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Autor Thema: GASAG Erhöhungsinfo ist da + Vorschlag  (Gelesen 4624 mal)

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Offline wartifan

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GASAG Erhöhungsinfo ist da + Vorschlag
« am: 17. August 2010, 15:55:29 »
Heute war sie im Briefkasten die Preiserhöhungs- INFO(!) für GASAG Komfort.

(Obwohl ich nach wie vor Sonderkunde bin und deren einseitige Kündigung nie anerkannt habe. Nur für die Neueinsteiger hier.)

Ich überlege ob ich überhaupt noch drauf reagieren soll, schließlich gehen alle 2, 3 Monate regelmäßig die üblichen \"Mahn\"-Schreiben der GASG bei mir ein, mit dem üblichen Rückbrief. Das geht schon seit 2003 so.

Wie wäre es, an alle Forenmitglieder einen Warn-Emailverteiler einzurichten, falls sich was dramatisch an der Rechtsfront dreht?

Offline RR-E-ft

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GASAG Erhöhungsinfo ist da + Vorschlag
« Antwort #1 am: 17. August 2010, 16:00:42 »
Wenn es sich um einen Sondervertrag handelte, der die unwirksamen Preisänderungsklauseln enthielt (BGH VIII ZR 225/07) konnte Gasag einen solchen Vertrag durch ordnungsgemäße Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen beenden.

Ist man Haushaltskunde kann man sich nach der Beendigung eines zuvor bestehenden Sondervertrages durch ordnungsgemäße Kündigung und den Weiterbezug von Energie über den Kündigungszeitpunkt hinaus in der Grundversorgung befinden, wenn gem. § 2 Abs. 2 GasGVV ein Grundversorgungsvertrag konkludent abgeschlossen wurde.

In einem Grundversorgungsvertrag ist Gasag gem. § 5 Abs. 2 GasGVV zur einseitigen Preisänderung berechtigt. Diese unterliegt im Falle eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden in angemessener Frist der gerichtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB.

Offline wartifan

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GASAG Erhöhungsinfo ist da + Vorschlag
« Antwort #2 am: 17. August 2010, 16:18:31 »
Hmm, war mir neu mit dem einseitigen Kündigungsrecht.

Ich habe einen Grundversorgungsvertrag nie unterschrieben. Schließe daraus, daß man landet \"automatisch\" rechtsnachfolgend darin.

Es gingen nur wie immer die üblichen Schreiben hin und her, wenn es um meine Widersprüche ging.

Der Preisinformation kann ich ja nicht widersprechen, weil man \"Informationen\" ja nicht widersprechen kann?

Offline RR-E-ft

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GASAG Erhöhungsinfo ist da + Vorschlag
« Antwort #3 am: 17. August 2010, 16:53:22 »
Dass Verträge durch einseitige Erklärung (Kündigung) wirksam beendet werden können, ist allgemein bekannt. Wer einen Wohnraummietvertrag durch Kündigungserklärung beendet, bedarf keiner Zustimmung des Vermieters, ebenso wie der Mobilfunkkunde, der seinen Mobilfunkvertrag durch einseitige Kündigungserklärung beendet, keine Zustimmung des Anbieters braucht. Wäre ja auch noch schöner.

Ebenso ist der konkludente Vertragsabschluss eines Grundversorgungsvertrages durch Energienetnahme eines Haushaltskunden, mit dem kein anderweitiges Vertragsverhältnis besteht, allgemein bekannt, insbesondere ist bekannt, dass für einen solchen Vertragsabschluss nichts unterschrieben werden muss.

Schließlich ist allgemein bekannt, dass man einer einseitigen Änderung der Preise der Grundversorgung widersprechen kann, wenn der Grundversorger über eine Änderung der Grundversorgungspreise gem. § 5 GasGVV informiert. Schließlich ist mittlerweile wohl bekannt, was die Folgen eines unterlassenen oder verspäteten Widerspruchs sein können (vgl. BGH VIII ZR 6/08]

Offline wartifan

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GASAG Erhöhungsinfo ist da + Vorschlag
« Antwort #4 am: 17. August 2010, 17:16:15 »
Alles klar, also Widerspruch wie gehabt.

 

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