Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Konkludenter Vertragsabschluss von Sonderverträgen, Einbeziehung der AVBGasV

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Black:
@RR-E-ft

Die Zeit in der ich Klausuraufgaben erfüllen musste, die mir ein fordernder Aufgabensteller hinwarf sind schon lange vorbei. Heutzutage bekomme ich üblicherweise eine Menge Geld für die Erfüllung derart detaillierter Forderungen an mich.

Aber mir ist schon ihre Sachverhaltsschilderung etwas unklar.

Der Versorger möchte erhöhen? Wegen tatsächlicher Kostensteigerungen? Wann sind diese Kostensteigerungen beim Versorger eingetreten?

Nachtrag: Ich sehe gerade, Sie haben in ihrer Frage 2 verschiedene Sachverhalte untergebracht:

Fall 1: Darf das EVU nach Vertragsschluss noch Kostensteigerungen weitergeben, die vor Vertragsschluss schon eingetreten sind?

Fall 2: Muss das EVU nach Vertragsschluss die Preise senken, für eigene gesunkene Kosten, die vor Vertragsschluss schon eintraten?

RR-E-ft:
Ich meine, der Sachverhalt sei klar und eindeutig.
Sie haben es mit einem Stadtwerksdirektor zu tun, der die entsprechende Fragestellung aufwirft.
Wenn Sie dem so kmmen, werden Sie dort wohl mit Beratung kein Geld mehr verdienen können.

Die erheblichen Bezugskostensteigerungen traten nach letztmaliger Tariffesetzung am 01.01.07 ein und zwar bis zum 01.07.10.
Im August 2010 gab es einen leichten Kostenrückgang.
Bis zum 01.01.2007 wurden Kostensteigerungen und -senkungen immer zügig und umfassend an die Kunden weitergegeben.

Der Problemkunde, auch dem gegenüber der Preis ggf. neu festgesetzt werden soll, hat den Vertrag am 15.07.10 abgeschlossen.

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ich meine, der Sachverhalt sei klar und eindeutig.
--- Ende Zitat ---

Dass meinen Mandanten immer.  :rolleyes:

Beachten Sie meinen Nachtrag oben.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ich meine, der Sachverhalt sei klar und eindeutig.
Sie haben es mit einem Stadtwerksdirektor zu tun, der die entsprechende Fragstellung aufwirft.
Wenn Sie dem so kmmen, werden Sie dort wohl mit Beratung kein Geld mehr verdienen können.

Die erheblichen Bezugskostensteigerungen traten nach letztmaliger Tariffesetzung am 01.01.07 ein und zwar bis zum 01.07.10.
Im August 2010 gab es einen leichten Kostenrückgang.
Bis zum 01.01.2007 wurden Kostensteigerungen und -senkungen immer zügig und umfassend an die Kunden weitergegeben.

Der Problemkunde, auch dem gegenüber der Preis ggf. neu festgesetzt werden soll, hat den Vertrag am 15.07.10 abgeschlossen.
--- Ende Zitat ---

Ich traue Ihnen eine rasche Erfassung des geschilderten Sachverhaltes und der darin enthaltenen Problemstellung(en) durchaus zu, wie auch eine rechtlich fundierte Beantwortung im Umfange nicht länger als eine DIN A4 Seite fasst, eher kürzer, weil prägnant.

Es handelt sich um keine mündliche Prüfung. Es steht also genügend Bearbeitungszeit zur Verfügung. ;)

Erwartet wird, dass der Stadtwerksdirektor (ein Techniker) das gefundene Ergebnis bzw. die gefundenen Ergenbisse nachvollziehen kann.

Black:
Ich würde den Geschäftsführer der Stadtwerke zunächst fragen, warum er fast 3 Jahre lang darauf verzichtet hat, seine Preise azu erhöhen und damit eine sinkende Marge in Kauf genommen hat.

Weiterhin würde ich zunächst fragen, ob er gegenwärtig ohne Preisanpassungen noch immer Gewinn macht.

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