Zitat aus Goldgas AGB: \"Der Tarif goldgas12 beinhaltet eine
Festpreisgarantie für die ersten 12 Monate ab Vertragsbeginn. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist
von 1 Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Dieses Kündigungsrecht ist in den ersten 11
Monaten ab Vertragsbeginn ausgeschlossen.\"
Wenn ich am 1.1 bei Goldgas beginne, kann ich ja frühestens am 1.12. (nach 11 Monaten) kündigen und dann mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende.
Heißt das, dass ich immer wenigstens 13 Monate bei Goldgas bleiben muss?
Eine Kündigung des Vertrages schon im Juni zum 31.12. abgeschickt wäre dann wirkungslos, richtig?