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Autor Thema: Neue AGB wegen EEG-Umlage  (Gelesen 10182 mal)

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Neue AGB wegen EEG-Umlage
« am: 24. September 2010, 09:27:47 »
Preisfixierung gilt nicht mehr für die EEG-Umlage.

Der Solarboom führt wohl zu einer Verdoppelung der EEG-Umlage zum 1. Januar. Da ändert man mal soeben die AGB zum 1.12.10.

Weitere Versorger werden dem Muster sicher folgen.

siehe hier:

Solarboom: Energieexperten warnen

Offline RR-E-ft

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Neue AGB wegen EEG-Umlage
« Antwort #1 am: 24. September 2010, 09:45:45 »
Entsprechende Klauseln sind zumeist unwirksam.

LG Erfurt, Urt. v. 31.08.10 Az. 10 O 217/09 Untersagung von Änderungsklauseln (Ohra Hörselgas GmbH)

Entweder ist der Gesamtpreis fix oder es kommt auf die Entwicklung aller preisbildenden Kostenfaktoren an, deren Gewichtung am Gesamtpreis bereits bei Vertragsabschluss offen gelegt werden muss.

Schließlich sind ja auch massiv gesunkene Großhandelspreise für Strom an der EEX seit 2008 zu verzeichnen, so dass etwa gesunkene Bezugskosten Kostensteigrungen bei der EEG- Umlage kompensieren können.

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Neue AGB wegen EEG-Umlage
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2010, 12:51:52 »
Die AGB-Änderung ist nur  eine Information :rolleyes:
Antwort auf Widerspruch:

    Datum: 25.10.10
Wie Ihnen bereits in unserem Schreiben mitgeteilt, werden sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 01.12.2010 ändern. Die Änderung betrifft die Ziffer 7 (Preisfixierung). Dies bedeutet, dass wir Ihnen den Preis garantieren, in dem die Steuern und Abgaben nicht beinhaltet sind.  Bitte beachten Sie, dass es sich in unserem Schreiben um keine Preisänderung handelt.

Wir haben Sie lediglich darüber informiert, dass sich die gesetzliche Abgabe ändern wird.     Die bundesweit geltende EEG-Umlage (Erneuerbare Energien Gesetz), ändert sich jährlich zum 01. Januar und führt zu einer Anpassung Ihres Strompreises.  Die Höhe der bundesweiten EEG-Umlage eines Kalenderjahres, wird im Vorjahr am  15. Oktober veröffentlicht. Wir werden Ihnen die Höhe der Umlage für das Jahr 2011 unverzüglich nach Veröffentlichung und somit fristgerecht mitteilen.

Weitere Informationen zum Thema EEG- Umlage finden Sie unter http://www.eeg-kwk.net
[/list]
\"Bitte beachten Sie, dass es sich in unserem Schreiben um keine Preisänderung handelt.\"

Dann ist ja gut, wenn der FIX-Preis sich nicht ändert! Abwarten, der Zweck der Übung wird sich schon noch zeigen, die \"Preisänderungsmitteilung\" wird schon in irgendeiner Form folgen. Die Umlage für das Jahr 2011 ist ja schon veröffentlicht! Man hätte sie gleich mitteilen können.   ;)

Offline berghaus

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Neue AGB wegen EEG-Umlage
« Antwort #3 am: 25. Januar 2012, 00:44:53 »
@PLUS

Und wie ist es denn nach dem Widerspruch weitergegangen?

berghaus 25.01.12

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Neue AGB wegen EEG-Umlage
« Antwort #4 am: 25. Januar 2012, 13:50:19 »
Zitat
Original von berghaus
@PLUS
Und wie ist es denn nach dem Widerspruch weitergegangen?
berghaus 25.01.12
    @berghaus, absolut korrekt. Dem Widerspruch wurde stattgegeben. Die EEG-Mehrkosten wurden von der Bodensee Energie (Technische Werke Friedrichshafen GmbH) zwar in der Entgeltermittlung berücksichtigt, dann aber wieder erstattet.

    Unabhängig von den Preisen, die natürlich eine Rolle spielen, kann ich diesen Versorger somit empfehlen.  Die AGB sind aber jetzt andere!  Absolute Preisgarantien findet man kaum noch. Preisgarantien beziehen sich heute in aller Regel auf den Energiepreis vor Steuern, Abgaben und staatlich festgelegten Umlagen. Änderungen der vom Staat festgelegte Steuern und Abgaben, auch Umlagen wie die EEG- oder KWK-Umlage sollen dann auch den Verbraucherpreis ändern. Hoffentlich nicht nur PLUS sondern auch MINUS. Also wenn die EEG-Umlage jetzt bald wie versprochen deutlich sinkt, sollten sich auch die bedingten Fixpreise entsprechend  ermässigen. ;)

    Ob die neuen diversen Preisänderungsklauseln insgesamt dem BGB immer gerecht werden, ist wieder eine andere Frage.

 

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