Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof die Sache an das Landgericht Oldenburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Dieses hat nun einen inetressanten Beweisbeschluss verkündet.
Danach soll ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen zur Frage,
- ob die swd GmbH Delmenhorst (nur) bestimmte eigene Bezugskosten weitergegeben hat,
- ob die Preisklausel im Vorlieferantenverhältnis richtig angewandt worden sei,
- die Preiserhöhung durch den Vorlieferanten nach den Bezugsverträgen geschuldet wäre und
- ob es rückläufige Kosten in der Sparte Gas nicht gegeben habe.