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Autor Thema: Ordentliche Kündigung von Sonderverträgen  (Gelesen 6761 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline RR-E-ft

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Ordentliche Kündigung von Sonderverträgen
« Antwort #1 am: 02. März 2012, 10:23:50 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Es ist vollkommen in Ordnung, wenn ein Versorger Sonderverträge ordnungsgemäß unter Einhaltung einer Frist kündigt.

Eine Begründung braucht er dafür regelmäßig nicht.

Sonderverträge betreffen nicht den Bereich der gesetzlichen Versorgungspflicht (Grund- und Ersatzversorgung), sondern der Vertragsfreiheit.

Dem Versorger steht es deshalb  frei, solche Verträge anzubieten oder solche nicht mehr anzubieten und bestehende Verträge durch ordnungsgemäße Kündigung zu beenden.

Der BGH hat immer wieder entschieden, dass der Versorger um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden solche Sonderverträge ordnungsgemäß kündigen muss, in welche Preisänderungsklauseln nicht wirksam einbezogen wurden oder einbezogene Preisänderungsklauseln unwirksam sind (zuletzt BGH, B. v. 07.06.11 VIII ZR 333/10; B. v. 07.09.11 VIII ZR 14/11 und VIII ZR 25/11; B. v. 27.09.11 VIII ZR 5/11 und VIII ZR 12/11; B. v. 06.12.11 VIII ZR 224/11; Urt.v. 22.02.12 VIII ZR 34/11).

Ausdrücklich spricht der BGH auch von der Möglichkeit des Versorgers, durch eine ordnungsgemäße Kündigung solcher Verträge die betroffenen Kunden wieder in die Grundversorgung unter Geltung der gesetzlichen Vorschriften  zu bringen.

Wurde im Vertrag keine Frist für die ordentliche Kündigung wirksam vereinbart, stellt sich die Frage, mit welcher Frist zu kündigen ist.

Gesetzlich ist eine Kündigungsfrist für die Kündigung von Energielieferungsverträge  durch den Versorger außerhalb der Grundversorgung nicht geregelt.

Bei langjährigen Verträgen könnte sie bis zu sechs Monate betragen, vgl. BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08.

Betroffene Kunden haben die Möglichkeit, sich auf dem Markt günstigere Angebote zu suchen; nicht betroffene Kunden selbstverständlich auch, wenn sie selbst den bisher bestehenden Vertrag ordnungsgemäß kündigen.

Offline Nick-Schill

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Ordentliche Kündigung von Sonderverträgen
« Antwort #2 am: 13. März 2012, 15:12:58 »
Ist das so \"gewollt\", dass man so vom Versorger \"genötigt\" wird und in die Grundversorgung kommt.
Mein Versorger hat mir jetzt form- und fristgerecht gekündigt. Seit 2004 habe ich der Gaspreiserhöhung widersprochen bei einem Preis von ~3,45 ct/kwh.
Welchen \"günstigeren\" Anbieter soll es denn da geben?
Die kosten inzwischen alle über ~5,5 ct das ist eine Steigerung von über 60%.
Damit ist das Problem ja nicht behoben, dass die Gaspreise willkürlich festgelegt werden.
Welche Möglichkeit bleibt mir noch ausser einen anderen Anbieter zu suchen?
Viele Grüße

Offline Didakt

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Ordentliche Kündigung von Sonderverträgen
« Antwort #3 am: 13. März 2012, 15:51:20 »
Ganz einfach: Keine!  :rolleyes:

Offline RR-E-ft

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Ordentliche Kündigung von Sonderverträgen
« Antwort #4 am: 13. März 2012, 15:52:06 »
Zitat
Original von Nick-Schill
Ist das so \"gewollt\", dass man so vom Versorger \"genötigt\" wird und in die Grundversorgung kommt.
Mein Versorger hat mir jetzt form- und fristgerecht gekündigt. Seit 2004 habe ich der Gaspreiserhöhung widersprochen bei einem Preis von ~3,45 ct/kwh.
Welchen \"günstigeren\" Anbieter soll es denn da geben?
Die kosten inzwischen alle über ~5,5 ct das ist eine Steigerung von über 60%.
Damit ist das Problem ja nicht behoben, dass die Gaspreise willkürlich festgelegt werden.
Welche Möglichkeit bleibt mir noch ausser einen anderen Anbieter zu suchen?

Die Sache wurde doch schon mehrfach im Bereich RWE Vertrieb gepostet.
In die Grundversorgung genötigt wird man nicht.
Es wird wohl gegenüber der Grundversorgung mittlerweile günstigere Angebote auf dem Markt geben.  

Man kann noch den Energieträger wechseln.

Offline userD0003

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Ordentliche Kündigung von Sonderverträgen
« Antwort #5 am: 13. März 2012, 15:56:22 »
@Nick-Schill

Was erwarten Sie - dass Sie den Gaspreis auf ewige Zeiten bei 3,45 ct/kwh \"einfrieren\" können ?

Antwort zu Ihrer Frage nach weiteren Möglichkeiten: KEINE, denkbar sind allenfalls Verbrauchseinsparungen.

Offline RR-E-ft

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Ordentliche Kündigung von Sonderverträgen
« Antwort #6 am: 13. März 2012, 16:02:11 »
Erdgas wird importiert.

Im Import kostet Erdgas heute deutlich mehr als 2004:

Erdgasimportpreise Entwicklung

Im Januar 2004 lag der Erdgasimportpreis bei 1,13 Ct/ kWh, im November 2011 hingegen bei 3,01 Ct/ kWh.

Zwischenzeitliche Verteuerung beim Erdgasimport

Offline Nick-Schill

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Ordentliche Kündigung von Sonderverträgen
« Antwort #7 am: 13. März 2012, 16:20:59 »
Ok, vielen Dank für die Infos.
Bleibt mir wohl nichts anders übrig, als nach ca. 8 Jahren frustriert \"klein beizugeben\".
Mal schauen, was mit der Schlussrechnung am Ende passiert und wie die aussieht ;)

 

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