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Autor Thema: Neuer Vertragspartner EWE Energie  (Gelesen 4236 mal)

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Offline WRVOL

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Neuer Vertragspartner EWE Energie
« am: 27. August 2010, 10:27:33 »
Ich bin seit dem 01.04.1978 Vertragspartner der EWE und beziehe Strom, sowie seit dem 01.08.1982 Gas.
Seither war ich treuer Kunde.
Beide Energien beziehe ich im Tarif Classic.
Jetzt will ich den Stromanbieter wechseln und die EWE-Energie (mein neu zugeordneter Vertragspartner seit dem 01.07.2010) willigt in die Kündigung erst zum 31.12.2010 ein!
Wer hat die gleichen Erfahrungen gemacht?

Welche Vertragsbedingungen sind hier denn jetzt Wirksam?

Offline dieter potthoff

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Neuer Vertragspartner EWE Energie
« Antwort #1 am: 27. August 2010, 11:39:53 »
Hallo,

- niemals selber kündigen, das sollte beim Wechsel immer der neue Versorger machen. Die Versorger wissen über Kündigungsfristen genauer Bescheid.

Sie können sich ja mal unter anderem bei der BEnergie beraten lassen
 http://www.benergie.de

Hier wurde ich hervoragend (objektiv) beraten.

MfG

Offline WRVOL

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Neuer Vertragspartner EWE Energie
« Antwort #2 am: 27. August 2010, 12:07:28 »
Ich habe nicht selbst gekündigt, sondern das vom neuen Anbieter vornehmen lassen!

Offline uwes

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Neuer Vertragspartner EWE Energie
« Antwort #3 am: 27. August 2010, 12:50:59 »
Zitat
Original von WRVOL
Ich bin seit dem 01.04.1078 Vertragspartner der EWE und beziehe Strom, sowie seit dem 01.08.1982 Gas.
Welche Vertragsbedingungen sind hier denn jetzt Wirksam?

Über diese Frage werden bekanntlich Rechtsstreitigkeiten über Instanzen geführt.
Eine gewisse Klarheit schafft ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen und neben den nachfolgenden Hinweisen der gesunde Menschenverstand.

zunächst gehe ich davon aus, dass Sie eine der üblichen \"Vertragsbestätigungen\" der EWE bekommen haben, als Sie 1982 Stromkunde der EWE wurden. M.W. nach ist der Stromtarif \"Classic\" bis zum Zeitpunkt der Übernahme der Belieferungen durch die EWE- Energie AG ein allgemeiner Tarif gewesen. Jetzt ist es ein Sondertarif.

Ich gehe weiter davon aus, dass Sie zwar eine Mitteilung der EWE erhalten haben, dass ab dem 1.7.2010 die Belieferung durch die EWE Energie AG erfolgt, jedoch hierauf nicht ausdrücklich Ihr Einverständnis erklärt haben.

Wenn diese Angaben richtig sind, dann gilt für Sie die StromGVV nach dessen § 20 die Kündigung binnen Monatsfrist zum Monatsende  zulässig ist. Das setzt allerdings eine Kündigung gegenüber der EWE AG voraus.

Der Stromtarif \"Classic\" der EWE Energie AG setzt eine 6-monatige Mindestvertragslaufzeit voraus beginnend ab Vertragsbestätigung. Wie die EWE Energie AG das rechtlich ohne Zustimmung des Kunden, der sich i.d.R. nie äußert, durchsetzen will, wird ihr Geheimnis bleiben. Diese Vertragsbestimmung wird daher wohl nicht herangezogen werden können.

Mein Rat an Sie, wenn die o.g. Sachverhalte bei Ihnen zutreffen:

1. kündigen Sie selbst noch einmal vorsorglich den Vertrag mit der EWE AG binnen Monatsfrist.
2. Teilen Sie der EWE Energie AG mit, dass Sie die Auffassung vertreten, keine schriftlichen Vertragsbedingungen dort vereinbart zu haben, insbesondere keine bestimmten Vereinbarungen zur Laufzeit und zu von § 20 StromGVV abweichenden Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.
3. Teilen Sie sowohl der EWE AG als auch der EWE Energie AG mit, dass Sie ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens Ihrer Kündigung (Das dürfte wohl mit Ablauf des 30.9.2010 der 1.10.2010 sein) nur noch den Arbeits und Grundpreis des neuen Lieferanten  zahlen werden, wenn man nicht gewährleistet, dass der Übergang und die Belieferung durch den neuen Stromlieferanten zum 1.10.2010 erfolgt. Das ist rechtlich dann die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches gegen den jeweiligen Lieferanten, wenn er die berechtigte Kündingung innerhalb der Monatsfrist nicht akzeptiert und Ihnen damit wegen der verspäteten  Freigabe Ihres Anschlusses einen Schaden in der Weise verursacht, dass Sie ja dann erst wesentlich später in den Genuss der Lieferungen des günstigeren Versorgers kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline WRVOL

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Neuer Vertragspartner EWE Energie
« Antwort #4 am: 27. August 2010, 13:29:11 »
Danke für den Hinweis, habe jetzt die Frage an die BNetzA gestellt, ob der Versorger im Recht ist
mal sehen, was die sagen!

Offline angeljustus

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Neuer Vertragspartner EWE Energie
« Antwort #5 am: 27. August 2010, 13:32:59 »
Zitat
Sie können sich ja mal unter anderem bei der BEnergie beraten lassen http://www.benergie.de  Hier wurde ich hervoragend (objektiv) beraten.

Die haben mehrere Anfragen per E-Mail nicht beantwortet! Von hervorragend kann ich da nicht sprechen.

Offline uwes

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Neuer Vertragspartner EWE Energie
« Antwort #6 am: 27. August 2010, 15:31:14 »
Zitat
Original von WRVOL
Danke für den Hinweis, habe jetzt die Frage an die BNetzA gestellt, ob der Versorger im Recht ist
mal sehen, was die sagen!

Rechtsberatung ist der BNetzA untersagt. Erwarten Sie nicht, dass von dort eine Antwort auf Ihr individuelles Problem kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline dieter potthoff

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Neuer Vertragspartner EWE Energie
« Antwort #7 am: 27. August 2010, 16:11:55 »
Zitat:
Original von angeljustus:
Die haben mehrere Anfragen per E-Mail nicht beantwortet! Von hervorragend kann ich da nicht sprechen

Kann ich nicht bestätigen.

Beispiel :  Heute um 11.54 per Mail eine Anfrage an die BE gerichtet.
Antwort:   Heute 12.20 per Mail

Offline WRVOL

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Neuer Vertragspartner EWE Energie
« Antwort #8 am: 31. August 2010, 13:34:07 »
Anwort der BNetzA:
Auf Grund Ihrer E-Mail vom 27.08.2010 gehe ich davon aus, dass das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit der EWE von der EWE-Energie übernommen wurde. Ob insofern neue vertragliche Bestimmungen vereinbart wurden, kann ich nicht beurteilen. Diesbezüglich sollten Sie die Bestimmungen des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsübergangs prüfen.

und da gibt es ein Problem!
Das die EWE-Energie für mich zuständig ist, ist mir vorher nicht bekannt gewesen. Ich habe auch keinen Vertrag von der EWE-Energie und keine Kündigung der EWE vorliegen. Nach meinen Unterlagen bin ich immer noch Vertragspartner der EWE.

Offline RR-E-ft

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Neuer Vertragspartner EWE Energie
« Antwort #9 am: 31. August 2010, 13:57:53 »
EWE könnte einen Geschäftsbereich abgespalten und diesen in die EWE Energie AG überführt haben und dabei alle Vertragsverhältnisse übertragen haben.

Für eine solche Ausgliederung und Übertragung bestehender Vertragsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten nach dem Umwandlungsgesetz bedarf es keiner Zustimmung des Kunden.

Fraglich ist in einem solchen fall, ob das eigene Vertragsverhältnis tatsächlich wirksam übertragen wurde, was sich nur aus dem Inhalt des entsprechenden Ausgliederunge- und Übertragungsvertrag ergeben kann, den man dafür einsehen muss. Aus dem Handelsregister kann man die Übertragung einzelner Vertragsverhältnisse nicht erkennen.

Das Amtsgericht Delbrück hat in einem vergleichbaren fall 37 Einzelklagen der E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH gegen Gaskunden abgewiesen, weil das klagende Unternehmen nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen hatte, dass die Vertragsverhältnisse und Forderungen von der E.ON Westfalen Weser AG auf die E.On westfalen Weser Vertriebs GmbH übergegangen waren.

 

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