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Autor Thema: Vermieter hat keine Nachweise über Anbringung von Heizkostenverteilern  (Gelesen 3939 mal)

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Offline boerzel

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Guten Tag,

wir wohnen seit September 2007 in einem Mietshaus mit 5 Parteien, sehr alter Altbau (um 1900 herum), im Dachgeschoß.

Beheizung ist Ölzentralheizung, Heizkörper sind eine Mischung als sogenannten Flächenheizkörpern und Rippenheizkörpern. Wenig Dachschrägen (Wohnung ist sehr hoch).

Die Raumhöhen der einzelnen Wohnungen / Etagen (hohe Altbauräume) unterscheiden sich bis zu 50-60 cm.

Keine der Wohnungen ist, wie wir heute wissen, isoliert, auch der über unserer Wohnung befindliche Dachboden nicht, deswegen sehr hohe Heizkosten.

Heizkosten werden im gesamten Hause abgerechnet nach Quadratmeter und eben nach Verbrauch.

Ermittelt werden die Heizkosten mit elektronischen Funk-Heizkostenverteilern.

Diese sollen laut Altmietern ca. Frühjahr 2007 angebracht worden sein. Die von uns derzeit bewohnte Wohnung hat vor unserem Einzug im Herbst 2007 drei Jahre leer gestanden.

Der Vermieter kann jedoch keinerlei Montagekarten oder Anbringungsprotokolle für die zuvorige Tauglichkeitsprüfung der Heizungsanlage gemäß EN834 und danach erfolgter ordnungsgemäßer Einmessung, Programmierung und Installation der Heizkostenverteiler gemäß der EN834 beibringen. Dies gilt für das gesamte Haus.

Ebensowenig wurden seit 2007 die Heizkostenverteiler auf Funktion usw. gemäß der EN834 kontrolliert.


FRAGEN:

1. Sind dann auf diesen Zuständen basierende Heizkostenabrechnungen überhaupt  rechtens?

2. Gibt es zu diesem Thema Urteile? Wenn ja, wo?


Ich habe hier tagelang recherchiert, soweit mir das möglich war, komme aber nicht weiter.

Es wäre sehr nett, wenn jemand von Ihnen mir dazu mehr sagen könnte.

Besten Dank vorab und Schöne Grüße
vom boerzel

Offline lavendel

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Vermieter hat keine Nachweise über Anbringung von Heizkostenverteilern
« Antwort #1 am: 25. August 2010, 15:47:30 »
Wohne auch in einem 100 Jahre alten Haus (eine von 12 Eigentümern) und aufgrund der Abrechnungen (Brunata) weiß ich, daß aufgrund des Gesetzgebers nicht nur nach Wohnqm, sondern auch nach Verbrauch abgerechnet werden muß.

Aktuell wurde die Verodnung geändert, bedeutet: 30 % nach Wohnqm. (Grundkosten) und 70 % nach Verbrauch. (Verbrauchskosten)
Servus Inge

Offline boerzel

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Vermieter hat keine Nachweise über Anbringung von Heizkostenverteilern
« Antwort #2 am: 25. August 2010, 16:35:02 »
Hallo Inge,

danke Ihnen für den Hinweis wegen qm und Verbrauch - natürlich wird auch bei uns nach Verbrauch abgerechnet, basierend auf den qm der Wohnung - soweit ich das verstanden habe.

Grüße,
börzel

Offline Pedro

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Vermieter hat keine Nachweise über Anbringung von Heizkostenverteilern
« Antwort #3 am: 25. August 2010, 18:51:47 »
Hier zunächst mal einen vielleicht hilfreichen Link auf eine Seite der Fa. Brunata:
http://www.brunata-hamburg.de/fileadmin/Downloads/Hamburg/Informationen_zur_neuen_Heizkostenverordnung.pdf

Ansonsten gibt es beim Googlen unter dem Stichwort \'Heizkostenverordnung\' zahlreiche Informationen. Viel Erfolg!

 

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