Energiebezug > Strom (Allgemein)
Haushalt mit Wärmepumpe - Anbieterwechsel möglich
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Gridpem
bei welchem Netzbetreiber und welchem Versorger bist Du denn ?
--- Ende Zitat ---
Ich persönlich bin von der Problematik nicht betroffen. Aber in die Beratung unserer IG kommen haufenweise Leute mit Nachtstromheizung. Der Versorger unseres Vertrauens heisst Eon-Avacon.
--- Zitat ---Original von Gridpem
Außerdem will ich doch gar keinen reinen NT-Vertrag haben. Ich kann doch einen normalen HT/NT Vertrag schließen oder den bestehenden behalten.
--- Ende Zitat ---
Da bin ich mir nicht sicher. Kann ich einen Vertrag für eine Anschlußstelle abschließen, wenn schon ein anderer Vertrag besteht ? Erteilt der Netzbetreiber dann die Freigabe ?
--- Zitat ---Original von Gridpem
Wenn ich zwei Zähler für verschiedene Anlagen habe kann ich für jeden Zähler einen gesonderten Vertrag schließen. Der Versorger und auch der Netzbetreiber kann doch z.B. meinen Untermieter nicht zwingen seinen Strom über meinen Vertrag zu beziehen.
--- Ende Zitat ---
Das sind dann ja verschiedene Abnehmer für verschiedene Anlagen. Das müsste gehen.
--- Zitat ---Original von Gridpem
Dass der Versorger nicht dazu verpflichtet ist HT/NT mag jetzt noch stimmen. Im Energiewirtschaftsgesetz § 40 (3) sind Energieversorger verpflichtet spätenstens ab 30.12.2010 derartige Tarife anzubieten.
--- Ende Zitat ---
Das war mir nicht bekannt. Ich hatte mal eine Auskunft erhalten, nachdem man durch die BOElt verpflichtet war, NT anzubieten. Das wäre dann aber weggefallen. Übrigens werden NT-Tarife ja schon jetzt angeboten. Aber immer nur in Verbindung mit HT.
--- Zitat ---Original von Gridpem
Dazu kommt, dass der Netzbetreiber jetzt schon gesetzlich verpflichtet ist für Nachtspeicherheizung gesonderte Netzentgelte zu berechnen. Wenn dein Versorger die nicht weiterreicht, dann ist das ein Betrüger, der seine Kunden bescheißt.
--- Ende Zitat ---
Welcher Versorger tut das nicht ? Ich habe von einem anderen Anbieter von NT gehört, dass Eon-Avacon die Netzentgelte so hoch angesetzt hat, dass für andere Anbieter ein konkurrenzfähiges Angebot nicht möglich ist.
@bjo
Das mit dem Zusammenlegen lohnt sich manchmal tatsächlich. Wir haben das schon in mehreren Fällen praktiziert. Die ENGW bietet z.B. den HT-Strom nur wenig teurer an, als Eon-Avacon den NT.
Gridpem:
@ Christian Guhl
das Problem bei den meisten ist, dass nur ein Zähler vorhanden ist, der zwei Zählwerke (HT/NT) hat. Dort klappt das ganze nicht, da kann ich nur einen Lieferanten wählen, für beides.
Ich muss vom Netzbetreiber eine zweite Abnahmestelle am Anschluss herstellen lassen, so wie bei einem Mehrfamilienhaus, da sind ja auch mehrere Zähler (Zählerplätze) an einem Hausanschluss. Gründe dafür gibt es viele, z.B. eigenes Gewerbe oder Zimmervermietung oder oder
Solch ein Verlangen darf mir ein Netzbetreiber nicht verbieten, siehe § 20 und §22 der NAV. Auch in in den TAB (technischen Anschlussbestimmungen) des Netzbetreibers gibt es dazu Festlegungen.
Dann kann ich mit jedem Zähler wechseln, wohin ich will.
Dem Versorger muss man einfach Folgendes klar machen: Entweder Du ermöglichst mir das, oder ich bin komplett weg. Dann verdienst Du gar nichts mehr mit meinem Stromverbrauch. Wenn das alle so machen, wird er sich das schon überlegen.
Das mit dem \"hoch ansetzen\" der Netzentgelte funktioniert nicht. Die Netzentgelte sind durch die Regulierungsbehörde, bei Avacon die Bundesnetzagentur, geprüft und genehmigt. Zur Ermittlung der Netzentgelte für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen gibt es Vorschriften, die ebenfalls durch die Bundesnetzagentur überwacht werden. Da kann kein Netzbetreiber willkürlich zu hohe Kosten verlangen.
Gruß aus Meck-Pomm
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Gridpem
Das mit dem \"hoch ansetzen\" der Netzentgelte funktioniert nicht. Die Netzentgelte sind durch die Regulierungsbehörde, bei Avacon die Bundesnetzagentur, geprüft und genehmigt. Zur Ermittlung der Netzentgelte für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen gibt es Vorschriften, die ebenfalls durch die Bundesnetzagentur überwacht werden. Da kann kein Netzbetreiber willkürlich zu hohe Kosten verlangen.
--- Ende Zitat ---
Wird denn auch geprüft, ob allen Lieferanten die gleichen Netzentgelte berechnet werden ? Oder kann der Netzbetreiber (Eon-Avacon AG) dem Lieferanten (Eon-Avacon-Vertrieb GmbH) kräftige \"Preisnachlässe\" gewähren und so Konkurrenten kaltstellen ?
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