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Autor Thema: EV Greiz nimmt Klage zurück  (Gelesen 5861 mal)

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EV Greiz nimmt Klage zurück
« am: 04. Mai 2010, 16:47:39 »
Die EV Greiz hatten einen Kunden wegen angeblich offen stehender Forderungen Strom und Gas insgesamt in Höhe von über 1.700 € am Amtsgericht Greiz über eine Erfurter Anwaltskanzlei auf Zahlung verklagt.

Der Beklagte berief sich in der Klageerwiderung vom 04.03.2010 auf die Unzuständigkeit des Gerichts und in der Sache selbst auf die Unwirksamkeit der einseitig geänderten und zur Abrechnung gestellten Preise, hilfsweise auch auf die Unbilligkeit.

Der Kunde hat in der Klageerwiderung insbesondere geltend gemacht, dass er Sondervertragskunde ist, in den Verträgen keine wirksamen Preisänderungsklauseln einbezogen wurden, Zahlungsansprüche des Versorgers nicht bestehen.

In der Tat wurde der Gasversorgungsvertrag bereits mit der Ostthüringer Gasgesellschaft mbH Jena als Rechtsnachfolger des VEB Energiekombinat Gera Sitz Jena abgeschlossen. Es handelte sich um ein im Jahre 1991 abgeschlossenes Sonderabkommen mit besonderer - unwirksamer - Preisänderungsklausel. Der Vertrag war später auf die EV Greiz (die Gasversorgung Greiz GmbH firmierte später zur Energieversorgung Greiz GmbH um) übergegangen und bestand mit dieser unverändert und ungekündigt fort. Auch zu Stromlieferungen war zwischen dem Beklagten und der EV Greiz im Jahre 1999 ein Sondervertrag \"Greizer Sparstrom\" vereinbart worden. Auch dieser enthielt keine wirksame Preisänderungsklausel.

Mit Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 27.04.2010 nahm die EV Greiz daraufhin in dem Verfahren vor dem AG Greiz Az. 3 C 542/09 die Klage zurück.

Sie hat nun die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

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