Energiepreis-Protest > HanseWerk
EON muß Kalkulation offenlegen
Cremer:
@Forum,
sehr guter Beitrag in der Tagesschau soeben !!
Monaco:
Trotz des bisherigen Teilerfolges:
Wäre es nicht möglicherweise besser gewesen, den/die Versorger klagen zu lassen (und die beklagten Verbraucher dann durch die VZ zu unterstützen)?
Zusatzfrage: Angenommen es entstehen dem Versorger hohe Kosten durch mögliche Gerichtsprozesse, beauftragte Rechtsanwälte usw.
Sind diese Kosten dann auf den Gaspreis umlegbar (, was ich vermute)?
Dann zahlt schließlich doch der Verbraucher die Zeche, so oder so!
Und die Unternehmen werden sich dann andere Dinge einfallen lassen, wie man \"zu hohe\" Gewinne versteckt (z.B. Gehaltsverdopplung der Unternehmensführung, Beraterverträge etc.) Wer kontrolliert das?
Freundliche Grüße
Monaco
Schwalmtaler:
Bei Web.de findet man diesen Artikel:Muss E.ON seine Kalkulation der Gaspreise offen legen?
Gericht will im Streit um Gaspreise vermutlich Kalkulation sehen [ZOOM]
Hamburg - Im Verfahren um die bundesweit erste Sammelklage von Verbrauchern gegen rasant gestiegene Gaspreise zeichnet sich ab, dass der Versorger E.ON Hanse seine Kalkulation offen legen muss.
Das sei ihre vorläufige Rechtsmeinung, sagte die Vorsitzende Richterin. Nur so könne das Gericht überprüfen, ob die Preiserhöhungen angemessen seien.
Das Gericht folgte in seiner vorläufigen Einschätzung in weiten Teilen den Argumenten der 52 E.ON-Kunden, die mit Unterstützung der Hamburger Verbraucherzentrale eine Sammelklage eingereicht hatten. Danach haben die Verbraucher einen Anspruch darauf, die \"Billigkeit\" - so der juristische Fachausdruck - der Preiserhöhungen überprüfen zu lassen.
Die Tochtergesellschaft des E.ON-Konzerns hatte mit Hinweis auf die Ölpreisbindung des Gaspreises ihre Preise in drei Schritten um mehr als 25 Prozent erhöht, ebenso wie andere Versorgungsunternehmen in Deutschland. Neben der Hamburger Sammelklage, die eine Signalwirkung entfalten soll, gibt es ähnliche Verfahren in Bremen und Heilbronn. Die Verbraucherverbände bereiten weitere Klagen in anderen Bundesländern vor. Im Hamburger Fall ist eine Entscheidung für den 8. Dezember angesetzt.
Sprecher und Anwalt der Verbraucherzentrale begrüßten den Verlauf der Verhandlung und erklärten, sie seien guten Mutes für den weiteren Verlauf des Verfahrens. \"Wir nehmen es E.ON-Hanse nicht ab, dass sie nicht in der Lage sind, ohne Ölpreisbindung einzukaufen\", sagte der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, Günter Hörmann.
Gruß aus Schwalmtal
nfp:
Hallo zusammen,
zugegeben, ein schöner Tag für alle Gasverbraucher. Allerdings bin ich hier in der örtlichen Presse (Offenburger Tageblatt vom 14.09.05) auf einen kleinen Artikel gestoßen, den ich hier wortwörtlich zitieren möchte:
\"Gericht erlaubt Gaspreis-Anpassung
Der Widerstand gegen die Erhöhung der Gaspreise musste einen deutlichen Dämpfer einstecken. Im vorliegenden Fall hatte ein Verbraucher gegen sein Gasversorgungsunternehmen geklagt. Die Klage richtete sich nicht nur gegen die Erhöhung des Gaspreises, sondern sollte außerdem den Gasversorger verpflichten, dem Kunden seine Kalkulationsgrundlagen offenzulegen.
Das Amtsgericht Koblenz (Urteil vom 2. Juni 2005, Az: 141 C 403/05) wies die Klage vollständig ab. Nach Auffassung des Gerichts habe der Gasversorger weder die Vetragsgrundlagen mit seinem Kunden verletzt noch gebe es Bedenken unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten. Der Kunde wurde zur Bezahlung der gesamten Gasrechnung verurteilt und trägt die Kosten des Verfahrens.\"
Leider sind in dem Artikel keine näheren Einzelheiten zu dem Fall erläutert. Doch finde ich es seltsam, das zwei verschiedene Gerichte dem Anschein nach zu vollkommen konträren Rechtsauffassungen gelangen, obwohl die Rechtslage bei der hinlänglich bekannten Problematik auch durch höchstrichterliche Rechtsprechung eigentlich eindeutig zu Gunsten der Kunden der EVU zu sein scheint.
Vielleicht weiß Herr Fricke mehr?
mfG
nfp
RR-E-ft:
@nfp
Zu den Entscheidungen Euskirchen und Koblenz (jeweils Amtsgerichte) finden Sie hier umfangreiche Infos im Forum, ist alles umfangreich besprochen.
Es zeigt sich eben, dass Landgerichte doch etwas qualifizierter sind, nicht der Versuchung unterligen, sich Arbeit vom Tisch zu schaffen.
@Monaco
Ja man sollte den Versorger klagen lassen.
Nach der Entwicklung in Hamburg wird dies immer unwahrscheinlicher....
Weil E.ON Hanse trotz vieler Zahlungsverweigerungen (VZ HH spricht von 20.000 Kunden, die sich in gegen E.ON Hanse wehren, der BGW von 0,2 Prozent deutschlandweit, also ebenso 20.000 Kunden, die dann alle nur im Norden zu suchen wären) nicht klagte, wurde ja gerade der Spieß umgedreht, ohne dass dies für den einzelnen Verbraucher jedoch sonst erforderlich wäre.
Wer sich hier wegen der Gerichtskosten Sorgen macht, verkennt die Dimension. Stellt sich in dem Prozess heraus, dass die Preiserhöhungeb unbillig und unwirksam waren, geht es um Rückzahlungen an alle Kunden von E.ON Hanse.....
Dagegen sind die Gerichtskosten nichts.
In Heilbronn soll allein die HVG für den Fall der Rechtskraft des Urteils des AG Heilbronn Rückstellungen in Höhe von 1,6 Mio EUR gebildet haben, weitere 300.000 EUR für Prozesskosten.
Es wäre also vollkommen unsinnig, an die Gerichtskosten zu denken....
Es gibt also schon die Gaspreisurteile LG Mannheim, LG Frankenthal, AG Heilbronn und jetzt den Hinweisbeschluss des LG Hamburg.
Die Entscheidung des AG Euskirchen ist in der Berufung.
Das Urteil des AG Koblenz besagt eigentlich nichts, weil die Klage schon als unzulässig abgewiesen wurde.
In einem solchen Fall kann sofort neu geklagt werden, weil in der Sache überhaupt nichts entschieden wurde, was in Rechtskraft erwachsen könnte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln