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Autor Thema: enwag verklagt Gaspreisrebellen vor dem Landgericht Limburg  (Gelesen 8520 mal)

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Offline RR-E-ft

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Enwag verklagt Gaspreisrebellen vor dem Landgericht Limburg

Zitat
Der Wetzlarer Energieversorger Enwag und ihre Tochter Gasversorgung Lahn-Dill haben beim Landgericht Limburg Klage gegen zehn Gaspreisrebellen eingereicht, weil diese sich seit drei Jahren weigern, Preiserhöhungen im vollen Umfang zu zahlen. Sowohl die Versorger als auch die Bürgerinitiative für faire Energiepreise hoffen auf eine objektive endgültige Entscheidung durch die Richter. Carl-Peter Greis vom Vorstand der Bürgerinitiative ist einer der zehn Verklagten. Seit Januar 2005, als die Enwag den Gaspreis auf einen Schlag um 17 Prozent anhob, weigert er sich beharrlich, die Preissteigerungen in vollem Umfang mit zu tragen. Greis zahlte lediglich acht Prozent, berief sich auf den Billigkeits-Paragrafen 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches und behielt die Restsumme unter Vorbehalt ein. 1500 Euro sind in den über drei Jahren aufgelaufen, die die Enwag von ihm fordert. Gut 150 Gaskunden tun es Greis inzwischen gleich. Die Enwag verzeichnet durch sie Außenstände von 50 000 bis 60 000 Euro.

Zur Bürgerinitiative

Offline tangocharly

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enwag verklagt Gaspreisrebellen vor dem Landgericht Limburg
« Antwort #1 am: 23. April 2008, 12:35:05 »
Der aktuelle Bericht des \"Gießener Anzeiger\" ist lesenswert.
Der Geschäftsführer des Versorgers strotzt nur so vor Überheblichkeit und Rechtssicherheit, nämlich dass in diesem Verfahren nur ein Ergebnis herauskommen werde.

Zitat
Schuch ist überzeugt: \"Die Klage ist absolut wasserdicht. Der Gegner hat keine Chance.\" Preissteigerung seien mit der Begründung gestiegener Bezugskosten automatisch gerechtfertigt.

Und dann weiß er auch noch:

Zitat
Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen sei zu demselben Ergebnis gekommen.

Auch der Nebensatz, der sicher nicht auf den Gasrebellen gemünzt sei, ist bemerkenswert:

Zitat
Greis (Anm.: Verbraucher): \"Ich will mein Recht und keinen Streit vom Zaun brechen.\" \"Schlimmer\" findet Schuch (Anm.: GF des Unternehmens) \"die Trittbrettfahrer und Zechpreller, die Unsinn behaupten, sich auf den Paragrafen 315 berufen und sich zurücklehnen.\"

Anm: Steht das in den Urteilsgründen des VIII. Senats ? Dass die Argumente der Verbraucher \"Unsinn\" sind ?
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Historikus

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enwag verklagt Gaspreisrebellen vor dem Landgericht Limburg
« Antwort #2 am: 27. Juni 2008, 18:39:46 »
Enwag verklagt Gaspreisrebellen vor dem Landgericht Limburg und kündigt den restlichen Gasrebellen den Versorgungsvertrag.

Rückblick:
Die Klageschrift ist bei 5 Enwag-Verweigerern eingegangen.
Die beabsichtigte Klage bei 5 \"Gasversorgung Lahn-Dill Verweigerern\" wurde zurückgestellt, da inzwischen das Urteil vom 29.04.2008 vorlag.
Bei den Enwag-Verweigerern war das nicht mehr möglich, da das Gericht die Klage bereits angenommen hatte.

Weitere Entwicklung:
Vermutlich sieht die Enwag aufgrund des o.a. Urteils ihre Siegeschancen sinken und geht den Weg allen Gasrebellen den Versorgungsvertrag zu kündigen, weil es in Wetzlar genügend andere Anbieter gäbe..
Die Kündigungsschreiben wurden am 26.06.2008 versandt und lauten wie folgt:

\"zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen (Gasgrundversorgungsverordnung) haben wir mit Ihnen einen neuen Gasliefervertrag abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hatten wir Ihnen zugesagt, Ihren Widerspruch nach § 315 BGB bezüglich unserer Gaspreise auch nach Abschluss des neuen Vertrages zu beachten.
Die gerichtliche Klärung der Angelegenheit nimmt noch einige Zeit in Anspruch.
In einer Zeit weltweit stark steigender Energiepreise, wovon auch die Erdgaspreise betroffen sind, können wir Kürzungen unserer Gaspreise nicht mehr hinnehmen. Wir kündigen daher den bestehenden Gasliefervertrag zum 30. September 2008.
Sofern Sie ab 1. Oktober 2008 weiterhin von uns mit Erdgas beliefert werden möchten, können Sie sich zwischen der Grundversorgung und einem Sondervertrag zu den jeweils geltenden Konditionen entscheiden. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
Die weitere Belieferung zu den günstigen Sondervertragspreisen setzt den Abschluss eines entsprechenden Vertrages voraus. Wir senden Ihnen diesen gerne zu. Bitte nehmen Sie hierzu unter der Durchwahl XXX Kontakt mit Herrn XXX oder Herrn XXX auf.
Wünschen Sie eine Belieferung nach den Bedingungen der Grundversorgung, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Die Preise und Bedingungen der Grundversorgung treten rechtlich mit der Entnahme von Erdgas aus dem Netz am 1. Oktober 2008 in Kraft und werden Ihnen von uns schriftlich bestätigt.
Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.
Freundliche Grüße\"

So einfach ist es? Von einem Wechsel zu E-wie einfach wird ja in den anderen Beiträgen abgeraten.

Offline Cremer

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enwag verklagt Gaspreisrebellen vor dem Landgericht Limburg
« Antwort #3 am: 28. Juni 2008, 23:24:42 »
@Historikus,

bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann, muss der alte wirksam gekündigt werden.

ist das erfolgtß
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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