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Autor Thema: Gerichtverhandlung oder warten?  (Gelesen 16198 mal)

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Offline loragas

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Gerichtverhandlung oder warten?
« am: 23. August 2010, 12:20:54 »
Hallo ans Forum,

ich habe jetzt als Gaspreisverweigerer nach Mahnbescheid ( <1000 EUR)auch einen Verhandlungstermin beim AG Paderborn.
Im Begleitschreiben steht, dass das Gericht den Parteien empfiehlt das verfahren so lange ruhen zu lassen bis eine Entscheidung in Dortmund gefällt wird. Allerdings soll der Beklagte - also ich - auf eine Geltendmachung von etwaigen Verjährungsansprüchen verzichten.

Im Prinzip bin ich nicht heiss auf ein baldiges Verfahren - wie steht eigentlich E.ON zu dem Thema? Vergebe ich mir durch den Verzicht auf Verjährung etwas?

Was meint Ihr?

loragas

Offline bolli

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Gerichtverhandlung oder warten?
« Antwort #1 am: 23. August 2010, 13:37:06 »
Ich würde wahrscheinlich warten, da Sie wahrscheinlich eh kein rechtskräftiges Urteil bekommen, solange E.ON WW kein Endurteil vom BGH hat. Liegt dieses vor, haben Sie einen Anhaltspunkt zu einigen aufgeworfenen Fragen und können Ihr Prozesskostenrisiko besser abschätzen. Außerdem hat auch das Gericht und E.ON gewisse Anhaltspunkte für bestimmte Prozessfragen. Und letztlich können Sie ja noch immer in die nächste Instanz gehen, wenn das Urteil nicht in Ihrem Sinne ausfällt.

Einen Nachteil bei Verzicht der Einrede der Verjährung besteht im wesentlichen nicht, denn auch im Falle eines laufenden Prozesses müssen Sie z.B. Zinsen zahlen, wenn Sie verlieren. Ich würde nur darauf achten, das diese Verzichtserklärung von beiden Parteien ausgesprochen wird.

Offline hko

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Gerichtverhandlung oder warten?
« Antwort #2 am: 23. August 2010, 14:13:27 »
Eine Frage in dieser Sache an die Fachleute:

wenn loragas bereits länger Protestler ist, können doch heute schon Ansprüche verjährt sein. Wie sieht es dann mit bereits heute verjährten Ansprüchen aus?

Gruß hko

Offline PLUS

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Gerichtverhandlung oder warten?
« Antwort #3 am: 23. August 2010, 16:03:16 »
Zitat
Original von loragas
 Vergebe ich mir durch den Verzicht auf Verjährung etwas?

Wurde hier schon behandelt:

RWE und Verjährungseinrede

Offline bolli

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Gerichtverhandlung oder warten?
« Antwort #4 am: 25. August 2010, 07:57:24 »
Zitat
Original von hko
wenn loragas bereits länger Protestler ist, können doch heute schon Ansprüche verjährt sein. Wie sieht es dann mit bereits heute verjährten Ansprüchen aus?
Grundsätzlich gilt das ja für beide Seiten. Bei einer entsprechenden Erklärung kann man die Einschränkung machen, dass der Verzicht nur auf noch nicht verjährte Ansprüche gilt.
Da die Geltendmachung der Verjährung aber nicht automatisch passiert sondern der sogenannten Verjährungseinrede bedarf (d.h. der Forderungssteller kann ALLE Forderungen aufstellen, der Adressat dieser Forderungen kann jedoch für verjährte Forderungen die Verjährungseinrede erheben und damit die darunter fallenden Forderungen abwehren) kommt es auf das individuelle Verhalten der Beteiligten an.

 

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