Energiepolitik > Fossile Energie / Atomkraft

Großkanzleien schrieben am Atomvertrag mit

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DieAdmin:
so zu lesen in der Zeit:

http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-09/bundesregierung-kanzlei-beratung



--- Zitat ---Die Regierung wurde bei den Atom-Verhandlungen von einer Großkanzlei beraten. Die Anwälte arbeiten nach Informationen von ZEIT ONLINE auch für den Energieversorger RWE.
...

--- Ende Zitat ---


Will jetzt dafür nicht extra Thread aufmachen:

Bundesfinanzministerium veröffentlicht:
FÖRDERFONDSVERTRAG zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Kernkraftwerksbetreibergesellschaften und deren Konzernobergesellschaften in Deutschland (paraphierte Fassung)
Stand: 27.09.2010, 11.00 Uhr
Finaler Entwurf

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/20100928-Vertrag-Energieunternehmen__anl,property=publicationFile.pdf (3 MB)

Black:
Ja und?

Wird jetzt unterstellt, dass die beteiligte Großkanzlei einen Parteiverrat an ihrem Mandanten (Staat) begangen haben könnte, zugunsten eines anderen Mandanten (RWE)?

tangocharly:
...... nö, nur dass der Herrenbekleider, welcher den Bräutigam ausgestattet hat, auch die Braut eingekleiden durfte....    :D

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Black
Ja und?

Wird jetzt unterstellt, dass die beteiligte Großkanzlei einen Parteiverrat an ihrem Mandanten (Staat) begangen haben könnte, zugunsten eines anderen Mandanten (RWE)?
--- Ende Zitat ---

Es kann ein Interessenkonflikt vorliegen, wenn die Kanzlei sowohl den Staat als auch regelmäßig einen Energiekonzern wie RWE vertritt.
Bei einem Interessenkonflikt sind die entsprechenden Mandate niederzulegen.


Wie soll denn eine Kanzlei, die aufgrund regelmäßiger Mandatierung die Interessen des RWE- Konzerns zu wahren hat, die Interessen des Staates gegenüber eben den RWE- Konzern bestmöglich vertreten, ohne dabei in einen Konflikt zu geraten?

Wes Brot ich ess, des Lied ich pfeiff.
Dann kann man eben nicht auf allen Hochzeiten aufspielen bzw. auftanzen, sondern muss sich auch mal enthalten.

Wir leisten uns hervorragende Juristen in den Ministerien.
Die sind verbeamtet und haben einen Treueeid geschworen.

Fraglich, warum dann Gesetzentwürfe überhaupt extern an Rechtsanwaltskanzleien vergeben werden müssen.

Da darf man auch die Frage stellen, ob nicht mit dieser Praxis knappe Haushaltsmittel verschleudert werden, in dem man die juristischen Fachbeamten außen vor lässt und sie nicht ihre eigentliche Aufgabe erfüllen lässt.

jofri46:
Ich weiss nicht, ob man die juristischen Fachbeamten außen vor lässt oder sie es nicht selbst sind, die ihren Dienstherrn auf externe Beratung drängen. Auch juristische Fachbeamte können, ebenso wie Unternehmensjuristen, nicht auf allen Hochzeiten tanzen. Ihnen sei daher zugestanden, dass sie zuweilen externe Hilfe benötigen, weil sie nicht für jede fachspezifische Aufgabe ausreichend qualifiziert sind.
Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass externe Aufgabenstellungen stetig ausgeweitet werden, weil der juristische Fachbeamte oder Unternehmensjurist erkennt, wie bequem das ja für seine eigene tägliche Arbeit ist. Er richtet sich darin ein und übernimmt bestenfalls noch die Rolle eines Moderators zwischen Dienstherrn und externem Berater... bis ihm der Dienstherr angesichts exorbitant gestiegener Beratungskosten (hoffentlich) auf die Finger klopft und seine eigene (des Fachbeamten bzw. Unternehmensjuristen) Daseinsberechtigung in Frage stellt.
Dass dabei Interessenkonflikte entstehen, verwundert angesichts bundesweit agierender Großkanzleien nicht. Die Kanzlei, die ständig die Interessen eines Konzerns vertritt, wird sich von dort wohl grünes Licht für ein ggf. den Konzerninteressen entgegenstehendes Mandat geben lassen.
Zugegeben, alles Spekulation und ein Schelm, der nun Böses dabei denkt.

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