Nachstehendes Schreiben der E.ON-Anwälte habe ich über meinen Anwalt erhalten:
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Sehr geehrter Herr Kollege ,
in obiger Angelegenheit komme ich zurück auf die zwischen uns geführten Gespräche.
Meine Mandantin ist aufgrund der Besonderheiten des vorliegenden Falles bereit, sich mit Ihrem Mandanten dahingehend zu vergleichen, dass die Parteien erklären, dass alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien ausgeglichen sind. Meine Mandantin wäre in diesem Fall bereit, die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
Für eine kurzfristige Mitteilung, ob Ihr Mandat einem derartigen Vergleichsschluss, der im Wege des § 278 Abs. 6 ZPO stattfinden könnte, zustimmt, wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
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