Energiepreis-Protest > Stadtwerke Villingen-Schwenningen

Kunden müssen weiter auf Rückzahlung klagen

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RR-E-ft:
Kunden müssen weiter auf Rückzahlung klagen

Der OB, sollte er die zitierte Äußerung tatsächlich gebracht haben, hatte wohl möglicherweise einen im Tee.

Die Kritik an den Kunden ist jedenfalls vollkommen unberechtigt.

Kunden, die erfolgreich den Rechtsweg beschreiten, ergaunern sich nichts. Das Unwerturteil gilt deutlich dem Verwender wegen unangemessener Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben unwirksamen Klauseln.

Zahlungen, die auf unwirksamen Erhöhungen beruhen und deshalb rechtsgrundlos efolgten, führen nach der Rechtsprechung zu einer ungerechtfetigten Bereicherung des Versorgers und allein deshalb erwächst den Kunden - wie ersichtlich - ein gerichtlich durchsetzbarer Rückforderungsanspruch.

Wenn ein Versorger nicht willens und in der Lage ist, die wirtschaftlichen Risiken aus der Betätigung im Rahmen der Vertragsfreiheit zu tragen, dann darf er sich eben in diesem Bereich nicht betätigen.
Niemand zwingt ihn dazu.

Die Weigerung der Rückzahlung führt dazu, dass das Unternehmen massiv mit den Verfahrenskosten entsprechender Rückforderungsprozesse belastet wird.

Insoweit stellt sich die Frage, ob nicht etwa der Aufsichtsrat vollkommen verantwortungslos handelt.

PLUS:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Insoweit stellt sich die Frage, ob nicht etwa der Aufsichtsrat vollkommen verantwortungslos handelt.
--- Ende Zitat ---
So ist das halt im Ländle, ein süddeutscher Bürgermeister ist unkündbar und kann sich das bei dieser Ratsverfassung erlauben. Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke ist er Kraft seines Amtes, nicht wegen der Kompetenz.

Bis zur nächsten Wahl in Villingen-Schenningen!

Maverick:
... die Gelegenheit ergibt sich schon bald. Die nächste OB-Wahl in VS ist bereits am 24.10.2010 ;-)

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