Energiepreis-Protest > Stadtwerke München

@RR-E-ft

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RR-E-ft:
@hellblaueszebra

Siehe hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1424


Ansonsten: \"Das selbe in grün\" wie bei Erdgaspreisen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

hellblaueszebra:
@ Thomas Fricke

Der andere Fall passt nicht ganz auf meinen.
Da ich aus einem dummen Fehler ein bißchen zu viel von der Restforderung überwiesen habe. Die Preiserhöhung zum Vorjahr war 11,17 Euro. Durch mein Überweisungsfehler habe ich 5,20 Euro zu viel überwiesen, so dass jetzt noch 5,97 Euro offen sind und angemahnt werden

Die konkrete Fragen sind:

1.Teil:

Kann ich die 5, 20 Euro von der nächsten Abschlagsforderung einfach wieder einbehalten, da ich die ja schon (fälschlicherweise früher) überwiesen habe ?
Was passiert, wenn ich es einfach mache ?
Bin ich dann auf dünnem Eis vor Gericht?


2.Teil:

Was mache ich mit den 5,97 Euro?

Ich habe bei meiner Überweisung 31,17 Euro überwiesen.
20 Euro für den Abschlag
und 11,17 Euro für die Restforderung (davon 5,20 zu viel..mein Fehler)

Die Stadtwerke München machten aus den 31,17 Euro :

17,14 für die Restforderung
14,03 für die Abschlagzahlung im Juli so daß jetzt noch angeblich für die Abschlagszahlung 5,97 offen stehen.

Meine Überweisung von 31.17 wurde einfach so umgerechnet, daß jetzt beim Juli Abschlag noch 5,97 Euro offen stehen

Muss ich die jetzt zahlen, weil ich vom Abschlag ja eigentlich nichts abziehen darf ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe hier im Forum

Gruß aus München

RR-E-ft:
@hellblaueszabra

Das Aufrechnungsverbot des § 31 AVBV ist grundsätzlich zu beachten.

Andererseits ist mir kein Fall bekannt, wo ein Versorger wegen einer Forderung unter 10 EUR (oft liegt die Grenze bei 100 EUR) geklagt hätte.

Das rechnet sich doch gar nicht angesichts des finanziellen und zeitlichen Aufwandes.


\"Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist.\"

Oder wollen Sie einen großen Prozess wegen 5,20 EUR führen mit Gerichtskostenvorschuss, zehn Seiten Schriftsatz, Besprechungen beim Anwalt, Gerichtsverhandlung - vorher noch Schiedsverfahren usw. usf.?

Und ehrlich gesagt ist meine Zeit auch ein bißchen schade, um mich hier überhaupt und dann auch noch lange Zeit mit solchem \"Pipifax\" (Sorry) zu befassen.

Selbst ein Richter könnte versucht sein, sein eigenes Portemonaie zu zücken, dem Kläger 6 EUR in die Hand zu drücken, um nicht mehr belästigt zu werden, den Fall in der Statistik abzuhaken.


Wir sollten uns vielleicht auf grundsätzliche Fragen konzentrieren, die eine große Vielzahl von Kunden betreffen können.

Zum Aufrechnungsverbot wurde hier schon viel gesagt.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@hellblaueszebra,

bitte bei den nächsten Überweisungen exakt ausweisen, für was Sie zahlen.
Die Versorger haben das recht aufzurechnen. Deshalb genau den Verwendungszweck angeben, dies erst recht, wenn eine Jahresrechnung ansteht und man die eingekürzt hat.

Also zum Beispiel
10 € Gasabschlag Monat Okt
5 € Stromabschlag Monat Okt
Gesamtbetrag 15 € Mont Okt.

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