditionen, zu denen es IHR Lieferant einkauft. Wenn dessen Vorlieferant schon höhere Preise verlangt, kann er kaum geringere an Sie weiterreichen.
Klar das Großkonzerne, die die gesamte Lieferkette abdecken, da auch \"mauscheln\" können (und auch werden  ;) ), aber da haben Sie erstmal wenig Einfluss drauf.


Zitat
Original von vevokri
Bei deinem Preis müßte man noch wissen in welcher Zeit das verbraucht wurde, also wieviel davon Grundpreis sein könnte, mal angedacht ein Jahr a 8 EUR/ Monat bleiben 7,6 ct. pro kWh, das würde ich nur akzeptieren wenn ich mich irgendwo vertraglich verpflichtet hätte eprimo reichlich mit Geld zu beschenken, oder wenn ich die irgendwie ganz ganz ganz doll lieb und zuviel Geld hätte.

RR-E-ft hatte es schon zutreffend beschrieben: Es wird wohl eine vertragliche Vereinbarung geben und die muss man studieren (so sie denn schriftlich vorliegt). Sollte man wieder Erwarten doch in der Grundversorgung beliefert worden sein, muss man sich die veröffentlichten Preise für den maßgeblichen Zeitraum besorgen, was auch kein Problem sein sollte, da sie hja gerade veröffentlicht wurden.  ;)

Dann macht man eine eigene Rechnung auf und schaut, wo die Unterschiede liegen. Und dann bezahlt man unstreitiges und lässt den rest auf sich zukommen.

Offline vevokri

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gaspreiswucher
« Antwort #4 am: 24. Dezember 2010, 15:08:49 »
moin moin,

@ bolli:

>Tja, dass ist der Unterschied zwischen Ihrer Meinung und der Rechtswirklichkeit.
Wenn Sie einen freiwiliig einen Sondervertrag abgeschlossen haben und sich zwischen mehreren Anbietern entscheiden (können), dass ist das freier Wettbewerb und individuelles Vertragsrecht.

das geht ins spekulative wie denn der Vertrag zustandegekommen ist, und im Mietrecht gibt es den Begriff Wucher auch wenn der Mieter sich frei entscheiden konnte und idiotisch entschieden hat, aber jetzt keine Haarspalterei, ich wollte hauptsächlich meine Empörung über solche Preise ausdrücken,

> Ihre Rechenkünste in Ehren, aber weder kennen Sie den Lieferursprung des Gases, welches Sie beziehen noch die vertraglichen Konditionen, zu denen es IHR Lieferant einkauft

jau, aber wenn er wesentlich teurer einkauft ist er ein Idiot und gehört schon deswegen aus dem Markt geschossen, aber jetzt keine Haarspalterei, ich wollte hauptsächlich mal auf die Gewinnspannen der Großkonzerne hinweisen,

und jetzt frohe Weihnachten,



vevokri

Offline userD0010

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gaspreiswucher
« Antwort #5 am: 24. Dezember 2010, 16:05:44 »
Für jede Energielieferung existiert ein Vertrag bzw. eine Vertragsbestätigung.
Darin und in nachfolgenden Veröffentlichungen (Brief/Zeitung) ist der Preis je kWh. genannt, ebenso jede Preisanhebung.
Für unbillige gehaltene Preiserhöhungen (nicht Vertragspreis !) bietet sich der sog. Unbilligkeitseinwand gem. BGB § 315.
Und wenn einem Verbraucher das Preisgebahren des Energieversorgers nicht passt, steht ihm doch unstreitig ein Wechselrecht zu,

Das für sich allein stellt die sog. Rechtssicherheit dar, die aber nichts mit der Meinung eines Beantworters zu tun hat.

Ihre Preisangaben mit 1.501,00 Euro bei Verbrauch von 18.483 kWh Energiemenge sind eigentlich wenig logisch, wenn man die Preise von eprimo, wie sie derzeit gültig zu sein scheinen, nachvollziehen will.
Kann es evtl. sein, dass sich diese Rechnungssumme aus dem Energiepreis zuzügl.  eines offenstehenden Saldo´s erklären lässt.
Wenn das nicht der Fall ist, sollte man die Rechnung als sachlich und rechnerisch falsch zurückweisen und zurückschicken und Aufklärung fordern.

Dass der Energielieferant ein Idiot ist, weil er zu einem für seine Kunden ungünstigen Preis eingekauft hat, mag nach Ihrem persönlichen Eindruck und für Sie berechtigt sein.
Wenn wir aber davon ausgehen, dass alle Energieversorger nach dem Empfinden der Kunden zu ungünstigen Preisen einkaufen, dann müssten gemäß Ihrer Logik all diese Unternehmen und deren Mitarbeiter ausgesprochene Idioten sein.
Leider ist dies immer ausschließlich ein persönliches Empfinden, wobei eigentlich ein kundiger Energieverbraucher doch die Möglichkeiten eines Unbilligkeitseinwands nutzen kann, wenn der der Auffassung ist, dass Preiserhöhungen nicht berechtigt sein sollen, oder er kündigt gleich.

Nun aber die Gründe in Preisgestaltungen für die Ukraine oder gar den Grenzübertrittspreis zu suchen und darauf baiserend dann den für sich individuell passenden Preis zu konstruieren, ist aber ein wenig weit hergeholt.
Importpreis-Schwankungen über einen mittelfristigen Zeitraum wird jeder Energieversorger entweder mitteln oder den höchsten Import-Preis für sich als Kalkulationsgrundlage nehmen, wobei nicht zu vergessen sein darf, dass nach dem Importpreis noch eine große Zahl von Kostenfaktoren (staatl. und regionale Abgaben, Verteil- und Netzkosten, Administration etc., aber auch eine gewisse Gewinnmarge Einfluss auf den letztendlichen Rechnungspreis nehmen.

Aber danke für Ihre Empörung.

 

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