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OLG Celle, Urt. v. 19.08.10 Az. 13 U 82/07 Unbillige Gastarife (Stadtwerke Hannover)
RR-E-ft:
OLG Celle: Belastung nur der Haushaltskunden unzulässig
Die Hannover Zeitung berichtet:
--- Zitat ---Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 19.08.2010, Az. 13 U 82/07, festgestellt, dass die Stadtwerke Hannover etwaige Kostensteigerungen bei der Gasversorgung nicht lediglich auf die (Tarif-)Haushaltskunden abwälzen darf. Vielmehr müssen auch die Industriekunden zur Kompensation der Steigerung der sonstigen Kosten des Gasversorgers herangezogen werden.
Das Oberlandesgericht hat dabei zunächst festgestellt, dass die Preiserhöhungen des Gasversorgers nur dann wirksam sind, wenn sie der Billigkeit entsprechen. Dieses tun sie aber nur dann, wenn die Erhöhungen durch Kostensteigerungen gerechtfertigt werden, die bereits zum Zeitpunkt der Preisanpassung eingetreten sind, nicht jedoch durch prognostizierte Kostenerhöhungen, die erst ein halbes Jahr später virulent werden.
Den Stadtwerken ist es in dem Prozess nicht gelungen, für alle betroffenen Zeiträume den Nachweis zu erbringen, dass eine entsprechende Kostenbelastung vorgelegen hat. Das Gericht hat daher die Preissteigerungen für einen Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren als unwirksam angesehen und den Gaspreis selbst festgesetzt. Dabei sind die Preise aus Billigkeitsgesichtspunkten erheblich nach unten korrigiert worden.
--- Ende Zitat ---
Logisch dürfen gestiegene (Bezugs-) Kosten nicht nur bei einem Teil der Kunden abgeladen werden.
tangocharly:
--- Zitat ---Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 19.08.2010, Az. 13 U 82/07, festgestellt, dass die Stadtwerke Hannover etwaige Kostensteigerungen bei der Gasversorgung nicht lediglich auf die (Tarif-)Haushaltskunden abwälzen darf. Vielmehr müssen auch die Industriekunden zur Kompensation der Steigerung der sonstigen Kosten des Gasversorgers herangezogen werden.
--- Ende Zitat ---
Auf die Begründung, wie das OLG die Industriekunden zur Kompensation der Steigerung der sonstigen Kosten des Gasversorgers herangezogen sehen will, bin ich schon mal gespannt.
Insbesondere, wenn dort die Kosten des Regelmeßleistungsprofils und ggf. die Insolvenzausfälle hierbei mit in die Waagschale geworfen werden ....
Das Ungleichgewicht ergibt sich ja schon dadurch, dass die Bezugskostensteigerungen bei den Haushaltskunden anders ausfallen, als diejenigen der Industriekundschaft.
Dass Industriekunden andere \"sonstige Kosten\" verursachen, als Haushaltskunden, liegt doch auf der Hand.
uwes:
Kennt jemand jemanden, der das Urteil hat? Hier haben sich interssierte Richter gemeldet, die dieser Ansicht eine gewisse Rechtfertigung nicht absprechen wollen.
tangocharly:
Das Aktenzeichen und das Entscheidungsdatum sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Nach meinen Recherchen hat das OLG Celle mit dem Aktenzeichen : 13 U 82/* bislang nur einmal und zwar 2001 entschieden.
Haben Sie schon einmal bei dem verlautbarenden Mieterschutzbund nachgehakt ?
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von tangocharly
Das Aktenzeichen und das Entscheidungsdatum sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Nach meinen Recherchen hat das OLG Celle mit dem Aktenzeichen : 13 U 82/* bislang nur einmal und zwar 2001 entschieden.
Haben Sie schon einmal bei dem verlautbarenden Mieterschutzbund nachgehakt ?
--- Ende Zitat ---
Das Aktenzeichen stimmt. Es gab zB. eine Pressemitteilung des OLG Celle zu Beweisbeschlüssen vom 21.02.2008.
Pressemitteilung OLG Celle zu Beweisbeschlüssen
--- Zitat ---Die 13 Verbraucher im Verfahren 13 U 82/07 haben in erster Instanz vor dem LG Hannover (dort Az.: 21 O 88/06) dagegen obsiegt. Das LG hat eine Preisüberhöhung von 30 % angenommen, weil der Gasversorger keine Angaben zur Kalkulationsgrundlage machen wollte. Ein weiterer Kläger in diesem Verfahren und die Klägerin in dem Parallelverfahren 13 U 86/07 haben ihre Klage mittlerweile zurückgenommen.
--- Ende Zitat ---
LG Hannover, Urt. v. 19.02.07 Az. 21 O 88/06
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