Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser
Gerichtverhandlung oder warten?
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loragas:
Hallo ans Forum,
ich habe jetzt als Gaspreisverweigerer nach Mahnbescheid (
bolli:
Ich würde wahrscheinlich warten, da Sie wahrscheinlich eh kein rechtskräftiges Urteil bekommen, solange E.ON WW kein Endurteil vom BGH hat. Liegt dieses vor, haben Sie einen Anhaltspunkt zu einigen aufgeworfenen Fragen und können Ihr Prozesskostenrisiko besser abschätzen. Außerdem hat auch das Gericht und E.ON gewisse Anhaltspunkte für bestimmte Prozessfragen. Und letztlich können Sie ja noch immer in die nächste Instanz gehen, wenn das Urteil nicht in Ihrem Sinne ausfällt.
Einen Nachteil bei Verzicht der Einrede der Verjährung besteht im wesentlichen nicht, denn auch im Falle eines laufenden Prozesses müssen Sie z.B. Zinsen zahlen, wenn Sie verlieren. Ich würde nur darauf achten, das diese Verzichtserklärung von beiden Parteien ausgesprochen wird.
hko:
Eine Frage in dieser Sache an die Fachleute:
wenn loragas bereits länger Protestler ist, können doch heute schon Ansprüche verjährt sein. Wie sieht es dann mit bereits heute verjährten Ansprüchen aus?
Gruß hko
PLUS:
--- Zitat ---Original von loragas
Vergebe ich mir durch den Verzicht auf Verjährung etwas?
--- Ende Zitat ---
Wurde hier schon behandelt:
RWE und Verjährungseinrede
bolli:
--- Zitat ---Original von hko
wenn loragas bereits länger Protestler ist, können doch heute schon Ansprüche verjährt sein. Wie sieht es dann mit bereits heute verjährten Ansprüchen aus?
--- Ende Zitat ---
Grundsätzlich gilt das ja für beide Seiten. Bei einer entsprechenden Erklärung kann man die Einschränkung machen, dass der Verzicht nur auf noch nicht verjährte Ansprüche gilt.
Da die Geltendmachung der Verjährung aber nicht automatisch passiert sondern der sogenannten Verjährungseinrede bedarf (d.h. der Forderungssteller kann ALLE Forderungen aufstellen, der Adressat dieser Forderungen kann jedoch für verjährte Forderungen die Verjährungseinrede erheben und damit die darunter fallenden Forderungen abwehren) kommt es auf das individuelle Verhalten der Beteiligten an.
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