Energiepreis-Protest > EWE

Neuer Vertragspartner EWE Energie

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angeljustus:

--- Zitat ---Sie können sich ja mal unter anderem bei der BEnergie beraten lassen http://www.benergie.de  Hier wurde ich hervoragend (objektiv) beraten.
--- Ende Zitat ---

Die haben mehrere Anfragen per E-Mail nicht beantwortet! Von hervorragend kann ich da nicht sprechen.

uwes:

--- Zitat ---Original von WRVOL
Danke für den Hinweis, habe jetzt die Frage an die BNetzA gestellt, ob der Versorger im Recht ist
mal sehen, was die sagen!
--- Ende Zitat ---

Rechtsberatung ist der BNetzA untersagt. Erwarten Sie nicht, dass von dort eine Antwort auf Ihr individuelles Problem kommen wird.

dieter potthoff:
Zitat:
Original von angeljustus:
Die haben mehrere Anfragen per E-Mail nicht beantwortet! Von hervorragend kann ich da nicht sprechen

Kann ich nicht bestätigen.

Beispiel :  Heute um 11.54 per Mail eine Anfrage an die BE gerichtet.
Antwort:   Heute 12.20 per Mail

WRVOL:
Anwort der BNetzA:
Auf Grund Ihrer E-Mail vom 27.08.2010 gehe ich davon aus, dass das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit der EWE von der EWE-Energie übernommen wurde. Ob insofern neue vertragliche Bestimmungen vereinbart wurden, kann ich nicht beurteilen. Diesbezüglich sollten Sie die Bestimmungen des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsübergangs prüfen.

und da gibt es ein Problem!
Das die EWE-Energie für mich zuständig ist, ist mir vorher nicht bekannt gewesen. Ich habe auch keinen Vertrag von der EWE-Energie und keine Kündigung der EWE vorliegen. Nach meinen Unterlagen bin ich immer noch Vertragspartner der EWE.

RR-E-ft:
EWE könnte einen Geschäftsbereich abgespalten und diesen in die EWE Energie AG überführt haben und dabei alle Vertragsverhältnisse übertragen haben.

Für eine solche Ausgliederung und Übertragung bestehender Vertragsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten nach dem Umwandlungsgesetz bedarf es keiner Zustimmung des Kunden.

Fraglich ist in einem solchen fall, ob das eigene Vertragsverhältnis tatsächlich wirksam übertragen wurde, was sich nur aus dem Inhalt des entsprechenden Ausgliederunge- und Übertragungsvertrag ergeben kann, den man dafür einsehen muss. Aus dem Handelsregister kann man die Übertragung einzelner Vertragsverhältnisse nicht erkennen.

Das Amtsgericht Delbrück hat in einem vergleichbaren fall 37 Einzelklagen der E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH gegen Gaskunden abgewiesen, weil das klagende Unternehmen nicht zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen hatte, dass die Vertragsverhältnisse und Forderungen von der E.ON Westfalen Weser AG auf die E.On westfalen Weser Vertriebs GmbH übergegangen waren.

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