Energiepreis-Protest > Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest

GASAG erhöht zum 01.10.05 um 0,5 ct/kwh

<< < (12/13) > >>

ubu:
Heute abend kommt aus gegebenem Anlass eine Sendung im RBB um 20:15 h (Klipp und Klar vom 18.10.2005)
zum Thema

Strom und Gas immer teurer – Verbraucher machtlos?

http://www.rbb-online.de/_/klippundklar/naechste_jsp/key=rbb_beitragex_3245282.html

u. a. mit

Ditmar Staffelt
Parlamentarischer Staatssekretär, bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, SPD    
 
Johannes Altmeppen
Konzernsprecher Vattenfall Europe  
 
Klaus Haschker
Sprecher der Gasag, Berlin  
 
die 5
Fünf engagierte BürgerInnen aus Berlin und Brandenburg

Man darf gespannt sein!

ubu:
Neues von der Gasag:

http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/2005/10/30/titel/789029.html

http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/2005/10/30/wirtschaft/789042.html

http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/2005/10/30/wirtschaft/789044.html


Direkt daneben in dieser Zeitung (obwohl Springer) etwas Erfreulicheres vom Bund der Energieverbraucher:

http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/2005/10/30/wirtschaft/789045.html


Aber auch hier:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/496461.html

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11850



Auf die Frage an unsere dunkelrote \"Sozial- und Verbraucherschutz\"-Senatorin Heidi Knaake-Werner auf einer öffentlichen PDS-Zusammenkunft vor 1 1/2 Wochen, ob denn der Senat nicht vielleicht doch mal langsam mit der Gasag ins Gespräch kommen müsste, die Antwort: \"...Warten wir erstmal ab, was da so bei der Sammelklage der Verbraucherzentrale und bei der Kartellbehörde rauskommt.\"

Ich glaube, in Berlin schnappen zur Zeit alle einfach nur noch über!!!


Ein Bekannter, der \"nur\" den Vorbehalts-Widerspruch gegen die Preiserhöhung vom 1.10. eingelegt hatte, bekam heute einen üblichen Standarbrief von der Gasag mit viel BlaBla, und dass sein Konto als \"Vorbehaltskunde\" gekennzeichnet sei. Er könne ja später das Geld zurück fordern.

Auf alle Fälle müssten jedoch jetzt bei Einwendung der Unbilligkeit nach § 315 erstmal alle Beträge und Rechnungen nach einem Urteil des

LG Berlin vom 14.6.2005, 20 O 450/04

richtig gezahlt werden, und zwar ohne Kürzung!


Dieses Urteil wurde hier im Thread etwas weiter oben schon mal erwähnt als Teil-Urteil. Was heißt das? Kommt da noch ein anderer Teil?

Immerhin muss die Gasag 20000 Briefe verschicken. Bin mal auf meinen gespannt.

ubu

RR-E-ft:
@ubu

Wenn Sie Ihren Brief bekommen, verweisen Sie gegen das genannte Urteil des LG Berlin auf Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.02.2005 - 7 U 140/04, welches das Gegeneteil feststellt.

Verweisen Sie weiter auf BGH NJW 2003, 3131 und BGH NJW 2005, 2919 sowie auf Held NZM 2004, 169 ff. und Fricke, WuM 2005, 547 ff..


Ich kann Ihnen an dieser Stelle natürlich nicht alle Urteile dezidiert erläutern. Sie können diese selbst über das Netz runterladen:

BGH, Urt. v. 30.04.2003 VIII ZR 279/02
BGH, Urt. v. 05.07.2005 X ZR 60/04.

Das KG- Urteil an der genannten Stelle unter www.kammergericht.de


http://www.n-tv.de/596136.html


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

ubu:
An die Herren Rechtsanwälte,

die Gasag führt in ihren Widerspruchs-Antwortschreiben jeweils das ominöse Urteil des Landgerichts Berlin an:

LG Berlin vom 14.6.2005, 20 O 450/04

Dabei ist es unerheblich, ob eine Zahlung \"nur\" unter Vorbehalt geleistet wird, oder ob die Abschlagszahlungen und Rechnung gekürzt gezahlt werden (sollen).

Ich weiß nun inzwischen, was ich darauf erwidern sollte, aber nicht, was dieses LG-Urteil aussagt. WO KANN ICH MICH DARÜBER INFORMIEREN? Ich kann es leider nirgends finden.

Schließlich sollen ja lt. Gasag 20000 Berliner davon betroffen sein.

Vielen Dank für eine Antwort sagt

ubu

RR-E-ft:
@ubu

Nach diesem Teil-Urteil wurden die Gaspreise der Gasag nicht gerichtlich überprüft. Das LG Berlin ging vielmehr wieder - im Widerspruch zur neueren Rechtsprechung des KG Berlin und des BGh davon aus, § 30 AVBGasV sei gegenüber § 315 BGB vorrangig, was eindeutig im Widerspruch zur BGH- Rechtsprechung steht.


Mehr ergibt sich aus diesem Urteil schon nicht. Sie erhalten es sicherlich auf Anfrage von der Gasag in Kopie übersandt.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln