Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Energiebezug nach (Änderungs-) Kündigung eines Sondervertrages
RR-E-ft:
Dass durch Kündigung von Sonderverträgen immer höhere Preise im Markt durchgesetzt werden könnten, hat zur Voraussetzung, dass dem gekündigten Kunden keine preiswerteren Alternativen am Markt zur Verfügung stehen. Das war bis etwa 2007 tatsächlich der Fall.
Es ist jedoch (etwa bei http://www.verivox. de) zu beobachten, dass in vielen Netzgebieten auch den Haushaltskunden in einem zunehmenden Maße Alternativen zur Verfügung stehen.
Werden diese Alternativen von den Kunden konsequent genutzt, sollte dies unmittelbare Auswirkungen auf die Marktpreise für Letztverbraucher haben: Hochpreisige Angebote werden nicht mehr nachgefragt und erledigen sich somit wohl von selbst.
Der gekündigte Sondervertragskunde sollte sich also nicht aufs Jammern und Wehklagen verlegen, sondern muss sich über die weiteren Angebote am Markt informieren und aktiv das Angebot wählen, das am besten zu im passt. Das können auch Angebote von Energiegenossenschaften sein, die auch aus der Protestbewegung hervorgegangen sind. Wer solche unterstützen möchte, schließt sich diesen an und bezieht dort seine Energie. Gerade diese Genossnschaften sind auf entsprechende Nachfrage durch informierte Verbraucher angewiesen.
Selbst der BDEW spricht sich für einen zügigen Anbieterwechsel aus.
Der Kunde muss auch nicht erst auf eine Preiserhöhung oder Kündigung warten, sondern sollte sich regelmäßig über die weiteren Angebote informieren und soweit möglich agil immer wieder zum günstigeren Angebot wechseln.
Immer daran denken:
Kein einziger Energieversorger ist verpflichtet, überhaupt im Rahmen der Vertragsfreiheit Sonderverträge anzubieten.
LichtBlick ebenso wenig wie E.ON oder RWE bzw. deren Töchter.
Wenn also ein Lieferant allen seinen Sondervertragskunden ordnungsgemäß kündigt und danach gar keine neuen Sonderverträge oder nur soche mit schlechteren Konditionen anbietet, so kann und muss man ggf. zu einem anderen Lieferanten wechseln.
Teil der Wahrheit ist auch, dass die beklagte Preispolitik gegenüber Sondervertragskunden bisher nur deshalb funktioniert, weil ein Großteil der betroffenen Kunden bisher Schläfer sind. Spätestens bei einer Kündigung durch den Versorger sollten diese jedoch nunmehr den Weckruf hören.
bolli:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Dass durch Kündigung von Sonderverträgen immer höhere Preise im Markt durchgesetzt werden könnten, hat zur Voraussetzung, dass dem gekündigten Kunden keine preiswerteren Alternativen am Markt zur Verfügung stehen. Das war bis etwa 2007 tatsächlich der Fall.
Es ist jedoch (etwa bei http://www.verivox. de) zu beobachten, dass in vielen Netzgebieten auch den Haushaltskunden in einem zunehmenden Maße Alternativen zur Verfügung stehen.
--- Ende Zitat ---
Wenn man sich den Strommarkt, in dem dieser sogenannte freie Wettbewerb ja schon deutlich länger funktionieren sollte, anschaut, kommt man (leider) unweigerlich zu der Erkenntnis, dass es leider nicht so funktioniert, wie die Theorie es haben möchte.
Es ist wie bei den Preiserhöhungen an der Tankstelle. Erstauinlicherweise sind sich die großen Lieferanten immer mehr oder weniger einig, wann erhöht wird und wann nicht. Mal fängt der eine an, diesen Prozess in Gang zu setzen, mal der andere. Absprachen werden NATÜRLICH nicht getroffen.
Die kleinen Lieferanten können meist nur sehr begrenzt ihre Energie deutlich günstiger abgeben, da sie von den Großen dazukaufen müssen, die die Masse an Energie erzeugen.
Ich gebe Ihnen allerdings Recht, dass viel zu wenige Kunden wenigstens das Minimum der Möglichkeiten probieren, um ihre Kosten zu senken (Lieferantenwechsel).
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Das können auch Angebote von Energiegenossenschaften sein, die auch aus der Protestbewegung hervorgegangen sind. Wer solche unterstützen möchte, schließt sich diesen an und bezieht dort seine Energie. Gerade diese Genossnschaften sind auf entsprechende Nachfrage durch informierte Verbraucher angewiesen.
--- Ende Zitat ---
Viele träge Verbraucher sind ja schon froh, überhaupt einen Wechsel hinzubekommen. Wenn sie dann aber die üblichen Verbrauchervergleichsportale abfragen, tauchen diese Genossenschaften wonirgends auf (da sie die Provisionen, die die Portale erheben, (was vielen übrigens nicht bekannt ist ;) ) bezahlen wollen und somit ist die Information über solche Genossenschaften sehr mühselig. Dieses gilt auch über den \"Zustand\" solcher Initiativen, die oft jahrelang brauchen, um in die Gänge zu kommen. Sie sind schließlich meist ehrenamtlich geführt. Das verdient Respekt, lässt aber eine Bearbeitung eines größeren Ansturms schnell an die Kapazitätsgrenzen gelangen. Man hört gelegentlich von Fällen, in denen es Monate dauert, bis die Aufnahme in den Kreis der Mitglieder und der Energie denn dann endlich vollzogen ist. Für den unbedarften Verbraucher ist das dann oft nervig.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Kein einziger Energieversorger ist verpflichtet, überhaupt im Rahmen der Vertragsfreiheit Sonderverträge anzubieten.
LichtBlick ebenso wenig wie E.ON oder RWE bzw. deren Töchter.
Wenn also ein Lieferant allen seinen Sondervertragskunden ordnungsgemäß kündigt und danach gar keine neuen Sonderverträge oder nur soche mit schlechteren Konditionen anbietet, so kann und muss man ggf. zu einem anderen Lieferanten wechseln.
--- Ende Zitat ---
Rechtlich stimme ich Ihnen zu. Jedoch ist diese Vertragsart für viele Versorger deutlich angenehmer als die Grundversorgungsvariante, da man im SV die Vertragsbedingungen selbst aushandeln kann. Das dieses in der Vergangenheit, insbesondere bei den Preisanpassungsklauseln leider \"in die Hose\" ging, war sicher so nicht geplant ;), heisst aber nicht, dass es für alle Zukunft so bleibt (wenn auch derzeit einige Versorger wohl immer noch unwirksame oder nicht wirksam einbezogene Klauseln \"im Angebot\" haben, selbst bei neuen Verträgen ;) ) Das muss aber nicht so bleiben.
Ebenfalls muss (hoffentlich) die Sockelpreistheorie des VIII. BGH-Senats nicht für alle Ewigkeit bestand haben und dann stehen die Versorger mit den Grundversorgungsverträgen deutlich mehr im Rechtfertigungsdruck als in den SV. Daher glaube ich, dass viele Versorger durchaus gerne diese SV verwenden.
Maharik:
Hallo,
ich stelle trotzdem noch einmal die Frage: was ist eine Kündigung des Versorgers?
Habe ein Schreiben meines EVU’s erhalten (SWST), in dem ich freundlich darauf hingewiesen werde, dass mein ‚Tarif’ ausläuft. Ich bin unzweifelhaft Sondervertragskunde in einem Tarif, der nach der Best-Preis-Methode abgerechnet wurde. Gleichzeitig wurden Antragsformulare für zwei neue Tarife mitgeschickt (ST-Basis und ST-Bonus), bei denen es einige Kuriositäten gibt.
Nun gibt es Fragen: das ‚formlose’ Schreiben mit Faksimile-Unterschriften ist nichts als (hübsches Wort) eine Inkontinenzmitteilung, denn etwas läuft ja aus….. Es wird aber mit Konsequenzen gedroht, nämlich in die Grundversorgung ‚abgeschoben’ zu werden, wenn man nicht bis zum 31.12.2010 den neuen Vertrag unterschrieben zurückschickt.
Bei diesem fällt auf: abweichend zu dem Vertrag, den man im Internet herunterladen kann, steht in Zeile drei: Derzeitiger Versorger, sofern nicht Stadtwerke Steinfurt GmbH: STADTWERKE STEINFURT
Dies ist maschinell schon eingetragen, während im Internet die entsprechende Zeile in dem Vertrag frei ist (eben für Wechselkunden, der ich aber nicht bin)
Nun steht sinnigerweise unter Punkt 7.: „Ich bevollmächtige die Stadtwerke Steinfurt, meinen für die unter Ziffer 1 bzw. 2. genannte(n) Abnahmestellen bestehenden Erdgasliefervertrag zu kündigen.“
Wäre das – wie beim Wechselkunden – der XY Gasversorger, kann ich das verstehen. Warum die Stadtwerke mir aber einen Vertrag schicken, bei dem sie sich abweichend zum ‚öffentlichen’ Vertrag selbst eintragen, bleibt mir rätselhaft. Soll ich sie etwa auffordern, meinen Versorgungsvertrag bei sich zu kündigen? Weil sie von sich aus nicht kündigen wollen/können oder was auch immer? Da bin ich ratlos.
Die neuen Verträge sind so gestrickt, dass ich als Kunde einer Preisanpassung nur durch Kündigung widersprechen kann. Pikant ist außerdem, dass beim Vertrag „zwingend eine Einzugsermächtigung oder die Barzahlung am Schalter“ gefordert wird. Wie soll man da die Zahlungen kürzen? Vielleicht gibt es am Schalter ja die Anweisung, Beträge, die nicht dem Rechnungsbetrag entsprechen, einfach zurückzuweisen? Darüber hinaus stellt „jede Mahnung einen Kündigungsgrund seitens der Stadtwerke“ dar.
Pikant ist ebenfalls, dass die Stadtwerke auf ihre „Ergänzenden Bedingungen der SWST zur Gas GVV“ hinweisen, die als „wesentlicher Bestandteil des Vertrages“ genannt werden. In diesen steht (oh Wunder), dass auch Überweisungen akzeptiert werden. Gibt es Ideen oder Einfälle, was von dieser Form der ‚Änderungskündigung’ (wenn es denn eine solche ist) zu halten ist?
Maharik
bolli:
Wie Sie schon richtig erkannt haben, handelt es sich um die berühmte \"Inkontinenzmitteilung\" (wohl ohne wirksame Kündigung).
Das Verfahren bei Ihnen ähnelt vielen anderen: Der Verbraucher soll verunsichert und zur Unterschrift des neuen Vertrages gedrängt werden. Nicht abzusehen ist, was nach Ablauf der gesetzten Frist tatsächlich passiert.
Manche Versorger sind wohlsortiert und kündigen tatsächlich. Wann sie das fristgemäß können, ergibt sich meist aber erst aus den entsprechenden Verträgen. Steht dort nichts zu drin, erichtet es sich nach den gesetzlichen Regelungen zur Kündigung im BGB. Diese Zeitpunktz müssen nicht mit dem genannten Zeitpunkt übereinstimmen. Denn solche Vertragsentwürfe werden meist in Massen versandt und lassen wenig Raum zur Individualisierung.
Viele Versorger lassen allerdings auch den angedrohten Zeitpunkt einer Kündigung trotz nicht unterschriebenenen neuen Vertrages verstreichen und somit ist man erstmal weiter in seinem alten Vertrag, auch wenn der nach Meinung des Versorgers \"ausläuft\". SIE bekommt man nur durch Kündigung aus den alten Vertragsbedingungen.
Bei den neuen Bedingungen sieht man mal wieder den Spagat, den Versorger und auch teilweise der BGH (hier insbesondere der \"berühmte Ball-Senat\") versuchen: Man vermischt die gesetzlichen Bedingungen der Grundversorgung mit eigenen Bedingungen des Sondervertrages und hofft, dass letztlich alles gut ausgeht (zugunsten der Versorger natürlich). Ob dem so ist, muss die Zukunft zeigen. Einige der heute verwendeten neuen Konstrukte sind mit Sicherheit weiterhin das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
Aber das schert die Versorger kaum. Hauptsache \"die Kohle\" kommt rein.
Maharik:
@bolli
Ja, danke für die Einschätzung. Ich habe jetzt mal die \'Kündigung\' und das andere Geschreibsel dem Fachanwalt hier übergeben, mal sehen, was der für eine Einschätzung bekommt.
Ansonsten: es stört mich etwas, jetzt einfach \'einzuknicken\' und zu wechseln, während der Anbieter in den Neuverträgen immer restriktiver wird und die Verbraucherrechte weiter einzuschränken sucht.
Es geht finde ich nicht nur um Geld, sondern auch um eine Auseinandersetzung mit der noch immer bestehenden \'Markmacht\' z.B. von regionalen Versorgern wie den Stadtwerken etc.
Gruß
Maharik
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