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EuGH-Kartellverfahren: Syndikusanwälte haben kein Anwaltsprivileg

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PLUS:
@ESG-Rebell, es geht hier nach meiner Meinung weniger um das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant.

Ein Arbeitgeber ist ja im Verhältnis zum Angestellten kein Mandant.

Hier geht es um das Rechtsanwaltsgeheimnis, um geschütze Daten. Diesen Schutz gibt es für einen angestellten Juristen nach dem EuGH nicht.

siehe auch: §203 StGB

Man verweigert ja nicht selten die Auskunft und versteckt sich dabei hinter sogenannten geschützten Geheimnissen. Stichwort: Geschäftsgeheimnis bei kommunalen Unternehmen ... etc.

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