Energiepolitik > Fossile Energie / Atomkraft
Großkanzleien schrieben am Atomvertrag mit
Black:
Wenn man den oben zitierten Artikel liest, kann man feststellen, dass die Energieversorger selbst mit eigenen Anwälten einer anderen Kanzlei in den Verhandlungen vertreten waren.
RR-E-ft:
Kaum vorstellbar, dass die von den Konzernen beauftragte Kanzlei über mehr und besser qualifizierte Juristen verfügt als die auf Regierungsseite beteiligten Ministerien.
Mich würde persönlich mal interessieren, wie wohl die risikoabdeckende Berufshaftpflichtversicherung aussehen muss, wenn man als Anwalt für die eine oder die andere Seite an den Verhandlungen teilnimmt.
Netznutzer:
Der Witz des Tages:
--- Zitat ---Kaum vorstellbar, dass die von den Konzernen beauftragte Kanzlei über mehr und besser qualifizierte Juristen verfügt als die auf Regierungsseite beteiligten Ministerien.
--- Ende Zitat ---
Herr Fricke, Sie haben mich schon oft (auch ungewollt) amüsiert, das hier ist die Krönung.
Weiter so, so kommt endlich mal wieder Humor hier herein. Der war echt gut.
Gruß
NN
jofri46:
Großunternehmen, wie hier die großen Energieversorger, beschäftigen nicht selten mehrere Großkanzleien. Da wird man das \"Gschmäckle\" auch dann nicht los, wenn die Versorger \"mit eigenen Anwälten einer anderen kanzlei\" in den Verhandlungen vertreten waren.
RR-E-ft:
@NN
Der Briefbogen von Freshfields pp. unter Angabe deren Anwälte ist hinreichend bekannt.
Warum sollten denn in den auf Regierungsseite beteiligten Ministerien weniger und vor allem weniger juristisch qualifizierte Kollegen tätig sein, so dass diese nicht befähigt sein sollten, für ihren Dienstherrn mit den Verhandlungsführern auf der Gegenseite auf Augenhöhe zu verhandeln?
(In dem Verfaren um Gaspreise der Enso war es vor dem Landgericht Dresden - bestätigt durch BGH KZR 2/07- zum Beispiel ein als Einzelanwalt tätiger Kollege aus Leipzig, der sich gegen die Kollegen von Freshfields behauptete, die den Gasversorger vertraten).
Abgesehen davon ist es überhaupt bedenklich, dass es Verhandlungen zu einem Vertrag und mithin einer konsensualen Lösung gab. Es kommt nicht eben oft vor, dass die Regierung Betroffene wegen beabsichtigter Steuern und Abgaben mit ihren Anwälten zu Verhandlungen darüber einlädt. Immerhin haben die Energiekonzerne sich noch vorbehalten, gegen die Brennstoffsteuer zu klagen...
Zutreffend ist wohl, dass es bei den KKW-Betreibern etwas von Staats wegen abzuschöpfen gilt:
Der Staat hat die CO2- Emissionszertifikate eingeführt und diese den Konzernen zunächst unentgeltlich zugeteilt. Die Konzerne haben die - von ihnen zunächst gar nicht zu bezahlenden - Zertifikatepreise als Opportunitätskosten auf die Großhandespreise für Strom aufgeschlagen und so windfall profits in Milliardenhöhe realisiert. Am meisten profitierten von den durch diese Zertifikate- Einpreisung verteuerten Strom- Großhandelspreisen wohl die KKW- Betreiber, deren Stromerzeugungskosten durch den Zertifikatehandel nicht gestiegen waren, die jedoch ihren erzeugten Strom durch die so verteuerten Großhandelspreise um so gewinnbringender absetzen konnten. Siehe hier.
Gewinnmitnahmen deutscher Stromerzeuger in der zweiten Phase des EU- Emissionshandelssystems 2008 -2012
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln