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Autor Thema: bundesweite KLAGEWELLE erwartet  (Gelesen 3216 mal)

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Offline RR-E-ft

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bundesweite KLAGEWELLE erwartet
« am: 17. September 2005, 15:31:48 »
Der E.ON Ruhrgas- Vorstandsvorsitzende hatte noch im SPIEGEL vom 06.09.2004 vor einer Klagewelle bzw. Prozesslawine gewarnt, wenn die Verbraucher entsprechenden Aufrufen von Verbraucherschützern folgen und sich gegen die steigenden Erdgaspreise zur Wehr setzen sollten.

Nun kommt sie wohl - jedoch ganz anders als sich das der E.ON Ruhrgas- Chef wohl selbst vorgestellt hatte.....


Nach Hamburg, Bremen  und Heilbronn soll es bundesweit weitere Sammelklagen geben.

Hierzu hat Verbraucherschutzministerin Künast aufgerufen.

Diese teilt offensichtlich nicht die Meinung der Gaswirtschaft, bei der Ölpreisbindung handele es sich um Verbraucherschutz. Vielmehr geht sie wohl vom Gegenteil aus:

Die Preiserhöhungen seien \"offensichtlich unbegründet\".
Auch Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich dazu geäußert:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,375182,00.html

http://www.welt.de/data/2005/09/17/776607.html

Verbraucher, die sich wehren und ggf. noch Zahlungen vollständig/  unter Vorbehalt geleistet haben, müssen ihren Versorger dringend darauf hinweisen, dass dieser für den Fall, dass ein Gericht die Preiserhöhungen wie das Amtsgericht in Heilbronn für unwirksam erklärt, Rückstellungen bildet.


Dann können alle Kunden des Unternehmens Geld zurückverlangen. Dieses muss dann dort jedoch vorhanden sein, darf nicht an die Aktionäre/ Gesellschafter ausgekehrt worden sein.

Allein der Versorger in Heilbronn soll nach dem Urteil Rückstellungen in Höhe von 1,6 Mio EUR für mögliche Rückzahlungen und noch einmal in Höhe von 300.000 EUR für Prozesskosten gebildet haben. Das Geld ist somit erst einmal eingefroren und liegt bereit, wenn es abgerufen werden muss.

Die Bildung solcher Rückstellungen sind aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht bei allen Gasversorgern, bei denen sich Kunden gegen Preiserhöhungen zur Wehr setzen und bei denen es deshalb zu einer gerichtlichen Klärung über die Erforderlichkeit und Angemessenheit der letzten Preiserhöhungen kommen kann, zu bilden.

Verbraucher sollten sich selbst organisieren, jedoch die Unterstützung der Verbraucherzentralen suchen, für die Prozesskosten einer Sammelklage Spendenkonten einrichten - so wie in Hamburg www.vzhh.de.

Die Paderborner haben gezeigt, dass man sich auch ohne VZ selbst organisieren und eine große Anzahl an Verbrauchern mobilisieren kann.

Es müssen sich nicht unbedingt zugleich alle Kunden eines Versorgers an einer organisierten Sammelklage beteiligen. Vom Erfolg einer solchen Sammelklage können jedoch zugleich alle Kunden des selben Versorger profitieren.

Deshalb sollten die \"Zuschauer\" auch die mutigen \"Matadore\", die sich an einer Sammeklage gegen ihren Versorger beteiligen, mit entsprechenden Spenden auf ein Konto, aus dem die Prozesskosten bestritten werden können, unterstützen.

So erfahren die \"Matadore\" auch die notwendige die Unterstützung und Solidarität der \"Zuschauer\", für die sie auch \"in den Ring steigen\".

Nur durch die Organisation solcher Klagegemeinschaften kann es gelingen, die einzelnen Versorger ggf. vor Gericht zu zwingen, ihre Preiskalkulationen offen zu legen.

Um solche Entscheidungen wie bei den Amtsgerichten Koblenz und Euskirchen (nicht rechtskräftig) auszuchließen, sollte nur mit organisierten Sammelklagen vorgegangen werden, die als Eingangsinstanz sofort zu einem Landgericht führen.

In die Prozesse sollten Sondereditionen des Films \"Das Gaskartell\" auf DVD eingeführt werden. Zudem sollten die Herren über den deutschen Erdgasmarkt, wie der Vorstandsvorsitzende der E.ON Ruhrgas, aber auch Vertreter des Bundeskartellamtes und der Landeskartellbehörden wie auch des BAFA als Zeugen vor Gericht zitiert werden, um die aktuelle Situation auf dem deutschen Erdgasmarkt öffentlich aufzuklären.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,374157,00.html

http://www.handelsblatt.com/hbi02/fn/relhbi/sfn/hh_news_text/iID/1106168/ba/um/da/16.09.2005%2007:02:03/depot/0/


Für die von den Klägern zu verauslagenden Zeugengelder braucht es Geld.  

Feststellungsklagen einzelner Kunden vor Amtsgerichten haben sich in der Vergangenheit als wenig hilfreich erwiesen.

 

Die Offenlegung der Preiskalkulationen schaffen sonst noch nicht einmal die Kartellbehörden.

Sonst wäre längst zu Tage getreten, dass viele Gasversorger über gar keine Preiskalkulation verfügen.



Deshalb ist es wichtig, sich selbst zur Wehr zu setzen- mit anderen gemeinsam macht es noch mehr Spaß und man ist erfolgreicher.


Niemand sollte lediglich eine Zuschauerrolle einnehmen, sondern alle sollten aktiv überlegen, wie sich selbst einbringen können, ob der Organisation von Veranstaltungen, Presseinformationen usw. usf.


Schließlich fordert die auch Politik immer wieder Eigeninitiative und -verantwortung, um sich hiernach umso besser aus der Verantwortung zurückzuziehen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt


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