Energiepreis-Protest > HanseWerk
EON muß Kalkulation offenlegen
stromdesigner:
soeben gelesen:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4750058,00.html
Endlich wieder mal was Positives
Thommes:
jau, gerade reingeschneit:
Sie erhalten nun eine Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e.V.
Landgericht Hamburg bestätigt Gasverbraucher
(15. September 2005) Vor dem Hamburger Landgericht hat die erste Verhandlung über eine Sammelklage von 52 Gaskunden gegen die Preiserhöhungen des Versorgers E.ON Hanse begonnen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Klage koordiniert, mit der aus Sicht der Kläger die «Unangemessenheit des Gaspreises» festgestellt werden soll.
E.ON Hanse muss nach Ansicht des Gerichts seine Kalkulation offen legen. Nur so könne überprüft werden könne, ob die drei Preiserhöhungen seit vergangenem Oktober um insgesamt 25 Prozent gerechtfertigt waren, erklärte die Vorsitzende Richterin der Zivilkammer des Hamburger Landgerichts. Die Klage sei überdies zulässig und den Kunden stehe der Einwand der Unbilligkeit nach § 315 BGB zu. Eine Entscheidung soll am 8. Dezember verkündet werden.
Die Verbraucherzentrale hatte die Kunden des Unternehmens aufgerufen, die jeweiligen Erhöhungen nicht zu bezahlen.
20.000 Verbraucher sind diesem Aufruf gefolgt. Das sind vier Prozent aller Gaskunden des Versorgers. Hochgerechnet auf bundesweit 17 Millionen Gasverbraucher zahlen 680.000 Verbraucher die Gaspreiserhöhung nicht. Der Bund der Energieverbraucher schätzt die Zahl der Zahlungsverweigerer aufgrund der Zahlen von anderen Gasversorgern bundesweit auf etwa 500.000.
Diese Verbraucher können sich durch die Meinung des Gerichts bestätigt sehen. Das Gericht folgt dabei der gefestigten und langjährigen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes.
lg
thommes
RR-E-ft:
Wir sind erfreut, jedoch nicht überrascht.
Immerhin besteht die Rechtsprechung seit zwnanzig Jahren.
Ein guter Tag für alle Erdgaskunden.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
BerndA:
Hallo, liebe Mitstreiter,
wir fragen uns natürlich hier in NRW, warum unsere Verbraucherzentrale NRW nicht Willens, oder in der Lage ist, ebenfalls eine solche Sammelklage anzustrengen.
Dann wäre auch für unseren Bereich möglicherweise eine schnellere und umfassende Klärung der Gaspreisproblematik gegeben.
So kommen nur einzelen Verbraucher zum Teilerfolg und der besteht auch noch darin, dass das ganze Verfahren erst einmal schwebt.
Sind die einzelnen VBZ nicht irgendwie vernetzt ? Kann man nicht die Erfahrungen, die die eine VBZ macht auch an eine andere weitergeben ?
Oder sehe ich das Ganze zu sehr durch die \"rosarote Brille\" ?
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
B. Ahlers
RR-E-ft:
@BerndA
Das von Ihnen aufgeworfene Problem liegt vielleicht einfach daran, dass einige VZen ggf. engagierter sind als andere.
Die Erfahrungen aus den Gaspreisprozessen werden in allen VZen diskutiert und es werden Schlüsse daraus gezogen.
Wenden Sie sich doch einfach mal an die VZ NRW und fragen Sie dort nach, warum man es dort ggf. anders halten will als in Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Brandenburg, Thüringen und anderswo.
In all diesen Ländern sind Sammelklagen wie in HH bereits anhängig oder in Vorbereitung.
Mehr dazu heute Abend in den Nachrichten, insbesondere in den dritten Programmen, zB. RBB in Berlin und Brandenburg.
Paderborn legt jedoch beredtes Zeugnis davon ab, dass man nicht darauf warten muss, bis eine VZ sich entschließt, etwas zu unternehmen.
Man kann auch selbst mit anderen gemeinsam die Initiative ergreifen.
Zum aktuellen Stand der Dinge siehe auch hier:
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID=2005-09-15T132308Z_01_DEO548182_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-PROZESS-GAS-EON-HANSE-ZF-2005091.xml&archived=False
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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