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OLG Celle, Urt. v. 17.06.10 Az. 13 U 155/09 (Kart) Vollständige Rückzahlung bei Unbilligkeit

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RR-E-ft:
OLG Celle, Urt. v. 17.06.10 Az. 13 U 155/09 (Kart) Vollständige Rückzahlung bei Unbilligkeit

Ein Netznutzer hatte die geforderten Netzentgelte nur unter Vorbehalt bezahlt.

Sodann klagte er auf Rückzahlung des so insgesamt gezahlten  Entgelts für die Netznutzung infolge Unbilligkeit aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB.

Das OLG Celle kam zu dem Ergebnis, dass der beklagte Netzbetreiber die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit seiner Netzentgelte hatte, dieser jedoch nicht genügte, weil er die Kalkulation nicht offen legte, so dass das billige Entgelt gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB nur auf 0,00 EUR festgesetzt werden konnte und deshalb die vom Netznutzer unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen gem. § 812 BGB  vollständig zurückverlangt werden konnten.

Siehe auch:

OLG Düdo, Urt. v. 26.11.08 Az. VI- 2 U (Kart) 12/07 Vollständige Rückzahlung unbilliger Tarife

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