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Angebot NEWgas2010 ohne Bindung an Heizölpreis und mit monatlichem Kündigungsrecht

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Niederrhein2010:
Bekomme gerade das Angebot, in den sogenannten NEWgas2010-Traif zu wechseln. Rückmeldefrist 15. September.

Der neue Tarif ersetzt die bisherige Bindung an den Heizölpreis, lt. AGB im Internet wird der Preis künftig so festgesetzt: \" Die NVV AG ist in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 2  GasGVV  berechtigt,  die  vertraglich  vereinbarten  Preise  und  Vertragsbedingungen  zu  ändern. \"

Der Preis im neuen Tarif (ab Oktober) ist etwas günstiger als im derzeitigen (Stand Juli). Das macht mich stutzig. Preissenkung? Einfach so?
Gleichzeitig wird auch vom jährlichen Kündigungsrecht auf das monatliche umgestellt.

Oder kann es auch sein, dass die NVV das Urteil des BGH umsetzen muss und deshalb diesen Tarif anbietet?

Danke,

Grüße vom Niederrhein

RR-E-ft:
Die bisherigen Klauseln waren unwirksam und damit auch die bisherigen Preisänderungen, ohne dass es dafür auf einen Widerspruch ankam (BGH VIII ZR 178/08, VIII ZR 304/08, VIII ZR 246/08].

Wechselt man nun zu dem neuen Angebot, kommt ein vollkommen neuer Vertrag zustande, wohl zu ungünstigeren Preisen als den nach dem bisherigen Vertrag tatsächlich geschuldeten Preisen.

Die neue Preisänderungsklausel ist wiederum unwirksam, weil sie den Versorger nur zu Preisänderungen berechtigt, ihn aber nicht dazu vepflichtet (BGH KZR 2/07, VIII ZR 56/08, VIII ZR 246/08].

Ganz offensichtlich hat der Versorger die entsprechende Lektion aus der Rechtsprechung noch nicht gelernt.

Man sollte alo besser beim bisherigen Vertrag bleiben und abwarten, ob der Versorger diesen etwa ordnungsgemäß unter Einhaltung der bisherigen Kündigungsfrist beendet.

Im Falle einer solchen Kündigung sucht man sich zum entsprechenden Beendigungszeitpunkt einen günstigeren Anbieter am Markt.

Niederrhein2010:
Danke für die schnelle und informative Antwort!

Der Preis hat eine Berg- aber auch eine Talfahrt hinter sich. Wegen der zwischenzeitlichen Preissenkungen ist der aktuelle Preis fast beim Ausgangspreis 2007. Die Ansprüche, die sich da ergeben, müsste ich erstmal ausrechnen und durchsetzen.

Da mit dem neuen Tarif auch die kurze Kündigungsfrist kommt, könnte ich das Angebot annehmen und unmittelbar einen neuen Anbieter beauftragen. Sozusagen weg mit Schaden...

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