Enwag verklagt Gaspreisrebellen vor dem Landgericht Limburg und kündigt den restlichen Gasrebellen den Versorgungsvertrag.
Rückblick:
Die Klageschrift ist bei 5 Enwag-Verweigerern eingegangen.
Die beabsichtigte Klage bei 5 \"Gasversorgung Lahn-Dill Verweigerern\" wurde zurückgestellt, da inzwischen das Urteil vom 29.04.2008 vorlag.
Bei den Enwag-Verweigerern war das nicht mehr möglich, da das Gericht die Klage bereits angenommen hatte.
Weitere Entwicklung:
Vermutlich sieht die Enwag aufgrund des o.a. Urteils ihre Siegeschancen sinken und geht den Weg allen Gasrebellen den Versorgungsvertrag zu kündigen, weil es in Wetzlar genügend andere Anbieter gäbe..
Die Kündigungsschreiben wurden am 26.06.2008 versandt und lauten wie folgt:
\"zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen (Gasgrundversorgungsverordnung) haben wir mit Ihnen einen neuen Gasliefervertrag abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hatten wir Ihnen zugesagt, Ihren Widerspruch nach § 315 BGB bezüglich unserer Gaspreise auch nach Abschluss des neuen Vertrages zu beachten.
Die gerichtliche Klärung der Angelegenheit nimmt noch einige Zeit in Anspruch.
In einer Zeit weltweit stark steigender Energiepreise, wovon auch die Erdgaspreise betroffen sind, können wir Kürzungen unserer Gaspreise nicht mehr hinnehmen. Wir kündigen daher den bestehenden Gasliefervertrag zum 30. September 2008.
Sofern Sie ab 1. Oktober 2008 weiterhin von uns mit Erdgas beliefert werden möchten, können Sie sich zwischen der Grundversorgung und einem Sondervertrag zu den jeweils geltenden Konditionen entscheiden. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
Die weitere Belieferung zu den günstigen Sondervertragspreisen setzt den Abschluss eines entsprechenden Vertrages voraus. Wir senden Ihnen diesen gerne zu. Bitte nehmen Sie hierzu unter der Durchwahl XXX Kontakt mit Herrn XXX oder Herrn XXX auf.
Wünschen Sie eine Belieferung nach den Bedingungen der Grundversorgung, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Die Preise und Bedingungen der Grundversorgung treten rechtlich mit der Entnahme von Erdgas aus dem Netz am 1. Oktober 2008 in Kraft und werden Ihnen von uns schriftlich bestätigt.
Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.
Freundliche Grüße\"
So einfach ist es? Von einem Wechsel zu E-wie einfach wird ja in den anderen Beiträgen abgeraten.