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Sammelklage

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Stromfraß:
Eine "Sammelklage" gibt es in Deutschland im juristischen Sinne an sich nicht.
Im Sprachgebrauch wird allerdings dann, wenn ein RA mehrere Mandanten mit dem gleichen Anliegen vertritt -so wie hier der Fall- von einer Sammelklage gesprochen.
Es steht jedem Verbraucher frei, einen Anwalt seiner Wahl zu nehmen, um sein Recht durchzusetzen.
Eine "Sammelklage" bietet 2 Vorteile: es wird billiger und es steht mehr Power dahinter.

UweHobohm:
http://bioinfo.mni.th-mh.de/hobohm/energiedepesche.pdf

EviSell:

--- Zitat von: UweHobohm am 18. September 2013, 14:38:13 ---http://bioinfo.mni.th-mh.de/hobohm/energiedepesche.pdf

--- Ende Zitat ---

Der Artikel ist auch online auf energieverbraucher.de:

Baden: Erfolgreicher Preisprotest

--- Zitat ---Die größte private Sammelklage der Bundesrepublik gegen einen Gasversorger endete für die Kläger mit einem überaus positiven Vergleich.
..

--- Ende Zitat ---
http://www.energieverbraucher.de/de/News__1700/NewsDetail__13794/

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